28.02.2017

Malaysia: Attentäterinnen droht Todesstrafe

 

Wegen der Ermordung des Halbbruders von Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un droht den beiden mutmaßlichen Attentäterinnen die Hinrichtung. Die Justiz in Malaysia kündigte an, gegen die Frauen aus Vietnam und Indonesien Mordanklage zu erheben. Darauf steht in dem südostasiatischen Land die Todesstrafe. Den beiden Frauen im Alter von 25 und 29 Jahren wird zur Last gelegt, Kims älteren Halbbruder Kim Jong Nam am 13. Februar auf dem Flughafen von Malaysias Hauptstadt Kuala Lumpur vergiftet zu haben. Dabei sollen sie ein Nervengift benutzt haben, das von den Vereinten Nationen als Massenvernichtungsmittel eingestuft wird. Die Indonesierin behauptet, ihr sei weisgemacht worden, dass es sich lediglich um eine Art Spaß-Attacke für eine Fernsehshow handeln solle. Südkorea beschuldigt das Regime in Nordkorea, hinter dem Mord an dem 45-Jährigen zu stecken.

24.02.2017

Referendum über die Todesstrafe in der Türkei?

 

Der türkische Staatschef Erdogan hat nach der Volksabstimmung über das von ihm gewünschte Präsidialsystem ein weiteres Referendum über die Todesstrafe in Aussicht gestellt. Sollte die Wiedereinführung der Todesstrafe ins Parlament kommen und dort die Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung verfehlen, sei eine Volksabstimmung eine Möglichkeit. Für ein Referendum über deren Wiedereinführung wäre im Parlament allerdings eine 60-Prozent-Mehrheit notwendig. Der Präsident betonte erneut, dass er eine solche Verfassungsänderung unterzeichnen würde. Die Türkei hatte im Zuge ihres Bestrebens, Mitglied der Europäischen Union zu werden, im Jahr 2004 die Todesstrafe abgeschafft. Die Wiedereinführung der Todesstrafe würde das Ende der Beitrittsverhandlungen bedeuten.

22.02.2017

Supreme Court der USA urteilt im Fall Duane Buck, Texas

 

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat im Fall des 53-jährigen Duane Buck, der im US-Bundesstaat Texas in der Todeszelle sitzt, ein Urteil gefällt. Mit 6 zu 2 Stimmen entschied das Richtergremium, dass Bucks Todesurteil entweder in eine lebenslange Haftstrafe umzuwandeln oder ihm ein neues Strafzumessungsverfahren zu gewähren sei. Buck war für schuldig befunden worden, 1995 seine Ex-Freundin und einen im selben Haus lebenden Mann erschossen zu haben. Dass er dafür das Todesurteil erhielt, kann auf die Aussage eines Psychologen im ursprünglichen Prozess zurückgeführt werden, der erklärte, dass bei Duane Buck eine höhere Wahrscheinlichkeit bestünde rückfällig zu werden, weil er ein Schwarzer ist. Der Supreme Court hat nun zum einen die rassistische Voreingenommenheit dieser Aussage kritisiert und zum anderen die mangelhafte Unterstützung durch seinen Pflichtverteidiger, der den Psychologen in den Zeugenstand gerufen hatte. Eine neue Strafzumessungsverhandlung ist zwar eine gute Nachricht für Duane Buck, allerdings gab es bereits fünf vergleichbare Fälle, die alle erneut mit einem Todesurteil endeten.

 

Weitere Informationen:

Court grants Duane Buck relief that could remove him from Texas death row

21.02.2017

Ägypten: Elf Todesurteile wegen Fußball-Krawallen bestätigt

 

Fünf Jahre nach den blutigsten Krawallen in der ägyptischen Fußballgeschichte hat das oberste Berufungsgericht in Kairo elf Todesurteile in letzter Instanz bestätigt. Einer der schuldig Gesprochenen befindet sich jedoch auf der Flucht. Die Verurteilen werden für die gewalttätigen Ausschreitungen in einem Fussballstadion im Februar 2012 verantwortlich gemacht. Das Gericht bestätigte am Montag auch zum Teil lebenslange Haftstrafen gegen weitere Angeklagte, ein ehemaliger Polizeichef muss für fünf Jahre hinter Gitter. In der Hafenstadt Port Said waren 2012 nach einem Fußballspiel zwischen der Heimmannschaft al-Masry und dem bekannten Kairoer Team al-Ahli 74 Personen ums Leben gekommen, zudem gab es rund 1000 Verletzte. Nach Abpfiff hatten Fans von Masry das Spielfeld und die gegnerischen Tribünen gestürmt und die Anhänger von Ahli mit Knüppeln, Schlagstöcken und Messern angegriffen. Die Fans von Ahli versuchten zu fliehen, doch sie rannten gegen verschlossene Tore. Eine Massenpanik brach aus. Die Sicherheitskräfte im Stadion unternahmen nichts, um das Blutbad zu verhindern.

