31.10.2018

Hessen schafft die Todesstrafe ab

 

Die Reform der Landesverfassung ist so gut wie beschlossen, auch wenn am Mittwoch noch nicht alle Stimmen ausgezählt waren. Die 15 Änderungen stoßen auf breite Zustimmung. Doch eine wurde mancherorts besonders häufig abgelehnt: die Abschaffung der Todesstrafe. Bis Mittwochnachmittag waren 44 der 55 Wahlkreise ausgezählt. Die meisten Befürworter für die Todessstrafe gibt es demnach im Wahlkreis Wetterau II. Hier haben 22,2 Prozent, also mehr als jeder fünfte Wähler, dafür gestimmt, dass die Todesstrafe Teil der hessischen Verfassung bleiben soll. Die geringste Zustimmung gab es im Wahlkreis Kassel-Stadt I. Hier wollen 11,5 Prozent der Wähler die Todesstrafe in der Verfassung beibehalten. In einzelnen Gemeinden ist die Zustimmung zum Teil sogar noch höher: In Freiensteinau (Vogelsberg) stimmten 26,7 Prozent dafür, die Todesstrafe in der Verfassung zu behalten. Dicht gefolgt von den Gemeinden Ottrau (Schwalm-Eder, 26,1 Prozent), Flörsbachtal (Main-Kinzig) und Hirzenhain (Wetterau) (beide 25,1 Prozent). Auffällig: In diesen Gemeinden waren auch die Stimmen für die AfD sehr hoch. In Freiensteinau und Flörsbachtal erzielte die Alternative für Deutschland knapp 21 Prozent, in Ottrau waren es 19 Prozent. In Hirzenhain konnte die Partei sogar mehr als 23 Prozent der Stimmen gewinnen. Das liegt deutlich über dem landesweiten Wahlergebnis der AfD von 13,1 Prozent.

 

Weitere Informationen:

Schwarzer Tag für Hessens Henker

Offizielles Abstimmungsergebnis zur Reform der Hessischen Verfassung

Wer sind die 33.417, die gegen die Abschaffung der Todesstrafe stimmten?

Rodney Berget
Rodney Berget

30.10.2018

South Dakota: Rodney Berget hingerichtet

 

Mit mehreren Stunden Verspätung wegen anhängiger letzter Anträge auf Hinrichtungsaufschub wurde am Montagabend im US-Bundesstaat South Dakota das Todesurteil an dem 56-jährigen Rodney Berget mittels tödlicher Injektion vollstreckt. Er war zum Tod verurteilt, weil er 2011 bei einem Ausbruchsversuch aus einem Gefängnis einen Wärter getötet hatte. Er saß zu dem Zeitpunkt eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen Mordversuchs und Entführung ab. Sein Mithäftling Eric Robert, der mit Berget zusammen aus dem Gefängnis zu fliehen versuchte, wurde bereits 2012 nach einem Schuldeingeständnis hingerichtet. Die Vollstreckung von Bergets Todesurteil war die vierte Exekution in South Dakota seit Wiederaufnahme der Todesstrafe in den USA im Jahr 1976. In seinen letzten Worten scherzte er zunächst: "Sorry für die Verspätung - ich stand im Stau..." Dann sprach er diverse Leute an und sagte ihnen, dass er sie liebe, bevor er mit den Worten schloss: "Ich liebe euch alle und treffe euch dort oben!" Auf ein Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung wartete die Witwe des Gefängniswärters vergebens.

30.10.2018

Pittsburgh-Attentäter droht die Todesstrafe

 

Robert Bowers (46), dem mutmaßlichen Attentäter auf die Synagoge von Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania droht die Todesstrafe. Ihm wird vorgeworfen, am Samstag in einem offenbar antisemitisch motivierten Akt elf Menschen während eines Gottesdienstes mit einer Schusswaffe getötet zu haben. Sechs weitere Menschen wurden verletzt, darunter vier Polizeibeamte, ehe andere Beamte ihn stoppen konnten. Die Schusswaffe und weitere 20 Waffen, die auf seinen Namen zugelassen waren, besaß Bowers legal. Der Sprecher des US-Justizministeriums Marc Raimondi erklärte, der Bundesanwalt für den westlichen Bezirk von Pennsylvania habe "den Genehmigungsprozess eingeleitet", um die Todesstrafe gegen Bowers beantragen zu können. Zuvor hatte sich auch US-Präsident Donald Trump dafür ausgesprochen, die Verhängung der Todesstrafe anzustreben.

