30.11.2017

Weltweiter Städte-Aktionstag gegen die Todesstrafe "Städte für das Leben"

 

(gu) Zum sechzehnten Mal wird dieses Jahr am 30. November die Aktion "Cities for Life" oder "Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe" durchgeführt. Die katholisch-christliche Laienbewegung Gemeinschaft Sant'Egidio, mit Hauptsitz in Rom und über 60.000 Mitgliedern in mehr als 70 Ländern weltweit, hat das Projekt 2002 ins Leben gerufen, an dem sich mittlerweile Städte aus über 90 Nationen beteiligen. Am 30. November werden über 2000 Städte - darunter mehr als 70 Hauptstädte - ein zentrales oder charakteristisches Gebäude beleuchten, um damit auf die Todesstrafe aufmerksam zu machen und deren Abschaffung zu fordern - vom Kolosseum in Rom bis zum Obelisken in Buenos Aires.

 
Deutschland ist mit fast 200 Städten vertreten. Berlin, Frankfurt, München, Köln, Hamburg, Stuttgart, Dresden sind nur die bekanntesten aus einer langen Liste teilnehmender Städte. Neben der Beleuchtung des jeweiligen Gebäudes gibt es in vielen Städten begleitende Aktionen von Menschenrechtsgruppen, die gezielt über die Todesstrafe aufklären wollen. Das Datum wurde gewählt, weil das Großherzogtum Toskana am 30. November 1786 als erster europäischer Staat die Todesstrafe abgeschafft hat. Inzwischen gibt es in ganz Europa - mit Ausnahme von Weißrussland (Belarus) - keine Todesstrafe mehr.

 

Die Initiative gegen die Todesstrafe e.V. engagiert sich zusammen mit Amnesty International auch in diesem Jahr wieder in Wiesbaden. Nähere Informationen dazu in dieser Übersicht. [Nachlese: Presseartikel der Wiesbadener Tageszeitungen]

 

Weitere Informationen zu Veranstaltungen in...

Für die vollständigen Listen mit allen Städten aus allen Ländern siehe Link hinter der Überschrift dieses Artikels!

29.11.2017

Afghanistan vollstreckt Todesurteile

 

Eineinhalb Jahre nach der letzten Hinrichtung sind in Afghanistan wieder Todesurteile vollstreckt worden. Fünf wegen Entführung und Mord Verurteilte wurden am Mittwoch in einem Gefängnis in Kabul gehängt, teilte das Innenministerium mit. Die Männer seien Teil einer organisierten kriminellen Gruppe in der Provinz Herat gewesen, so ein Ministeriumssprecher auf Facebook. Todesurteile werden in Afghanistan selten vollstreckt. Zuletzt ordnete Präsident Aschraf Ghani im Mai vergangenen Jahres die Hinrichtung von sechs wegen Terrorismus verurteilten Häftlingen an.

29.11.2017

Indien: Todesurteile wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen

 

Wegen der Vergewaltigung und des Mordes an einer 15-Jährigen sind in Indien drei Männer zum Tod durch den Strang verurteilt worden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft des Bundesstaats Maharashtra mit. Die Tat hatte sich im Juli 2016 in einem Dorf ereignet. Das Opfer war ein Mitglied der höheren Kaste der Maratha, die Täter Dalits - sie kommen aus der untersten Stufe des Kastenwesens, die früher als "Unberührbare" galten. Nach dem Mord gingen Hunderttausende Maratha auf die Straße. Das Verbrechen habe die Region erschüttert, sagte der Regierungschef des Bundesstaats. Die Todesurteile sind noch nicht rechtskräftig. Sexuelle Gewalt gegen Frauen sorgt in Indien immer wieder für öffentliche Proteste. An der Zahl der Übergriffe ändern aber auch die neuen strengeren Gesetze wenig.

28.11.2017

Sieben Hinrichtungen in Saudi-Arabien

 

In Saudi-Arabien sind am Dienstag sieben Todesurteile vollstreckt worden. Sechs Männer aus dem Jemen sind wegen Raubmordes hingerichtet worden. Sie sollen eine Verbrecherbande gebildet und zwei Männer sowie eine Frau in ihren jeweiligen Häusern ermordet und ausgeraubt haben. Ein saudischer Staatsbürger wurde wegen Drogenschmuggels hingerichtet. Traditionell werden Todesurteile in Saudi-Arabien durch Enthauptung mit dem Schwert öffentlich vollstreckt. Laut Nachrichtenagentur AFP wurden in diesem Jahr bereits 130 Hinrichtungen in Saudi-Arabien gezählt.

