31.08.2018
Florida: Todesurteil für Ermordung eines Homosexuellen-Paares
Der 32-jährige Peter Avsenew wurde am letzten Freitag in Florida zum Tod verurteilt für die Ermordung eines homosexuellen Paares. Avsenew, der als Escort arbeitete, suchte im Jahr 2010 über ein Kleinanzeigenportal nach einer Wohnmöglichkeit, als ihm zwei Männer ihr Haus öffneten. Wenige Wochen später war das Paar, das mehr als 30 Jahre zusammen war, tot. Er hatte sie erschossen und ihre Leiche dann in Leintücher gewickelt. Avsenew flüchtete mit dem Auto seiner Opfer, denen er auch Geld und Kreditkarten gestohlen hatte. Nachdem er bei seiner Mutter aufgetaucht war und diese belastende Bilder auf seinem Computer gefunden hatte, zeigte sie ihren Sohn bei der Polizei an. Dieser sagte Avsenew, er habe die Gegenstände genommen, nachdem er das Paar tot gefunden hatte, weil er nicht als Escort entlarvt werden wollte. Doch das glaubten ihm die Geschworenen nicht. Wegen Mordes, bewaffnetem Raubüberfall, Autodiebstahls, Kreditkartenbetrugs und unerlaubtem Waffenbesitz wurde der 32-Jährige jetzt zum Tod verurteilt. Als er das Gerichtsgebäude verließ, zeigte er den Opfern der Hinterbliebenen seinen Mittelfinger. Der Hass von Avsenew wurde schon nach dem Schuldspruch im letzten Jahr deutlich, als er der Richterin einen Brief schrieb: "Ich werde immer für das eintreten, woran ich glaube, und alles, was mir im Weg steht, ausrotten. Homosexuelle sind eine Schande für die Menschheit und müssen entfernt werden."
25.08.2018
Hessen stimmt über Todesstrafe ab
Am 28. Oktober haben es knapp 4,4 Millionen Wahlberechtigte in Hessen in der Hand zu entscheiden, wer in den kommenden Jahren ihr Land regieren soll. Doch es geht für die Hessen nicht nur um die kommenden fünf Jahre, sondern auch um etwas, das das Bundesland deutlich länger prägen dürfte: um die Änderung der Verfassung Hessens. Zwei Jahre lang klopfte eine Expertenkommission jeden einzelnen der 161 Artikel der Verfassung aus dem Jahr 1946 ab. Am Ende konnte sich die Kommission auf insgesamt 15 Änderungen einigen. Eine Änderung betrifft den Artikel 21 der Landesverfassung: die Todesstrafe. Heißt es dort jetzt noch mit Blick auf Straftäter: "Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden", soll es in Zukunft analog zum Grundgesetz heißen: "Die Todesstrafe ist abgeschafft". In Artikel 109 soll der Satz "Die Bestätigung eines Todesurteils bleibt der Landesregierung vorbehalten" folgerichtig ersatzlos gestrichen werden. Trotz der vermeintlichen Tragweite dieser Änderung ist sie doch eher symbolischer Natur. Denn selbstverständlich wird die Todesstrafe auch in Hessen nicht mehr angewandt. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und dem Verbot staatlicher Hinrichtungen 1949 war der entsprechende Artikel der hessischen Landesverfassung praktisch bedeutungslos. Es gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht". Man wolle mit der Änderung auch ein "Bekenntnis zum besonderen Wert des Lebens" abgeben, erklären CDU, SPD, Grüne und FDP in ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf. Zuletzt hatten die Bayern 1998 in einer Volksabstimmung die Todesstrafe aus ihrer Verfassung gestrichen. Hessen ist das letzte Bundesland, in dem diese Form Strafe zurzeit noch in der Verfassung steht.