29.10.2018

Südkoreanische Schwestern wollen Todesstrafe für ihre Vater

 

In Südkorea haben fast 150.000 Menschen die Petition dreier Schwestern unterstützt, die für ihren Vater die Todesstrafe fordern. Der Vater hatte die Mutter der Frauen in der vergangenen Woche erstochen. Zuvor hatte er seine Ex-Frau jahrelang misshandelt. Der Fall hatte in dem asiatischen Land für Aufsehen gesorgt und einmal mehr den laxen Umgang der Behörden mit häuslicher Gewalt offengelegt. Häufig bleibt häusliche Gewalt in Südkorea straflos. Täter werden oft nur zu Beratungen verpflichtet oder mit Auflagen belegt. In Südkorea ist die Todesstrafe zwar noch gesetzlich verankert, die letzte Hinrichtung fand allerdings 1997 statt. Südkorea damit als eines der Länder, welche die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft haben.

28.10.2018

China: Hersteller von Drogen hingerichtet

 

Zwei Drogenhersteller wurden am Freitag in der südchinesischen Provinz Hainan hingerichtet, erklärte ein örtliches Gericht. Die beiden Täter, die durch ihre Nachnamen Xie und Tian identifiziert wurden, waren die Hauptschuldigen an einem Fall von Drogenproduktion. Anfang Juli 2015 beschlossen Xie und Tian, die Einheimische der südchinesischen Provinz Guangdong waren, heimlich die Herstellung von Ketamin in einem Tal im Wenxi Village, Kreis Suichuan in der ostchinesischen Provinz Jiangxi, zu finanzieren, sagte das Erste Mittlere Volksgericht von Hainan. Die örtliche Sicherheitsbehörde startete eine Razzia und beschlagnahmte insgesamt 3,5 Tonnen Medikamente und Rohstoffe für die Herstellung der Medikamente im Werk. Das Gericht verurteilte Xie und Tian am 26. Juni 2017 zum Tod. Andere Verdächtige wurden verurteilt und erhielten Haftstrafen, die von einer befristeten Haftstrafe bis hin zu lebenslanger Haft und der Todesstrafe mit Bewährung reichen. In China werden weltweit die meisten Todesurteile vollstreckt - Schätzungen gehen von mehreren Tausend aus, jedoch macht China daraus ein Staatsgeheimnis, sodass genaue Angaben nicht möglich sind.

 

Weitere Informationen:

China's deadly secret: More executions than all other countries put together

A Former Judge Recounts Mass Executions in China

27.10.2018

Sechs Hinrichtungen in Singapur wegen Drogendelikten

 

In Singapur wurden in diesem Monat trotz internationaler Appelle, ein Moratorium auszusprechen, sechs Männer aufgrund von Drogendelikten gehängt. Eine der Hinrichtungen fand am Freitagmorgen im Changi-Gefängnis statt, in dem der 31-jährige Pabu N. Pathmanathan gehängt wurde. Der aus Malaysia stammende junge Mann befand sich seit 2014 im Todestrakt. Bei einem zeitgleich hingerichteten Mann soll es sich um den singapurischen Irwan bin Ali gehandelt haben. Zuvor berichtete die International Federation for Human Rights von der Hinrichtung Selamat bin Paki, die im Geheimen durchgeführt worden sein soll. Von den drei weiteren exekutierten Personen sind bislang keine Informationen zu ihrer Identität bekannt. Die Exekutionen haben erneut zu internationalen Appellen an die Regierung Singapurs geführt. Amnesty International kritisiert hierbei insbesondere, dass die Anwendung der Todesstrafe in Singapur internationale Rechtsnormen breche und damit gegen internationale Menschenrechtsabkommen verstoße. Gefordert wird ein unverzügliches Moratorium, wie es in Malaysia ausgesprochen wurde. Die Regierung Malaysias hatte am 10. Oktober, dem Internationalen Tag gegen die Todesstrafe, verkündet, die Todesstrafe abzuschaffen und alle Todesurteile in lebenslängliche Haftstrafen zu umzuwandeln.

 

Weitere Informationen:

Warten auf den Henker in Singapur

26.10.2018

Frankreich: Elektrischer Stuhl auf Jahrmarkt erzeugt Proteste

 

Auf Protest ist die Nachbildung eines elektrischen Stuhls auf einem Jahrmarkt im französischen Bordeaux gestoßen, mit dem die Hinrichtung eines Häftlings nachgespielt werden kann. In einer Glaskabine befand sich eine Puppe in Häftlingskleidung mit einem Tuch über dem Kopf, der Besucher nach Einwurf eines Euros einen simulierten tödlichen Stromstoß versetzen konnten, berichtete die Zeitung "Sud Ouest" am Freitag. "Hinrichtung 1 Euro" stand auf einem Schild an dem Gerät. Nach Protesten aus der Bevölkerung kamen die Jahrmarktbetreiber einer Bitte der Stadtverwaltung nach - und entfernten den elektrischen Stuhl. Die Sache an sich ist nicht neu - schon vor zehn Jahren wurde das Gerät in zwei Städten Italiens und Frankreichs verboten, während es in Mailand als Attraktion, die täglich bis zu 150 Euro einspielte, gefeiert wurde. Und beim Münchner Oktoberfest  werden beim "Schicht'l" noch heute jährlich Hunderte von Enthauptungen mit der Guillotine auf die Bühne gebracht, um das Gruselbedürfnis des Publikums zu befriedigen. Proteste - offenbar Fehlanzeige...