28.11.2017

Bangladesch bestätigt 139 Todesurteile

 

Ein Gericht in Bangladesch bestätigte am Montag die Todesurteile für 139 Soldaten für ihre Rolle in einem "brutalen und barbarischen" Akt von Aufruhr, bei dem 2009 Dutzende führender Offiziere der Armee massakriert wurden. Es sei das grausamste, brutalste und barbarischste Massaker in der Geschichte von Bangladesch gewesen, erklärte der Richter. 74 Menschen starben, davon 57 der führenden Militärschicht. Die Urteile werden nun noch vor den Obersten Gerichtshof gebracht, welcher bei Todesurteilen das letzte Wort spricht.

27.11.2017

Hessen will Todesstrafe abschaffen

 

Die Enquetekommission des Landtags zur Reform der hessischen Verfassung hat sich am Montag in Wiesbaden auf 15 Vorschläge für Änderungen geeinigt. Diese sollen im Dezember als Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht und nächstes Jahr in einem Volksentscheid besiegelt werden. Die Todesstrafe, ein ohnehin vom Grundgesetz verdrängter und damit unwirksamer Artikel, soll aus der Verfassung gestrichen werden. Seit anderthalb Jahren tagen die Mitglieder der Enquetekommision, um die seit 1946 gültige Landesverfassung zu reformieren. Hessen hatte damals als erstes Bundesland eine neue Verfassung bekommen – nicht zuletzt deshalb steht die Todesstrafe auch noch darin, das Grundgesetz gilt erst seit dem Jahr 1949. In der Vergangenheit waren einige Anläufe in Hessen für eine Verfassungsreform gescheitert – zuletzt 2005. Das scheint nun anders zu sein. Die Arbeit der Reformkommission ist auf der Zielgeraden. Über die 15 Änderungen, auf die sich die Parteien verständigt haben, sollen die Hessen nun parallel zur nächsten Landtagswahl abstimmen – voraussichtlich im Herbst 2018.

 

Weitere Informationen:

Abschaffung der Todesstrafe steht bevor

25.11.2017

Ägypten verhängt sieben Todesurteile

 

Ein ägyptisches Gericht verurteilte sieben Angeklagte zum Tod und weitere zehn zu lebenslanger Haft, weil sie für die Enthauptung von 21 Christen im Jahr 2015 verantwortlich sein sollen. Ihnen wird darüber hinaus vorgeworfen, einer dem Islamischen Staat (IS) nahestehenden Terrorzelle anzugehören. Sie hätten Trainingscamps in Libyen und Syrien besucht, Terroranschläge in Ägypten geplant sowie illegale Waffen besessen und zu Gewalt angestiftet.

24.11.2017

Nobelpreisträger wollen im Iran zum Tod verurteilten Arzt helfen

 

In den Fall des im Iran zum Tod verurteilten international renommierten Mediziners Ahmadreza Djalali (46) kommt neue Bewegung. Bereits Ende Oktober wurde in Teheran eine gemeinsame Protestnote der EU-Mitgliedstaaten übergeben, die sich gegen das Todesurteil ausspricht. International nehmen nach dem Todesurteil Proteste nun weiter zu. 75 Nobelpreisträger, darunter die Schriftstellerinnen Herta Müller und Elfriede Jelinek sowie die Chemiker Gerhard Ertl und Joachim Frank, haben in einer gemeinsamen Erklärung an den UN-Botschafter des Iran die Freilassung Djalalis gefordert. Ein weiterer Brief, verfasst vom Committee of Concerned Scientists mit der Bitte um Unterstützung, ging an Bundeskanzlerin Angela Merkel, die britische Premierministerin und die Präsidenten von Frankreich, Italien und der EU-Kommission. Der iranische Mediziner Djalali, der eigentlich in Schweden lebt, war während eines Heimatbesuches verhaftet worden. Der Vorwurf: Er habe für eine ausländische Macht spioniert. Schließlich wurde er wegen "Feindschaft gegen Gott" angeklagt und am 21. Oktober 2017 zum Tod verurteilt. Eine an den iranischen Präsidenten Hassan Rouhani gerichtete Petition im Internet haben fast 270.000 Menschen unterzeichnet.