24.08.2018
Ugandas Oppositionsführer droht die Todesstrafe
Bobi Wine ist in Uganda ein Idol. Vor allem die Jugend des Landes singt die Texte des Rappers – der mit bürgerlichem Namen Robert Kyagulanyi heißt – mit. Seit er vergangenes Jahr auch zur stärksten Stimme der Opposition aufstieg, ist er ins Visier des langjährigen Präsidenten Museveni geraten. Am Donnerstag wurde Kyagulanyi wegen Hochverrats angeklagt, was über die Landesgrenzen hinaus für heftige Proteste sorgt. Kyagulanyi droht bei einem Prozess am 30. August sogar die Todesstrafe. Bereits seine Verhaftung letzte Woche löste eine Welle der Empörung in Uganda aus. Laut Regierungsangaben soll Kyagulanyi einen Autokonvoi von Präsident Museveni in der Stadt Arua mit Steinen beworfen haben. Er und weitere vier Oppositionspolitiker wurden daraufhin verhaftet. Sein Chauffeur sei gar erschossen worden, ein Bild des schockierenden Vorfalls postete Kyagulanyi auf Twitter. Der 74-jährige Museveni hat in der Vergangenheit afrikanische Präsidenten kritisiert, die sich an die Macht klammern. Nun ist Museveni selbst bereits mehr als 30 Jahre im Amt und schaffte erst kürzlich die Altershöchstgrenze von 75 Jahren ab, um 2021 zum sechsten Mal kandidieren zu können.
23.08.2018
Saudi-Arabien: Drohende Todesstrafe für politische Aktivistin
Zusammen mit vier weiteren Menschenrechtlern droht der seit zwei Jahren in Saudi-Arabien inhaftierten Aktivistin Israa al-Ghomgham die Todesstrafe. Das teilte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International mit und berief sich dabei auf Aussagen der Staatsanwaltschaft. Al-Ghomgham war Anfang Dezember 2015 gemeinsam mit ihrem Mann festgenommen worden und wird seitdem ohne Rechtsbeistand im Gefängnis in Dammam festgehalten. Ihr wird vorgeworfen, zu Protesten der schiitischen Minderheit aufgerufen zu haben. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) wurden Al-Ghomgham, ihr Ehemann und die drei anderen Aktivisten vor dem Terrorismusgericht des Landes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft, die direkt dem saudischen König Salman unterstellt ist, beschuldigt sie mehrerer Verbrechen. Darunter fällt demnach die "Teilnahme an Protesten" in der Qatif-Region, die "Aufstachelung zum Protest", das "Skandieren von Parolen gegen das Regime" und das "Filmen und Veröffentlichen von Protesten in den sozialen Medien". Angewendet werden soll das islamische Rechtsprinzip Ta'sir, bei dem allein ein Richter darüber entscheidet, welche Vergehen ein Verbrechen sind und wie diese bestraft werden.
16.08.2018
Hinrichtungswelle im Iran nimmt kein Ende
Der Iran ist das Land, in dem nach China die weltweit meisten Todesurteile vollstreckt werden. Regelmäßig erscheinen Berichte darüber in den Medien. So soll am 13. August im Gefängnis von Ardebil der 37-jährige Moslem Shiri wegen Mordes gehängt worden sein. Am 8. August soll im Gefängnis von Tabriz ein Mann wegen Drogendelikten hingerichtet worden sein. Ebenfalls am 8. August seien mindestens zwei Todesurteile im Gefängnis von Rajai Shahr vollstreckt worden. Drei weitere traf es am selben Tag im Gefängnis von Minab wegen Vergewaltigung. Am Vortag soll im Gefängnis von Bandar Abbas ein Häftling wegen Mordes gehängt worden sein. Bereits am 2. August sei ein Mann wegen Mordes im Gefängnis von Zahedan hingerichtet worden.