 

Weitere Informationen:

Funfair's electric chair closed after protests

Französischer Freizeitpark entfernt elektrischen Stuhl

Elektrischer Stuhl beschert Besucherrekord

Denkwürdige Veranstaltungen: Hinrichtung ist nur eine Richtung

24.10.2018

Weitere Hinrichtungen im Iran

 

Ein Gefangener wurde am 22. Oktober 2018 im Ardebil-Gefängnis im Nordwesten des Iran gehängt. Meysam Saber (27) wurde des Mordes für schuldig befunden und saß seit August 2015 im Todestrakt. Berichten zufolge befinden sich mindestens 45 Insassen des Ardebil-Gefängnisses, von denen die meisten unter 30 Jahre alt sind, derzeit im Todestrakt. Einer von ihnen ist blind und vier waren zum Zeitpunkt der Verhaftung noch Jugendliche. Ein anderer Gefangener wurde am 20. Oktober 2018 morgens wegen Vergewaltigung im Zentralgefängnis Zahedan hingerichtet. Nach Angaben von Iran Human Rights war Mehdi Mirshekar (31) vor der Hinrichtung 6 Jahre lang im Gefängnis. Ein Häftling wurde am 17. Oktober 2018 im Zentralgefängnis Ilam wegen Mordes hingerichtet. Den Quellen von IHR zufolge wurde der Gefangene als Kourosh (Ali) Behzadian identifiziert. Zwei Gefangene wurden am 16. Oktober 2018 in Isfahan wegen Mordes gehängt. Nach Angaben der IHR wurde am Morgen des 16. Oktober Mowloud Shah-Hosseini (29) aus der iranischen Stadt Divandarreh im Zentralgefängnis Isfahan hingerichtet. Er war sowohl wegen Mordes als auch wegen drogenbedingter Vorwürfe zum Tod verurteilt. Am selben Tag wurde ein weiterer Gefangener, Behrouz Ansari Lenjan, im Zentralgefängnis Isfahan hingerichtet. Die Medien berichten von weiteren Exekutionen im Iran.

 

Weitere Informationen:

IRAN: MAN HANGED AT ZAHEDAN PRISON

IRAN: MAN HANGED AT ILAM PRISONIRAN: TWO PRISONERS HANGED IN ISFAHAN

Iran: An Endless String of Hangings

Iran Executions: Prisoner Hanged at Sirjan Prison

23.10.2018

USA: Neue Meinungsumfrage zur Todesstrafe - mehr als die Hälfte hält ihre Anwendung für nicht fair...

 

Der aktuellsten Gallup-Umfrage zufolge empfinden mehr als die Hälfte der US-Amerikaner die Todesstrafe als unfair ausgeführt; das ist mehr als jemals zuvor. So sind nur noch 49% der Befragten der Meinung, Todesurteile würden durchweg fair und gerecht ausgesprochen. Aber trotz des wachsenden Unbehagens über die Fairness des Prozesses, sprach sich immer noch mehr als die Hälfte der Amerikaner generell für die Todesstrafe aus, und zwar auf einem Niveau, das mit 56% einen Prozentpunkt über dem des Vorjahres lag. Auf nationaler Ebene sind Todesurteile und Hinrichtungen seit Jahren rückläufig. Seit Beginn des Jahres sind 18 zum Tod verurteilte Männer in den USA hingerichtet worden, wovon zehn Exekutionen allein auf den Bundesstaat Texas entfallen. 1999 waren in den USA 98 Hinrichtungen durchgeführt worden, 40 davon in Texas, und in den 90er Jahren lag die Befürwortung der Todesstrafe unter den Amerikanern bei 80%.

 

Weitere Informationen:

New Low of 49% in U.S. Say Death Penalty Applied Fairly

22.10.2018

Tennessee: Hinrichtung auf elektrischem Stuhl geplant

 

Edmund Zagorski sollte bereits am 11. Oktober durch den US-Bundesstaat Tennessee exekutiert werden, erhielt jedoch kurzfristig einen Hinrichtungsaufschub. Nun ist durch das Oberste Gericht des Staates Tennessee ein neuer Termin gesetzt worden - für den 1. November. Der 63-Jährige möchte auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet werden; Hintergrund ist die Umstrittenheit der tödlichen Injektion, weil Experten erklären, sie könne minutenlange schwere Schmerzen verursachen. Nach anfänglicher Ablehnung des Antrags, der angeblich zu spät eingereicht war, wurde ihm nun doch stattgegeben, sodass die Exekution mit dem elektrischen Stuhl erfolgen kann. Er wurde seit den 60er Jahren in Tennessee erst einmal zum Einsatz gebracht.