 

Petition für Ahmadreza Djalali:

Urgent: Justice and Freedom for Ahmadreza Djalali, MD, EMDM, PhD

24.11.2017

Mauretanien: Auf Gotteslästerung steht künftig die Todesstrafe

 

Nach zehntägigen Massenprotesten von Muslimen hat das nordwestafrikanische Mauretanien sein Religionsgesetz verschärft. Künftig werden Blasphemie (Gotteslästerung) und Apostasie (Abfall vom Islam) mit der Todesstrafe geahndet. Bislang sieht das Strafgesetzbuch die Todesstrafe nur vor, wenn der Beschuldigte sich weigert, Reue zu zeigen. Die Todesstrafe wurde in Mauretanien zuletzt im Jahr 1987 vollstreckt. Die Reform muss noch vom Parlament bestätigt werden. Anlass für die Proteste war ein Urteil eines Berufungsgerichts in der Hafenstadt Nouadhibou. Es hatte am 9. November das Todesurteil gegen den Blogger Mohamed Ould Mkheitir aufgehoben. Der Blogger wurde stattdessen zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht ordnete seine Freilassung an, weil er bereits vier Jahre in Untersuchungshaft gesessen und seine Strafe nach Ansicht des Gerichts verbüßt hatte. Strenggläubige Muslime protestierten in vielen Städten Mauretaniens gegen das Vorgehen der Justiz und verlangten die Vollstreckung des Todesurteils. Ould M’Kheitir war Anfang 2014 festgenommen worden, nachdem er auf Facebook eine Ausgrenzung von Minderheiten angeprangert hatte.

 

Weitere Informationen:

Blogger in Mauretanien droht Todesstrafe wegen Kritik an Regierung

23.11.2017

Vereinigte Arabische Emirate: Vergewaltiger eines Kindes hingerichtet

 

Ein Mann namens Nidal Eisa Abdullah wurde am Donnerstagmorgen in den Vereinigten Arabischen Emiraten hingerichtet, wie die Behörden bekanntgaben. Er war zum Tod verurteilt worden für die Vergewaltigung und Ermordung eines achtjährigen Jungen, den er im Mai 2016 entführt habe. Im Februar war die Berufung des 48-Jährigen abgelehnt worden. Er soll unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Im Prozess hatte er sich als unschuldig bezeichnet.

22.11.2017

New-York-Attentäter wegen Mordes angeklagt

 

Der Attentäter, der Ende Oktober in New York mit einem Kleintransporter acht Menschen getötet hatte, ist wegen mehrfachen Mordes und Mordversuchs angeklagt worden. Der 29-jährige Sayfullo Saipov müsse sich in insgesamt 22 Anklagepunkten verantworten. Dies teilte die New Yorker Bundesstaatsanwaltschaft mit. Ihm droht damit lebenslange Haft oder im Extremfall sogar die Todesstrafe. Letztere wäre voraussichtlich erst nach einem jahrelangen juristischen Tauziehen möglich, weil in New York die Todesstrafe schon seit Jahren als verfassungswidrig gilt. So müsste die Regierung in Washington zunächst eine Ausnahmeregelung beschließen oder Saipov per Bundesrecht anklagen. Der Usbeke hatte am 31. Oktober mit einem Kleintransporter im New Yorker Stadtteil Manhattan acht Menschen getötet und zwölf weitere verletzt. Ein Polizist streckte ihn schließlich mit einem Bauchschuss nieder. Saipov bekannte sich zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und gab gegenüber den Ermittlern an, er habe so viele Menschen wie möglich töten wollen.

21.11.2017

South Carolina hat keine Chemikalien für Hinrichtung

 

Der 52-jährige Bobby Wayne Stone hat durch das Oberste Gericht von South Carolina einen Hinrichtungstermin für den 1. Dezember erhalten. Offizielle Sprecher der Behörden erklärten jedoch nun, man könne das Todesurteil nicht vollstrecken, weil dem US-Bundesstaat die Chemikalien dazu fehlen. Allerdings sind für Stone ohnehin noch Berufungsverfahren anhängig, sodass es selbst ohne diese Problematik unwahrscheinlich wäre, dass South Carolina nach sechs Jahren ohne Exekutionen diese in Kürze mit der Hinrichtung Stones wieder aufnehmen würde. Das Verfahren sieht drei Gifte vor: Pentobarbital, Pancuroniumbromid und Kaliumchlorid. Der Vorrat an Pentobarbital ist 2013 abgelaufen und Pharmafirmen verweigern den Verkauf, solange ihnen keine Geheimhaltung zugesichert wird. Solange diese nicht per Gesetz beschlossen wird, befinde sich die Todesstrafe in South Carolina in einer Sackgasse, erklärte der Gouverneur. Im Todestrakt South Carolinas befinden sich 39 Häftlinge, die auf ihre Hinrichtung warten.