Weitere Informationen:
Iran: Execution of a Prisoner on Drug-Related Charges; Juvenile's Execution Confirmed
Iran: Execution of at Least Two Prisoners Including an Afghan Citizen
14.08.2018
Nebraska: Carey Dean Moore hingerichtet
Am Dienstagvormittag wurde im US-Bundesstaat Nebraska der 60-jährige Carey Dean Moore mit einer tödlichen Injektion hingerichtet. Es war nicht nur die erste Exekution in Nebraska seit 1997 und die erste in diesem Bundestaat mit der Giftspritze; es war auch die erste Hinrichtung in den USA überhaupt, bei der das Opioid Fentanyl zum Einsatz kam. Aufgrund der anhaltenden Schwierigkeiten, die erforderlichen Chemikalien zu besorgen, experimentierte Nebraska mit einer völlig neuen Kombination: Es handelt sich um das Beruhigungsmittel Diazepam, das Betäubungsmittel Fentanyl, das Mittel Cisatracurium zur Muskelentspannung sowie Kaliumchlorid, das den Herzschlag beendet. Moore war zum Tod verurteilt, weil er 1979 zwei Taxifahrer ermordet hatte, und befand sich seit 1980 in der Todeszelle. Vor seiner Hinrichtung hatte er erklärt, er werde nichts unternehmen, sie aufzuhalten, und wünsche auch keine Intervention durch andere. In einem handgeschriebenen Statement, das nach seinem Tod veröffentlicht wurde, gestand er seine Schuld ein, gab seiner Reue darüber Ausdruck, seinen Bruder in das Verbrechen mit hineingezogen zu haben, und appellierte an die Gegner der Todesstrafe, ihren Fokus auf die Unschuldigen im Todestrakt von Nebraska zu richten.
Weitere Informationen:
Carey Dean Moore execution: Mystery 14 minutes behind the curtain
14.08.2018
Florida: Mahnwachen zur Abschaffung der Todesstrafe
Im US-Bundesstaat Florida haben die katholischen Bischöfe dazu aufgerufen, weiterhin für die Abschaffung der Todesstrafe zu beten. Anlass ist die Hinrichtung eines Strafgefangenen, die nun ausgesetzt wurde. "Bitte betet weiter für die Opfer von Verbrechen, sowie für diejenigen im Todestrakt und für ein Ende der Praxis der Todesstrafe", wandten sich Floridas Bischöfe an die Gläubigen. Der verurteilte Mörder Jose Antonio Jimenez sollte eigentlich heute hingerichtet werden. Er war des Mordes an einer 63-jährigen Frau im Jahr 1992 für schuldig befunden worden. Vor wenigen Tagen gab der Supreme Court des Staates Florida jedoch einstimmig dem Gesuch seines Anwalts statt und setzte des Urteil der Todesstrafe ohne Angabe von Gründen aus. Überall in Florida waren Gebetswachen veranstaltet worden, um für das Opfer, den Täter, für deren Familien und die Gesellschaft sowie für die Abschaffung der Todesstrafe zu beten. Sowohl die Opfer von Verbrechen wie auch die Täter seien Kinder Gottes und Teil der gleichen menschlichen Familie.
11.08.2018
Deutscher Pharmakonzern vor US-Gericht gescheitert
Der deutsche Pharmakonzern Fresenius Kabi ist vor einem US-Gericht mit dem Versuch gescheitert, die geplante Hinrichtung eines Straftäters stoppen zu lassen. Der Konzern hatte vor dem Gericht im Bundesstaat Nebraska argumentiert, er könne nicht zulassen, dass bei der Hinrichtung per Giftspritze zwei seiner Präparate zum Einsatz kommen. Er fürchte bei der Verwendung seiner Substanzen für eine Hinrichtung eine "erhebliche Rufschädigung" und begründete dies mit der in Europa vorherrschenden ablehnenden Haltung zur Todesstrafe. Der zuständige Richter wies den Antrag in seinem ergangenen Urteil zurück und erklärte, die Klage des Konzerns sei zu spekulativ, da die Behörden nicht mitgeteilt hätten, wer die Präparate in der Giftspritze hergestellt habe. Der Richter verwies zudem darauf, dass ein weiterer Aufschub der Hinrichtung deren Vollzug allgemein in Frage stellen würde: Zwei der Mittel näherten sich rapide ihrem Verfallsdatum, und es gebe keine "realistische Alternativen".
