Zuletzt wurden im Irak auch weitere Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft verurteilt – dar­unter Lamia K., eine 50-jährige Deutschmarokkanerin aus Mannheim, die eine Todesstrafe erhielt. Todesurteile werden im Irak von einem Richterrat überprüft. Die Linie der Bundesregierung lautet bisher: Die erwachsenen deutschen IS-Anhänger sollen sich vorerst den Gerichten vor Ort stellen. Mit ihrer Ausreise hätten sie gewusst, worauf sie sich einließen. Nur bei einer Todesstrafe wird interveniert.