20.11.2017

Kalifornien: Charles Manson 83-jährig verstorben

 

Charles Manson war 36 Jahre alt, als er und seine treuesten Anhänger im Frühjahr 1971 für die Ermordung der schwangeren Schauspielerin Sharon Tate und weiterer Menschen zum Tod verurteilt wurden. Zu einer Hinrichtung kam es nicht. Das Strafmaß wurde später - nach Aussetzung der Todesstrafe in Kalifornien - in lebenslange Haft umgewandelt. Nach vielen Jahrzehnten hinter Gittern ist Manson nun tot. Laut Mitteilung der kalifornischen Gefängnisbehörde starb er am Sonntagabend in einem Krankenhaus in Kern County (Kalifornien) eines natürlichen Todes. Er wurde 83 Jahre alt. Manson, der mit den Morden einen Rassenkrieg zwischen Schwarzen und Weißen anstiften wollte, um am Ende selbst als Anführer aufzutrumpfen, zeigte öffentlich nie Reue. In einem Fernsehinterview im Jahr 1987 bedauerte er, nicht Hunderte Menschen getötet zu haben. Zum Schutz von Erde und Natur müsse die Bevölkerung dezimiert werden, erklärte er.

20.11.2017

Öffentliche Hinrichtung im Iran - und viele weitere in Gefängnissen

 

In Babol im Norden Irans ist am Morgen des 13. November der 28-jährige Abbas B. öffentlich gehängt worden. Er war zum Tod verurteilt für die Ermordung eines jungen Mannes während eines Straßenkampfes. Im Vorjahr wurden im Iran mindestens 33 Exekutionen öffentlich vollzogen - unter den zahlreichen Zuschauern befinden sich auch immer wieder Kinder. Ebenfalls am Montag soll im Gefängnis von Bandar Abbas der 37-jährige Saber Soleimani wegen Drogendelikten hingerichtet worden sein. Am Tag zuvor seien vier Häftlinge im Gefängnis von Urmia wegen Mordes gehängt worden. Die Medien berichteten über einige weitere Hinrichtungen im Iran in der vergangenen Wochen. Der Iran ist - umgerechnet auf die Einwohnerzahl - das Land, das weltweit mit Abstand die meisten Todesurteile vollstreckt. Ein Großteil der Urteile beruht auf Drogendelikten. Ein neues Gesetz sieht nun vor, dass die Todesstrafe für Drogenhandel, Drogenschmuggel oder Drogenbesitz künftig nur noch bei sehr großen Mengen angewendet werden kann. Da es auch für die bereits Verurteilten Gültigkeit hat, könnte dies rund 4000 Gefangene vor der Hinrichtung bewahren. Kritikern geht das Gesetz nicht weit genug.

 

Weitere Informationen:

Five Prisoners Hanged on Drug Charges in Iran

Iran: Three inmates executed on murder charges

Iran: Two prisoners hanged, one in public

Iran: 7 Prisoners Hanged in Rajai Shahr Prison

Iran: 3 Executions on Murder Charges

Iran: Approval of the New Anti-Narcotic Bill By the Guardian Council...

18.11.2017

Nevada will mit neuen Chemikalien bei Hinrichtungen experimentieren

 