10.08.2018
Tennessee: Billy Ray Irick hingerichtet
Am Donnerstagabend wurde im US-Bundesstaat Tennessee der 59-jährige Billy Ray Irick mit einer tödlichen Injektion hingerichtet. Er hatte 1985 ein siebenjähriges Mädchen vergewaltigt und getötet. In seinen letzten Worten erklärte Irick, es tue ihm sehr leid. Seine Anwälte hatten vergeblich versucht die Hinrichtung zu verhindern im Hinblick auf die vorgesehenen Chemikalien, die umstritten sind, inwieweit sie eine schmerzlose Exekution gewährleisten. Tennessee hat bei seiner ersten Hinrichtung seit 2009 die Kombination von Midazolam, Vecuroniumbromid und Kaliumchlorid verwendet. Augenzeugen zufolge hustete Irick nach Beginn der Injektion und atmete schwer, bis er sich Minuten später nicht mehr bewegte und seine Haut sich dunkellila verfärbte. Eine Viertelstunde später wurde er für tot erklärt. Die Hinrichtung erfolgte eine Woche nach der klaren Ansage von Papst Franziskus, die Todesstrafe aus Sicht der katholischen Kirche kompromisslos abzulehnen. Drei katholische Bischöfe von Tennessee hatten sich daraufhin an den Gouverneur des US-Staates gewandt, jedoch ohne Erfolg.
10.08.2018
Ägypten: 45 Todesurteile für Beteiligung an tödlichem Kampf
Ein ägyptisches Kriminalgericht hat 45 Menschen zum Tod verurteilt für ihre Beteiligung an einem bewaffneten Kampf an der Küste von Alexandria, der drei Todesopfer forderte. Die Angehörigen zweier großer Familien waren 2012 in einem Streit mit Messern, Schusswaffen und Sprengsätzen aufeinander losgegangen. Vier der Angeklagten befinden sich in Haft; die anderen 41 wurden in Abwesenheit verurteilt. Das Urteil ist noch nicht endgültig - es gibt Berufungsmöglichkeiten. Ägypten ist für seine Massenverurteilungen bekannt. Gerade sind am 28. Juli 75 Todesurteile gegen Angehörige der Muslim-Bruderschaft verhängt worden.
Weitere Informationen:
Egyptian court sentences 75 to death for their involvement in a 2013 sit-in
09.08.2018
Deutscher Pharmakonzern Fresenius Kabi versucht Hinrichtung in USA zu verhindern
Der Pharmakonzern Fresenius Kabi mit Sitz in Bad Homburg will eine im US-Bundesstaat Nebraska geplante Hinrichtung gerichtlich stoppen lassen. Das Unternehmen reichte eine Zivilklage gegen den US-Bundesstaat Nebraska und den dortigen Leiter der Strafvollzugsbehörde ein: Demnach ist Nebraska auf illegale Weise an zwei von dem Konzern hergestellte Substanzen gelangt, die am kommenden Dienstag bei einer Hinrichtung per Giftspritze verwendet werden sollen. Exekutiert werden soll der in den 70er Jahren wegen Mordes an zwei Taxifahrern verurteilte Carey Dean Moore. Fände die Hinrichtung wie geplant statt, wäre es die erste Vollstreckung einer Todesstrafe in Nebraska seit 21 Jahren - und die erste dortige Hinrichtung per Giftspritze. Der Bundesstaat plant die Verwendung von vier Substanzen: Es handelt sich um das Beruhigungsmittel Diazepam, das Betäubungsmittel Fentanylcitrat, das Mittel Cisatracurium zur Muskelentspannung sowie Kaliumchlorid, das den Herzschlag beendet. Fresenius Kabi geht davon aus, dass die beiden letztgenannten Substanzen aus seiner Herstellung stammen. Fresenius Kabi wolle grundsätzlich nicht, dass seine Arzneimittel außerhalb ihrer Bestimmung verwendet werden. Der Konzern fürchtet bei der Verwendung seiner Substanzen für eine Hinrichtung auch eine erhebliche Rufschädigung und begründet dies mit der in Europa vorherrschenden ablehnenden Haltung zur Todesstrafe. Das Unternehmen betonte jedoch, selbst keine Position zum Thema Todesstrafe einzunehmen.
Weitere Informationen:
09.08.2018
Drei Pädophile öffentlich im Jemen hingerichtet
In Jemens Hauptstadt Sanaa wurden drei Pädophile, die gemeinsam einen 10-jährigen Jungen vergewaltigt und ermordet hatten, in aller Öffentlichkeit erschossen und nach ihrer Hinrichtung aufgehängt. Die drei Männer wurden vor der beiwohnenden Menschenmenge gezwungen, sich mit dem Kopf nach unten niederzulegen, um dann mit jeweils fünf Schüssen ins Herz hingerichtet zu werden. Die Leichname wurden im direkten Anschluss an einem Kran öffentlich aufgehängt. Im Jemen bildet die Scharia die Gesetzesgrundlage. Die Todesstrafe kann demnach sowohl für tödliche Delikte wie Mord oder Terrorismus, als auch für nicht-tödliche Verbrechen wie Vergewaltigung, Prostitution, Drogenhandel, Entführung oder auch Blasphemie (Gotteslästerung) und Apostasie (Abkehr vom Glauben) ausgesprochen werden. Die übliche Hinrichtungsmethode ist Erschießen, in seltenen Fällen finden auch noch Steinigungen statt.