21.10.2018

Hessen will Todesstrafe aus der Verfassung streichen

 

Wenn in Hessen am 28. Oktober ein neuer Landtag gewählt wird, sind die etwa 4,4 Millionen Wahlberechtigten auch dazu aufgerufen, über eine Reform der Landesverfassung abzustimmen. Eine der insgesamt 15 Änderungen betrifft den Artikel zur Todesstrafe, die in der Verfassung aus dem Jahr 1946 noch immer enthalten ist - auch wenn dies faktisch keine Bedeutung hat, weil das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz sie verbietet. Im Parlament wurden die Vorschläge zur Verfassungsänderung bereits angenommen. Die Bürger können für jeden Änderungsvorschlag einzeln oder insgesamt für die Reform stimmen. In der Vergangenheit waren Reformversuche immer wieder gescheitert, zuletzt 2005. Damals konnten die vier Parteien im Landtag sich nicht auf einen Entwurf einigen. Dieses Mal ist das anders: CDU, SPD, Grüne und FDP tragen alle geplanten Änderungen mit, die Linken einen Teil davon. Es gibt noch einen weiteren Grund, der dazu beigetragen haben könnte, dass die formale Abschaffung der Todesstrafe nur zögerlich angegangen wurde: Die Sorge, dass ein Teil der Bevölkerung gegen die Streichung der entsprechenden Artikel stimmt. Hessen ist das einzige Bundesland, in dem die Todesstrafe noch in der Verfassung steht. Zuletzt wurde ein ähnlicher Artikel 1998 in Bayern geändert.

21.10.2018

Sechs Hinrichtungen im Irak

 

Das irakische Justizministerium hat Todesurteile gegen sechs Häftlinge vollstreckt, die an Terroranschlägen beteiligt waren. In einer Erklärung des Ministeriums heißt es: "Todesurteile gegen 6 Sträflinge wurden gemäß dem Antiterrorgesetz vollstreckt." Das Ministerium hob die Arbeit an der Umsetzung des Gesetzes hervor. Irakische Gerichte haben kürzlich Todesurteile gegen Häftlinge verhängt, die an Explosionen und der Ermordung von Zivilisten und Sicherheitspersonal beteiligt waren, die in den letzten Jahren stattgefunden haben. Am Sonntag verurteilte das Zentralstrafgericht in Bagdad einen Mann zum Tod, der dabei erwischt wurde, den islamischen Staat mit Sprengstoffen zu versorgen.

Michael Apelt
Michael Apelt

19.10.2018

Arizona: Todesurteil des Deutschen Michael Apelt bekräftigt

 

Das 9. Bundesberufungsgericht der USA bekräftigte sein früheres Urteil gegen einen Todeskandidaten in Arizona, der seine damals frisch angetraute Ehefrau in der Nähe von Phoenix kurz vor Weihnachten 1988 brutal ermordet haben soll - einen Tag nach dem Inkrafttreten einer Versicherungspolice auf sie in Höhe von 400.000 Dollar. Ein dreiköpfiges Gremium des Berufungsgerichts hatte im Dezember entschieden, dass - obwohl Michael Apelts Anwalt es versäumt hatte, seine missbräuchliche Kindheit zu einzubringen - diese Argumente nicht ausreichend gewesen wären, um Apelts Todesurteil zu verhindern. Das Plenum des Gerichts lehnte es vergangenen Freitag ab, dieses Urteil nochmals zu überdenken - trotz einer deutlich abweichenden Ansicht eines Richters, der erklärte, das frühere Urteil habe Apelt fälschlicherweise als "hoffnungsloses Monster" behandelt, das keine mildernden Umstände hätten retten können. Das Gericht bestätigte zwar, dass Apelts Anwalt versäumt hatte, strafmildernde Fakten anzuführen, doch es gebe einige "vernünftige Argumente", dass alle mildernden Umstände aus seiner Kindheit "Apelts Urteil nicht geändert hätten". Apelt, der im Alter von 25 Jahren zusammen mit seinem drei Jahre älteren Bruder Rudi von Deutschland in die USA ausgewandert war, soll die Tat zusammen mit seinem Bruder begangen haben. Das Todesurteil von Rudi Apelt wurde inzwischen in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.