Wegen des bereits seit Jahren anhaltenden Engpasses hinsichtlich der Beschaffung von Chemikalien für die tödliche Injektion, hat der US-Bundesstaat Nevada ein neues Hinrichtungsprotokoll auf den Weg gebracht und sieht den Gebrauch dreier Substanzen vor, die alle drei noch nie für Exekutionen verwendet wurden: das Sedativum Diazepam (Valium), das Schmerzmittel und Opioid Fentanyl, das durch Überdosierung bereits viele Drogenopfer gefordert hat, und das Muskelrelaxans Cisatracurium (Curare). Neben den Risiken für die Todeskandidaten, die durch die Verwendung völlig neuer Mittel im Rahmen einer Hinrichtung entstehen, bergen die Pläne Nevadas auch Risiken für die Medizin, denn die Verwendung bei Exekutionen könnte neue Engpässe der entsprechenden Medikamente für Operationen und Palliativbehandlung nach sich ziehen oder die Hersteller dazu animieren, die Produkte wegen des Missbrauchs vom Markt zu nehmen. Der Pharmakonzern Pfizer hat Anfang Oktober sowohl dem US-Bundestaat Nebraska als auch Nevada in einem Schreiben mitgeteilt, man fordere die von ihnen hergestellten Medikamente zurück, soweit sie für die Verwendung in Hinrichtungen vorgesehen seien. Nevada formulierte nun eine entsprechende Weigerung. Das Thema wurde in Nevada aktuell, weil Todestraktinsasse Scott Dozier sich entschieden hat, seine Berufungsverfahren aufzugeben, und hingerichtet werden möchte.

 

Weitere Informationen:

Nevada refuses Pfizer demand to return drugs state plans to use in execution

Pfizer warns Nebraska to return any lethal injection drugs it has manufactured...

Nevada releases detailed manual on how it plans to execute death row inmate

Why Nevada's new lethal injection is unethical

Nevada death row inmate placed on suicide watch

Nevada execution postponed over dispute about paralytic drug

18.11.2017

Zwei Hinrichtungen in Bangladesch

 

Im Zentralgefängnis von Jessore in Bangladesch sind am Donnerstag zwei Todesurteile vollstreckt worden. Golam Rasul Jhorhu (75) und Abdul Mokim (60) waren zum Tod verurteilt und wurden gehängt für die Ermordung des Freiheitskämpfers Monwar Hossain vor 23 Jahren. Die beiden Verurteilten hatten einer extremistischen kommunistischen Partei angehört. Der Sohn des Opfers erklärte: "Wir sind glücklich, dass die beiden Täter gehängt worden sind." Und seine Witwe sagte: "Wir haben jahrelang Tränen vergossen. Nun sind die Familien der Mörder an der Reihe."

17.11.2017

Pakistan: Muslime fordern Hinrichtung von Asia Bibi

 

Mehr als 3.000 muslimische Demonstranten haben in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad erneut die Hinrichtung der Katholikin Asia Bibi (Multan) gefordert. Sie war 2010 wegen angeblicher Blasphemie zum Tod verurteilt worden, weil die Mutter von fünf Kindern als "Ungläubige" durch Berührung eines Gefäßes das Wasser für muslimische Feldarbeiterinnen unrein gemacht haben soll. Seit das Oberste Gericht Pakistans im Juli 2015 eine Berufung gegen das Urteil zuließ, wird der Prozess immer wieder vertagt. Laut dem christlichen Anwalt Sardar Mushtaq Gill kommt es immer wieder zu öffentlichen Protesten, bei denen Muslime die Vollstreckung des Urteils fordern: "Islamischer Fundamentalismus ist in der Öffentlichkeit zunehmend präsent." Bibi ist die erste Frau, die aufgrund des aus den achtziger Jahren stammenden Blasphemiegesetzes zum Tod durch den Strang verurteilt wurde. Von den 174 Millionen Einwohnern Pakistans sind etwa 95 Prozent Muslime, zwei Prozent Christen sowie zwei Prozent Hindus.

 

Weitere Informationen:

Pakistan: Vereinte Nationen fordern Abschaffung der Todesstrafe für Blasphemie

16.11.2017

Ohio: Hinrichtung von Alva Campbell abgebrochen

 

Im US-Bundesstaat Ohio ist die Hinrichtung eines Mannes nach fast zwei Stunden abgebrochen worden, nachdem die Mitarbeiter des Gefängnisses bei dem 69-Jährigen keine geeignete Vene für die Giftspritze finden konnten. Er sei zweimal in den linken und zweimal in den rechten Arm gestochen worden sowie einmal ins rechte Bein. Alva Campbell ist für den Mord an einem 18-Jährigen im Jahr 1997 zum Tod verurteilt worden. In der vergangenen Woche lehnte Ohios Gouverneur John Kasich ein Gnadengesuch des Mannes ab. Seine Anwälte hatten argumentiert, dass er zu krank sei, um während der Hinrichtung flach auf dem Tisch zu liegen, ohne dabei zu keuchen. Ihren Angaben zufolge musste bei dem 69-Jährigen der Großteil des rechten Lungenflügels entfernt werden. Campbell hatte im Rollstuhl in den Hinrichtungsraum gebracht werden müssen - und hatte ein Atemhilfegerät dabei. Nach Angaben seiner Anwälte leidet der Mann an schwerem Lungenversagen und ist täglich auf Hilfe beim Atmen angewiesen. Außerdem habe er ein Lungenemphysem. Campbells Exekution wurde auf Juni 2019 verschoben.