08.08.2018
Saudi-Arabien richtet Mann per Kreuzigung hin
Das Königreich Saudi-Arabien hat am Mittwoch in seiner heiligen Stadt Mekka einen Mann mittels einer Kreuzigung hingerichtet. Elias Abulkalaam Jamaleddeen war des Mordes, Diebstahls und versuchter Vergewaltigung für schuldig befunden worden. Hinrichtungen sind Alltag in dem islamischen Land, das allerdings eher für Enthauptungen bekannt ist - eine Kreuzigung ist selbst in Saudi-Arabien eine Seltenheit. Bereits im Juli wurde über Hinrichtungen in Saudi-Arabien berichtet: Am 17. Juli wurden sieben Verurteilte an einem Tag exekutiert und schon am 3. Juli wurde das Todesurteil eines Nigerianers, der wegen Drogenschmuggels verurteilt war, vollstreckt.
Weitere Informationen:
04.08.2018
Mindestens 36 Exekutionen in Iran im Monat Juli
Berichten der Menschenrechtsorganisation Iran Human Rights (IHR) zufolge sind im Iran in verschiedenen Städten im Juli wenigstens 36 Todesurteile vollstreckt worden. Die Hälfte davon wurde durch offizielle Quellen der Medien bestätigt, die andere Hälfte beruht auf vertrauenswürdigen Quellen von IHR. Elf der Hinrichtungen beruhen auf der Anklage von Moharebeh (Kriegführung gegen Gott/Allah), eine beruht auf Drogendelikten, der Rest auf Mordanklagen. Zwei Männer wurden am 23. Juli öffentlich in Mashhad gehängt. In einem Fall traf die Exekution eine Frau. Insgesamt wurden 2018 bislang mindestens 133 Menschen im Iran hingerichtet, darunter vier, die zur Tatzeit unter 18 Jahren gewesen sind.
Weitere Informationen:
Iran: Inmate hanged in Urmia; Man publicly flogged in Dargaz
Iran Hangs 65-Year-Old Prisoner Without Giving Him Any Warning
Iran: Prisoner Hanged in Rasht
Iran executes three Kurds, 10 in one week: report
Iran: Two Men Publicly Hanged In Mashhad; Prisoner hanged in Birjand
Iran hangs 5 prisoners collectively in Kermanshah Prison
Iran: Man executed in Mashhad; billionaire to hang over embezzlement charges
02.08.2018
Papst Franziskus ändert katholischen Katechismus: Klare Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen
Papst Franziskus hat den Katechismus, den verbindlichen Glaubenskodex für die rund 1,3 Milliarden Katholiken weltweit, so geändert, dass darin nun so klar wie nie zuvor die Todesstrafe abgelehnt wird. Ab sofort ist die Todesstrafe nach kirchlicher Lehre "unzulässig", weil sie "gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt". Die Kirche setze sich "mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein", heißt es im überarbeiteten Katechismusartikel Nummer 2267. Bislang schloss der "Katechismus der Katholischen Kirche" Hinrichtungen als äußerstes Mittel nicht kategorisch aus. Ein Kurswechsel zeichnete sich von der ersten Ausgabe des Katechismus 1993 zur überarbeiteten Fassung 2003 ab. In der Erstfassung erkannte die Kirche das Recht und die Pflicht der Staatsgewalt an, "der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen" (Nr. 2266). Die 2003 erschienene Überarbeitung rückte die Wiedergutmachung und die Resozialisierung des Täters in den Vordergrund und band die Anwendung der Todesstrafe an enge Vorgaben: Die Todesstrafe wurde nur dann nicht ausgeschlossen, "wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen" (Nr. 2267). Mit der erneuten Änderung der Nummer 2267 des sogenannten Weltkatechismus macht Papst Franziskus nun die kompromisslose Ablehnung der Todesstrafe offiziell, die neben dem derzeitigen Papst bereits seine Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. schrittweise immer klarer zum Ausdruck gebracht hatten.