17.10.2018

Pakistan: Hinrichtung wegen Kindesmordes

 

In Pakistan ist der verurteilte Mörder eines sechs Jahre alten Mädchens hingerichtet worden. Die Todesstrafe gegen den 24-Jährigen wurde am Mittwoch im Zentralgefängnis der östlichen Stadt Lahore ausgeführt, sagte ein Sprecher der Haftanstalt. Der Täter namens Imran Ali hatte demnach insgesamt acht Angriffe auf Kinder in Kasur gestanden, darunter fünf Tötungen. Der Vater des Mädchens war dem Gefängnissprecher zufolge während der Hinrichtung anwesend. Die Familie der Sechsjährigen hatte eine öffentliche Vollstreckung der Todesstrafe gefordert, ein Gericht in Lahore lehnte dies jedoch ab. Die Ermordung des Kindes, das eine Woche nach seiner Verschleppung tot auf einem Müllhaufen entdeckt worden war, hatte in ganz Pakistan für Fassungslosigkeit gesorgt. In Kasur entlud sich der Ärger in gewalttätigen Protesten mit zwei Toten und Angriffen auf die Polizei.

 

Weitere Informationen:

Pakistan richtet verurteilten Mörder hin

16.10.2018

Somalia: Hinrichtung wegen Bombenattentat

 

In Somalia wurde am Sonntag der 23-jährige Hassan Adan Isaq für seine Beteiligung an einem Bombenattentat vor einem Jahr per Erschießungskommando in Mogadischu hingerichtet. Die Bombenexplosion, die vor einem Jahr in Mogadischu stattfand und mit "The Somali 9/11" bezeichnet wird, kostete nahezu 600 Menschen das Leben und zählt zu den verheerendsten Einzelangriffen durch islamische Milizen innerhalb der letzten Jahrzehnte. Hassan Adan Isaq war ein ehemaliges Mitglied der extremistischen al-Shabaab Bewegung und soll an dem Attentat maßgeblich mitbeteiligt gewesen sein. Er war wenige Tage nach der Bombenexplosion festgenommen und im Februar zum Tod verurteilt worden. Die Reaktionen der Bevölkerung Somalias auf die Hinrichtung des jungen Mannes waren sehr gemischt. Einige Opferangehörige forderten weitere Hinrichtungen der Komplizen und Antworten seitens der Regierung auf die Frage, was mit all den anderen Verhafteten sei. Menschenrechtsorganisationen zeigten sich dagegen höchst alarmiert. Todesurteile wurden innerhalb der letzten Jahre in dem instabilen östlichen afrikanischen Staat immer häufiger durchgeführt. Allein im letzten Jahr wurden 24 Menschen in Somalia hingerichtet.

12.10.2018

US-Bundesstaat Washington erklärt die Todesstrafe für verfassungswidrig

 

(gu) Weil die Todesstrafe willkürlich und in rassistisch diskriminierender Weise verhängt werde, hat das Oberste Gericht des US-Bundesstaates Washington sie in einer einstimmigen Entscheidung für verfassungswidrig erklärt. Todesurteile sollen nun in lebenslängliche Freiheitsstrafen umgewandelt werden. Nach Angaben des Death Penalty Information Center (DPIC) betrifft dies acht Verurteilte. Die letzte Hinrichtung in dem Bundesstaat war 2010 durchgeführt worden. Washington ist damit der 20. US-Bundesstaat, der keine Todesstrafe mehr vorsieht. Jedoch hat der Staat die Todesstrafe nicht auf dem klassischen Weg abgeschafft, nämlich durch ein Gesetz, das sowohl mehrheitlich im Senat als auch im Repräsentantenhaus angenommen und dann vom Gouverneur unterzeichnet wurde. Der aktuelle Gerichtsentscheid, der den konkreten Fall Allen Eugene Gregory betrifft, könnte auch dazu führen, dass die kritisierten Missstände an der Praktizierung der Todesstrafe beseitigt werden und diese dann wieder aufgenommen wird. So hatte das Oberste Gericht des Staates Washington die Todesstrafe bereits in den Jahren 1972, 1979 und 1981 als verfassungswidrig eingestuft. Im Anschluss wurden jeweils neue Gesetze erlassen. Die Tatsache, dass die Todesstrafe allgemein in den USA deutlich rückläufig ist, gibt den Gegnern der Todesstrafe jedoch Hoffnung, dass die aktuelle Entscheidung dieses Mal von Dauer sein könnte. Washingtons demokratischer Gouverneur Jay Inslee jedenfalls begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt hin zu einer "fairen Rechtsprechung". Er hatte bereits 2014 ein Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen verhängt.