15.11.2017

Nordkoreanische Zeitung: Trump verdient Todesurteil

 

Wegen seiner Kritik an Machthaber Kim Jong Un verdient US-Präsident Donald Trump nach Ansicht einer nordkoreanischen Zeitung die Todesstrafe. Nordkorea hat seine Verbalattacken gegen Donald Trump fortgesetzt. Unter Anspielung auf die Kritik Trumps an der nordkoreanischen Führung kommentierte die offizielle Zeitung "Rodong Sinmun" am Mittwoch, dass Trump das Todesurteil verdiene. Das Blatt, das Trump als "alten Sklaven des Geldes" bezeichnete, warf ihm vor, die Würde der obersten Führung von Machthaber Kim Jong Un verletzt zu haben. "Er sollte wissen, dass er ein scheußlicher Verbrecher ist, der von den Koreanern zum Tod verurteilt wurde." In den vergangenen Monaten hatten sich die Spannungen in der Region deutlich verschärft, nachdem Nordkorea mehrfach Raketen getestet und damit gegen UN-Resolutionen verstoßen hatte.

 

Weitere Informationen:

Nordkorea-Experte im Interview: "Flüchtlingen droht Lagerhaft oder die Todesstrafe"

Ruben R. Cardenas
Ruben R. Cardenas

09.11.2017

Texas: Ruben Ramirez Cardenas hingerichtet

 

Mit etwa vierstündiger Verspätung wegen einer Last-Minute-Eingabe beim Supreme Court der Vereinigten Staaten wurde am späten Mittwochabend im US-Bundesstaat Texas der 47-jährige Mexikaner Ruben Ramirez Cardenas mit einer tödlichen Injektion hingerichtet. Er wurde zum Tod verurteilt, weil er 1997 seine 16-jährige Cousine vergewaltigt und ermordet haben soll. Cardenas verzichtete auf letzte Worte, bevor ihm die tödliche Dosis Pentobarbital verabreicht wurde. In einem handgeschriebenen Statement, das nach seiner Hinrichtung verlesen wurde, erklärte er, er könne und werde nicht um Verzeihung bitten für etwas, das er nicht getan habe. Cardenas hatte lediglich eingeräumt, unter Kokain-Einfluss mit dem Teenager Sex gehabt zu haben. Der Präsident Mexikos und die Vereinten Nationen kritisierten die Exekution als einen Verstoß gegen internationales Recht, da Cardenas das Recht auf konsularischen Beistand nicht eingeräumt wurde, wie es die Wiener Konvention fordert.

Patrick C. Hannon
Patrick C. Hannon

08.11.2018

Florida: Patrick Hannon hingerichtet

 

Mit rund zwei Stunden Verspätung wegen einer letzten Eingabe beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten wurde am Mittwochabend im US-Bundesstaat Florida der 53-jährige Patrick Charles Hannon mit einer tödlichen Injektion hingerichtet. Er war gemeinsam mit zwei Komplizen für den gewaltsamen Tod zweier Männer im Jahr 1991 verantwortlich. Während Hannon konkret für die Ermordung der beiden Opfer zum Tod verurteilt wurde, die er erstochen bzw. erschossen haben soll, wurde der eine seiner Komplizen zu lebenslanger Haft und der andere - weil er gegen seine Mittäter ausgesagt hatte - zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. In seinem letzten Statement erklärte Hannon, es tue ihm leid, was passiert sei. Er sei vor Ort gewesen, habe aber niemanden getötet. Eine Opferangehörige reagierte mit "Bullshit!" und "Fuck you!" auf die letzten Worte Hannons. Es war die dritte Hinrichtung in Florida mit der Verwendung der Chemikalien Etomidat, Rocuroniumbromid und Kaliumacetat.