Weitere Informationen:
Die Kirche bannt die Todesstrafe
Papst ändert Katechismus: Todesstrafe immer unzulässig!
Papst Franziskus ächtet die Todesstrafe
Offener Brief: Papst darf Todesstrafe nicht ächten
Theologin Müller verteidigt Nein zur Todesstrafe gegen Kritiker
Eine Hinrichtung hat nichts Menschenwürdiges
Pope Francis on capital punishment: a closer look
02.08.2018
Indien: Todesstrafe für Kindesvergewaltigung
Auf Gruppenvergewaltigung von Mädchen unter zwölf Jahren steht in Indien nun die Todesstrafe. Das Parlament hat ein diesbezügliches Gesetz verabschiedet. Das Gesetz löst eine Verordnung ab, die im April nach der Vergewaltigung und dem Mord an einem achtjährigen Kind in Kashmir erlassen wurde. Dieser und ähnliche Fälle hatten landesweit für Entsetzen gesorgt. Nach geltender Gesetzgebung stand bisher in Indien auf Vergewaltigung eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren. Höhere Strafen für Delikte an Minderjährigen gab es nicht. Das neue Gesetz, das am 30. Juli verabschiedet wurde, sieht hingegen eine Mindeststrafe von zehn Jahren für Vergewaltigung vor, während die Gruppenvergewaltigung von Mädchen unter zwölf Jahren mit lebenslanger Haft oder Todesstrafe geahndet werden soll. Die Gruppenvergewaltigung von Mädchen unter 16 Jahren soll mit lebenslanger Haft gebüßt werden. Offiziellen Zahlen zufolge haben sich die Fälle von Vergewaltigung Minderjähriger in Indien in vier Jahren mehr als verdoppelt. 2012 verzeichneten die Behörden 8.541 Fälle, 2016 waren es 19.765, also mehr als 50 Fälle pro Tag.
01.08.2018
Türkei: Erdogan spricht sich erneut für Todesstrafe aus
Der türkische Präsident Erdogan hat erneut die Wiedereinführung der Todesstrafe in den Raum geworfen. Er würde nicht zögern, ein entsprechendes Gesetz zu billigen, wenn das türkische Parlament ein solches verabschieden würde, sagte Erdogan am Mittwoch auf der Beerdigung einer jungen Mutter und ihres Säuglings, die durch einen Sprengsatz am Straßenrand getötet worden waren. "Die Schritte, die wir in der Angelegenheit ergreifen werden, sind nahe", sagte er. In der Türkei ist seit 1984 niemand mehr hingerichtet worden. Im Jahr 2004 wurde die Todesstrafe im Zuge der türkischen EU-Beitrittsbemühungen abgeschafft.
01.08.2018
Irak: Acht Familienmitgliedern droht Todesstrafe
Acht Mitgliedern einer Familie droht im Irak die Todesstrafe wegen ihrer Beteiligung an der Ermordung hunderter Gefangener der IS-Dschihadistenmiliz in Mossul. Die acht Männer hätten gestanden, am Massaker von Chasfa teilgenommen zu haben, erklärte die Justiz am Mittwoch. In der Schlucht acht Kilometer südlich von Mossul waren während der Herrschaft des Islamischen Staats (IS) 370 Zivilisten und Sicherheitskräfte ermordet worden. Laut Augenzeugen führten die Dschihadisten die Gefangenen mit verbundenen Augen und gefesselten Händen an den Rande einer Senke. Dort wurden sie durch Kopfschüsse getötet und ihre Leichen in den Abgrund geworfen. Den acht Verdächtigen droht nach ihrem Geständnis nun laut dem irakischen Anti-Terror-Gesetz die Hinrichtung durch den Strang. Im Irak sind bereits mehr als 300 Menschen wegen Mitgliedschaft in der IS-Miliz zum Tod oder zu lebenslanger Haft verurteilt worden, darunter hundert Ausländer.
Nachrichten des Vormonats finden Sie im Archiv: Juli 2018