 

Weitere Informationen:

Washington's state Supreme Court outlaws death penalty

US-Bischofskonferenz begrüßt Gerichtsurteil gegen Todesstrafe

11.10.2018

Malaysia will die Todesstrafe abschaffen

 

Die Regierung in Kuala Lumpur hat den Weg für die Abschaffung der Todesstrafe geebnet. Nächste Woche soll das Parlament über die Vorlage beraten. Bis zu einer endgültigen Regelung soll es keine Exekutionen mehr geben. Die Todesstrafe steht in dem südostasiatischen Land unter anderem auf Mord, Entführung, Terrorismus, Schusswaffenbesitz und Drogenhandel. Sie wird in Anlehnung an die Durchführung in der britischen Kolonialzeit durch Erhängen vollzogen. Nach dem Willen der Regierung soll diese Art der Bestrafung von Verbrechern abgeschafft werden. Der für Justiz und Rechtsprechung zuständige Minister Liew Vui Keong kündigte an, dass das Parlament von kommendem Montag an über eine entsprechende Kabinettsvorlage beraten werde. Bis zur Verabschiedung einer neuen Regelung würden sämtliche noch ausstehenden Exekutionen gestoppt. Laut Angaben der Regierung warten in den Todestrakten malaysischer Gefängnisse fast 1200 Verurteilte auf die Vollstreckung des Todesurteils. Menschenrechtler begrüßten die Ankündigung der neuen Regierung unter Premierminister Mahathir Mohamad, die im Mai ins Amt gewählt worden war. Zu seinen Wahlversprechen zählen die Beseitigung der Korruption und die Stärkung der Menschenrechte in Malaysia. Der 93-Jährige hatte bei der Parlamentswahl im Mai überraschend die Opposition zum Sieg geführt.

11.10.2018

Zweimal kurzfristiger Hinrichtungsaufschub in den USA

 

In den USA ist kurzfristig die Hinrichtung eines Häftlings ausgesetzt worden, der durch den elektrischen Stuhl statt mit einer Giftspritze getötet werden will. Ein Berufungsgericht stoppte am Mittwochabend die für den folgenden Tag in Nashville im US-Bundesstaat Tennessee geplante Hinrichtung. Die Anwälte des 63-jährigen Edmund Zagorski hatten Rechtsmittel gegen die Hinrichtung eingelegt. Sie fordern eine Überprüfung seiner Verurteilung aus dem Jahr 1984 und argumentieren, ihr Mandant habe zu Beginn seiner Verteidigung keinen angemessenen Rechtsbeistand gehabt. Zagorski soll zwei Männer ermordet haben, denen er zuvor versprochen hatte, ihnen Drogen zu verkaufen. Seine Anwälte haben gleich mehrere Rechtsmittel eingelegt. In einem fordern sie, dass ihr Mandant mit dem elektrischen Stuhl und nicht wie geplant durch eine Giftspritze hingerichtet wird. In Tennessee haben vor 1999 zum Tode verurteilte Häftlinge das Recht, zwischen dem elektrischen Stuhl und einer Giftspritze zu entscheiden. - Bereits am vergangenen Freitag verfügte ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Texas den Aufschub der für Mittwoch geplanten Exekution des 55-jährigen Juan Segundo. In seiner erfolgreichen Berufung argumentierten seine Anwälte, dass er von mehreren Fachleuten als intellektuell behindert diagnostiziert worden sei, basierend auf konstant niedrigen IQ-Werten und schweren Defiziten wie z.B. der Unfähigkeit, eine Uhr zu lesen oder rechts von links zu unterscheiden.

 

Weitere Informationen:

Texas court halts Juan Segundo execution amid questions of intellectual disability

Todeskandidat fordert Exekution auf elektrischem Stuhl statt per Giftspritze

10.10.2018

Mehrheit der Einwohner der Philippinen für die Todesstrafe

 

Fast sechs von zehn Filipinos sind sich einig, dass die Todesstrafe für abscheuliche Verbrechen wieder eingeführt werden sollte. Dies geht aus einer Studie hervor, die das Meinungsforschungsinstitut "Social Weather Stations" zusammen mit der staatlichen Menschenrechtskommission veröffentlicht hat. Nur 23 Prozent gaben an, dass die Todesstrafe nicht wieder eingeführt werden sollte, 8 Prozent waren unschlüssig. Die Studie betont jedoch, dass nur 33 Prozent der Filipinos die Todesstrafe wollen, wenn es andere Strafoptionen gibt. Für die Verbrechen des Imports von illegalen Drogen, der Betrieb von Drogenhöhlen, der Herstellung von ungesetzlichen Rauschgiften, Mord unter dem Einfluss von Rauschgiften, dem Verkauf von ungesetzlichen Rauschgiften und dem Arbeiten in Rauschgifthöhlen liegt die Forderung nach der Todesstrafe bei 22 bis 33 Prozent. Die Forderung nach lebenslänglicher Haft statt des Todes liegt zwischen 51 und 55 Prozent. Die stärkste Forderung nach Todesstrafe liegt bei 47 Prozent für Vergewaltigungen unter dem Einfluss von Drogen. Die Todesstrafe wurde 2006 durch die damalige Präsidentin Gloria Macapagal-Arroyo abgeschafft.