07.11.2017

Todesstrafe für Japans "Schwarze Witwe", Dreifachmörderin

 

In Japan ist eine 70-jährige Frau wegen dreifachen Mordes zum Tode verurteilt worden. Das Gericht in Kyoto sprach Chisako Kakehi am Dienstag schuldig, drei Männer, darunter ihren Ehemann, ermordet zu haben. Der einstigen Millionärin wird zudem ein Mordversuch zur Last gelegt. Der Prozess hat in Japan großes Aufsehen erregt. In Anlehnung an die Spinne, die nach der Paarung ihren männlichen Partner auffrisst, wird Kakehi in japanischen Medien als "Schwarze Witwe" bezeichnet. Der Anklage zufolge tötete Kakehi ihre Opfer, um an deren Vermögen zu kommen. Einige ihrer Lebenspartner lernte sie über ein Datingportal kennen, bei dem sie gezielt nach wohlhabenden und kinderlosen Männern suchte. Bevor sie die Männer mit dem Gift Zyanid tötete, ließ sie sich deren Lebensversicherungen überschreiben. Auf diese Weise soll sie über zehn Jahre umgerechnet 7,7 Millionen Euro kassiert haben.

06.11.2017

Alabama: Kranker Häftling für Hinrichtung vorgesehen

 

Das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten hat die Hinrichtung eines geistig und gesundheitlich angeschlagenen Häftlings für zulässig erklärt. Es komme nicht darauf an, ob der 67-jährige Vernon Madison sich nach Schlaganfällen und fortschreitender Demenz noch daran erinnern könne, dass er 1985 einen Polizisten ermordet habe, urteilten die höchsten Richter. Staatsgerichte in Alabama hatten Todesurteil und Hinrichtung bestätigt, das 11. Berufungsgericht hatte dagegen im Mai entschieden, dass Madison infolge von Schlaganfällen unzurechnungsfähig sei, seine Strafe nicht verstehe und sich nicht mehr daran erinnere, was er getan habe. Die US-Verfassungsrichter befanden nun, dass ein Gesetz aus dem Jahr 1996 die Rechtsprechung des Bundes in diesem Fall einschränke. Die Vorschrift soll das Anrufen von Bundesgerichten in Fällen einschränken, in dem die Landesgerichte bereits entschieden haben. Das Oberste Gericht bestätigte nun ausdrücklich, dass Urteile von Staatsgerichten respektiert werden müssten. Das US-Berufungsgericht hatte Madisons Hinrichtung sieben Stunden vor der geplanten tödlichen Injektion blockiert. Das US-Verfassungsgericht hatte den Hinrichtungsstopp zunächst bestätigt. Der Justizminister von Alabama sagte nach dessen Entscheidung, er werde sich nun um einen neuen Hinrichtungstermin bemühen.

04.11.2017

Ägypten: Britin droht Todesstrafe wegen Schmerzmitteln

 

Die Britin Laura Plummer wollte in Ägypten nur ihren Mann Omar besuchen und mit ihm zwei Wochen lang am Roten Meer entspannen. Das Paar lernte sich vor vier Jahren kennen. Seitdem reist die 33-Jährige bis zu viermal im Jahr in die Heimat ihres Mannes. Als sie am 9. Oktober erneut nach Ägypten geflogen ist, hatte Plummer Schmerzmittel im Gepäck: 290 Tramadol-Tabletten und etwas Naproxen. Nach Darstellung der Familie der jungen Frau aus Hull waren die Tabletten für ihren Mann bestimmt, der seit einem Unfall vor zwei Jahren an Rückenschmerzen leidet. Was Plummer aber offenbar nicht wusste: Tramadol ist in Ägypten verboten, weil das Medikament auch als Heroinsubstitut verwendet werden kann. Als die ägyptischen Behörden die Schmerztabletten entdeckten, hielten sie die Britin fest. Schließlich habe man ihrer Tochter ein 38-seitiges Dokument auf Arabisch vor die Nase gehalten, erzählt ihre Mutter. Im Glauben, es diene ihrer Freilassung, habe ihre Tochter es unterschrieben. Doch stattdessen wurde Plummer in ein ägyptisches Gefängnis gebracht. Dort teile sie sich nun fast schon einen ganzen Monat lang eine 25-Quadratmeter-Zelle mit 25 anderen Frauen. Ob sie Ägypten je wieder verlassen wird, ist unklar. Laut Anwälten drohen der Britin bis zu 25 Jahre Haft oder sogar die Todesstrafe.