10.10.2018

19 Todesurteile in Bangladesch

 

In Bangladesch sind 19 Menschen wegen eines Anschlags auf eine Kundgebung der heutigen Premierministerin Sheikh Hasina in 2004 zum Tod verurteilt worden. Darunter sind zwei Mitglieder der damaligen Regierung unter der heutigen Oppositionsführerin Khaleda Zia. Das Gericht in der Hauptstadt Dhaka verurteilte am Mittwoch außerdem Zias Sohn Tarique Rahman, den kommissarischen Vorsitzenden ihrer Partei BNP, und 18 andere zu lebenslangen Haftstrafen. Rahman lebt seit 2008 im Exil in London. Bei dem Anschlag im August 2004 hatten mehrere Angreifer bei einer Kundgebung der heutigen Regierungspartei Awami-Liga in Dhaka Handgranaten in die Menge und auf die Bühne geworfen, als Hasina eine Rede hielt. Dabei waren 24 Menschen ums Leben gekommen. Mehrere Hundert zum Teil hochrangige Parteimitglieder waren verletzt worden - darunter die heute 71 Jahre alte Hasina, die seit 2008 regiert. Es war nicht das einzige Attentat, das die Tochter des Staatsgründers Sheikh Mujibur Rahman überlebt hat. Hasina war bereits von 1996 bis 2001 Premierministerin.

10.10.2018

Steigende Zustimmung zur Todesstrafe in Südkorea

 

In den letzten Jahren ist die Zahl der Befürworter der Todesstrafe in Südkorea gestiegen. Die Nationale Menschenrechtskommission veröffentlichte eine entsprechende Online-Umfrage zur Todesstrafe. Dafür wurden 1.000 über 20-Jährige befragt und die Untersuchungsergebnisse anschließend mit Daten aus dem Jahr 2003 verglichen. 19,9 Prozent der Befragten sagten, dass die Todesstrafe verschärft werden müsse. Das sind 11,6 Prozentpunkte mehr als noch im Jahr 2003. Als Grund für die Befürwortung der Todesstrafe nannten 23,5 Prozent die zugeommene Anzahl an grausamen Verbrechen. Dahinter folgt eine mögliche Verbrechensabschreckung durch die Todesstrafe mit 23,3 Prozent. 15,6 Prozent begründeten ihre Befürwortung der Todesstrafe damit, dass es keine andere Strafe gebe, die die Todesstrafe ersetzen könne. 66,9 Prozent wollen sich für die Aufhebung der Todesstrafe aussprechen, sollte eine alternative Strafe eingeführt werden. Dieser Anteil lag bei 20,3 Prozent bei der Untersuchung 2003. Als alternative Strafe nannten 82,5 Prozent und damit der größte Anteil der Befragten eine absolute, lebenslange Freiheitsstrafe sowie Strafschadenersatz. Das Konfidenzniveau bei der Umfrage wird mit 95 Prozent angegeben und die Fehlerquote mit plus/minus 3,1 Prozentpunkten.

10.10.2018

Internationaler Welttag gegen die Todesstrafe

 

Zum sechzehnten Mal findet am heutigen 10. Oktober der "Internationale Tag gegen die Todesstrafe" statt. Initiiert wurde er von der "World Coalition Against the Death Penalty" (WCADP), einem Zusammenschluss von fast 150 Nichtregierungs-organisationen weltweit, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. Schwerpunktthema sind in diesem Jahr unter dem Titel "DIGNITY FOR ALL - MENSCHENWÜRDE FÜR ALLE" das Leben und die Haftbedingungen in den Todestrakten. Zu diesem Zweck hat der deutsche Verein Initiative gegen die Todesstrafe e.V. 300 Gefangene in den USA um Beiträge in Form von Berichten, Gedichten, Kurzgeschichten, Zeichnungen etc. gebeten. Über 100 Werke wurden in einer neu angelegten Website und in einem Buch veröffentlicht und geben seltene Einblicke in eine uns in Europa fremde Welt. Weltweit befinden sich zwischen 20.000 und 40.000 Menschen in Todeszellen. Alleine in den USA waren im Jahr 2017 über 2.800 Menschen zum Tod verurteilt. In Europa haben alle Staaten bis auf Weißrussland (Belarus) die Todesstrafe abgeschafft. 

 

Weitere Informationen:

Projekt-Website "Leben im Todestrakt" der Initiative gegen die Todesstrafe e.V.

Buch "Leben im Todestrakt - Life on Death Row" mit Beiträgen von Todestraktinsassen

Pressemeldung der Initiative gegen die Todesstrafe e.V. zum 16. Welttag

16th World Day: Detailed Factsheet "Living Conditions on Death Row"

08.10.2018

Pakistan: Noch keine Entscheidung im Blasphemie-Fall Asia Bibi

 

Ohne Entscheidung ist in Pakistan das Berufungsverfahren der wegen Blasphemie zum Tod verurteilten Katholikin Asia Bibi zu Ende gegangen. Das Oberste Gericht des mehrheitlich islamischen Landes werde im Laufe dieses Monats das Urteil verkünden, berichteten pakistanische Medien nach der dreistündigen Anhörung am Montag. Die Anwälte von Asia Bibi hätten in ihrer Begründung zur Revision der Todesstrafe auf die widersprüchlichen Zeugenaussagen hingewiesen. Asia Bibi war 2009 als erste katholische Frau wegen Blasphemie angeklagt und 2010 zum Tode verurteilt worden - sie soll den Propheten Mohammed beleidigt haben. 2014 bestätigte ein Gericht in Lahore das Todesurteil. Im Juli 2015 ordnete ein Gericht die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung der Todesstrafe an. Das erneute Berufungsverfahren war in den vergangenen Jahren immer wieder verzögert worden. Laut pakistanischen Medien hatten islamistische Hardliner die Richter bedroht.

05.10.2018

Pakistan hat 85 Prozent der Todesurteile umgewandelt

 

Der Oberste Gerichtshof Pakistans hat 85 Prozent der Todesurteile seines Landes revidiert seit Dezember 2014, wie eine Studie des Justice Project Pakistan (JPP) ermittelt hat. Allerdings ist Pakistans Umgang mit der Todesstrafe auch einer der strengsten weltweit. So liegt der Anteil Pakistans an der Zahl der Todestraktinsassen weltweit bei 26 Prozent, 13 Prozent der weltweiten Hinrichtungen und 14 Prozent der weltweit ausgespochenen Todesurteile gehen auf das Konto Pakistans. Nach einem sechsjährigen Moratorium hatte der Staat nach einer Terrorattacke im Dezember 2014 die Hinrichtungen wieder aufgenommen. Seitdem wurden 496 Todesurteile vollstreckt. Darüber hinaus hat Pakistan seit 2004 nicht weniger als 4.500 Todesurteile ausgesprochen, das entspricht etwa einem pro Tag. Nach der Studie von JPP gibt es eine markante Differenz zwischen einer steigenden Zahl von Umwandlungen von Todesurteilen und damit der sinkenden Anzahl der Todestraktinsassen einerseits und der Zahl der gefällten Todesurteile andererseits. Hintergrund dafür scheint ein Missverhältnis zwischen den Gerichten der Prozesse erster Instanz und der Berufungsgerichte zu sein. Offenbar gibt es häufig genug Anlass, die Urteile erster Instanz zu revidieren. Jedoch verbringt ein Häftling in Pakistan im Durchschnitt 11 Jahre im Todestrakt, bevor sein Urteil umgewandelt wird.

03.10.2018

Iran: Missbrauchsopfer wegen Ermordung ihres Ehemanns hingerichtet

 

Im Iran ist nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten eine zum Tatzeitpunkt minderjährige Frau wegen der Ermordung ihres Ehemanns hingerichtet worden. Die 24-Jährige, die von ihrem Mann misshandelt und von ihrem Schwager vergewaltigt worden sei, sei auf Grundlage eines erzwungenen Geständnisses zum Tod verurteilt worden, teilte die Organisation Amnesty International am Dienstag mit. Der Prozess gegen die zur Tatzeit 17-Jährige sei "grob unfair" gewesen. Laut Amnesty beschuldigte Zeinab Sekaanvand ihren Mann, mit dem sie im Alter von 15 Jahren verheiratet worden war, sie körperlich und psychisch misshandelt zu haben. Nach dem gewaltsamen Tod ihres Mannes im Jahr 2012 wurde die damals 17-Jährige wegen Mordes verurteilt. Sekaanvand legte ein Geständnis ab, das sie nach Amnesty-Angaben im Laufe der Verfahrens aber widerrief. Demnach war die kurdischstämmige junge Frau nach ihrer Festnahme tagelang von Polizisten gefoltert worden. Stattdessen beschuldigte sie ihren Schwager, der sie nach ihrer Aussage mehrfach vergewaltigt hatte, des Mordes an ihrem Mann. Der Iran ist nach China der Staat, der weltweit die meisten Todesurteile vollstreckt. Dementsprechend gibt es fast täglich Berichte über Hinrichtungen im Iran.

 

Weitere Informationen:

Todesurteile gegen Minderjährige im Iran

Iran Executions: Man Hanged at Qazvin Central Prison

Iran: Three prisoners executed at Rajai Shahr Prison

Iran executes 5 Kurds, among them a young woman sentenced as a teenager

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