 

Weitere Informationen:

In Ägypten inhaftierte Laura Plummer: Vater fürchtet, dass sie nicht bis zum Prozess überlebt

02.11.2017

US-Präsident Trump fordert Todesstrafe für New-York-Attentäter

 

Donald Trump hat die Todesstrafe für den Mann gefordert, der am Dienstag in New York bei einem Terrorangriff mit einem Pick-up acht Menschen getötet hat. Bei dem Attentäter handelt es sich um den 29-jährigen Sayfullo Saipov, der aus Usbekistan stammt und mit einer ihm zugelosten Green Card in die USA eingereist war. Er war kurz nach der Tat von der Polizei angeschossen worden und wird derzeit in einem Krankenhaus behandelt. Die US-Bundesanwaltschaft hat den Mann wegen Terrorismus angeklagt. Saipov sei absichtlich über einen Radweg gerast, heißt es in der Anklageschrift. Ermittler hätten ein Mobiltelefon mit Propaganda der Terrormiliz "Islamischer Staat" sichergestellt. In seinen ersten Vernehmungen im Krankenhaus habe Saipov keine Reue gezeigt, teilten Ermittler am Mittwoch mit. Vielmehr habe er gefordert, die Flagge der IS-Miliz in seinem Krankenhauszimmer aufhängen zu dürfen. "Er hat gesagt, dass er sich gut fühlt angesichts seiner Tat", hieß es in der Erklärung. Die Todesstrafe ist in dem US-Bundesstaat New York zwar seit 2004 für verfassungswidrig erklärt, aber eine Anklage nach Bundesrecht oder durch ein Militärgericht könnte dennoch die Todesstrafe nach sich ziehen. Trumps öffentliche Forderung der Todesstrafe spielt allerdings eher der Verteidigung Saipovs in die Hände, denn sie kann als unrechtmäßige Beeinflussung der Justiz gewertet werden.

 

Weitere Informationen:

Wie geht es nach dem Anschlag in New York weiter?

Todesstrafe im US-Bundesstaat New York

02.11.2017

Ohio: Todestraktinsasse darf in sitzender Position hingerichtet werden

 

Der 69-jährige Alva Campbell soll am 15. November per Giftinjektion für die Ermordung eines Jugendlichen im Jahr 1997 sterben. Üblicherweise liegt der Insasse auf eine Bahre geschnallt, wenn ihm der Giftcocktail verabreicht wird. Doch bei Campbell soll dies als Ausnahme anders gehandhabt werden, entschied nun der Arzt. Dr. James McWeeney wies darauf hin, dass es bei Campbells Gesundheitszustand angebracht wäre, seine Position während der Hinrichtung abweichend der normalen Position auszurichten. Alva Campbell leidet aufgrund jahrelangen starken Rauchens an einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung. Seine Anwälte wiesen darauf hin, dass er an einem Rollator gehen würde, einen künstlichen Darmausgang und womöglich auch schon Lungenkrebs habe. Auch sei Campbell als Kind regelmäßig geschlagen, sexuell missbraucht und gequält worden. Sein Gnadengesuch wurde zu Beginn letzten Monats abgelehnt, nun kann nur noch Gouverneur John Kasich einschreiten.

01.11.2017

Hessen auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe

 

Wenn alles nach Plan läuft, war die 18. Sitzung der Enquetekommission zur Änderung der Verfassung am Montag dieser Woche die vorletzte ihrer Art. Noch einmal, am 27. November, soll der Verfassungskonvent zusammentreten, um einen Reformvorschlag zustandezubringen. Über ihn müssen der Landtag und schließlich das Wahlvolk – wahrscheinlich bei der Landtagswahl 2018 – abstimmen. Dass dann die Todesstrafe auch in Hessen offiziell abgeschafft werden wird, darf als sicher gelten. Natürlich durfte diese auch bisher nicht verhängt oder gar vollstreckt werden, da das Bundesrecht dies verbietet. Nach einer Reform der in vielen Teilen etwas angestaubten hessischen Verfassung aber wäre die Todesstrafe auch hierzulande endgültig passé.

 

Weitere Informationen:

Gott schafft es nicht in die hessiche Verfassung - keine Todesstrafe mehr

Letzter Vorhang für die Todesstrafe in Hessen

Nachrichten des Vormonats finden Sie im Archiv: Oktober 2017