20.02.2017

Wieder zahlreiche Hinrichtungen im Iran

 

Am Sonntag sollen im Gefängnis von Dizsel Abad im Westen Irans zwei Häftlinge wegen Drogenschmuggels hingerichtet worden sein. Ein Gefangener sei am Dienstag in der Haftanstalt von Shiraz wegen Drogendelikten gehängt worden. Sechs Häftlinge sollen im Gefängnis von Birjand im Osten Irans ebenfalls wegen Drogendelikten gehängt worden sein; der genaue Tag ist nicht bekannt. Bereits am 12. Februar sollen zwei Männer wegen Mordes im Gefängnis von Mashhad gehängt worden sein und am 13. Februar sieben wegen Drogendelikten im Gefängnis von Qom. Auch in Jiroft und Zabol sei es zu Exekutionen gekommen in den Tagen vom 11. bis 13. Februar. In einem Fall sei ein Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen gewesen.

 

Weitere Informationen:

Iran: Nine Prisoners Hanged

Iran: 13 hanged, 3 verdicts for hand amputation

18.02.2017

Philippinen: Proteste gegen Wiedereinführung der Todesstrafe

 

Tausende Katholiken haben auf den Philippinen gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe protestiert. Mit Plakaten mit Aufschriften wie "No to Death Penalty" (Nein zur Todesstrafe) protestierten die Demonstranten gegen die geplante Wiedereinführung der Todessstrafe. Zu der Demonstration hatten die katholische Bischofskonferenz der Philippinen und katholische Laienorganisationen aufgerufen. Rund 80% der 100 Millionen Einwohner sind Katholiken.Der Erzbischof von Manilarief in seiner Rede vor den Demonstrationsteilnehmern zum "gewaltlosen Widerstand" gegen die Todesstrafe auf. "Wenn Gewalt die Antwort auf Gewalt ist, dann verdoppeln wir die Gewalt. Wir sollten Gewalt nicht verdoppeln oder fördern. Wir sollten ihr mit Gewaltlosigkeit begegnen", erklärte er.Die Wiedereinführung der Todesstrafe war eines der zentralen Wahlkampfversprechen von Präsident Duterte. Die Todesstrafe war erst 2006 von der damaligen philippinischen Präsidentin Arroyo abgeschafft worden. Die Abstimmung im Repräsentantenhaus über die Todesstrafe könnte schon in der kommenden Woche stattfinden. Im Senat wächst unterdessen der Widerstand gegen die Todesstrafe. Die zweite Parlamentskammer will durch Gutachten klären lassen, ob die Wiedereinführung der Todesstrafe nach internationalem Recht zulässig ist. Bis zur Vorlage dieser Gutachten durch das Justizministerium hat der Senat die Beratungen über die Todesstrafe ausgesetzt.

 

Weitere Informationen:

Philippines: 14 senators block Palace move to withdraw from treaty vs death penalty

16.02.2017

Arizona: Todeskandidaten sollen Gift selbst mitbringen

 

Wie "The Guardian" berichtet, hat die Strafvollzugsbehörde des US-Bundesstaates Arizona vor einigen Wochen ein neues Hinrichtungsprotokoll erlassen. Darin heißt es, die Anwälte der zum Tod Verurteilten seien "willkommen, die legal erhältlichen Drogen für eine Giftspritze selber mitzubringen". Strafrechtsexperten für das Thema Todesstrafe finden die Idee grotesk. Gefangene oder ihre Anwälte könnten sogenannte Barbiturate nicht auf legale Wege besorgen, aber noch weniger dürften sie den Stoff an die Behörden weitergeben. Das ist nicht das einzige Problem. Pflichtverteidiger Dale Baich ist "ratlos", weil es für ihn als Anwalt auch nicht legal wäre, Drogen zu besorgen, die seinen Mandanten töten würden. Damit geriete er in einen ethischen Konflikt. "Ich muss meine Klienten verteidigen. Der Staat hat die Aufgabe, die Todesstrafe im Rahmen der Verfassung auszuführen. Er kann diese Verantwortung nicht auf die Todeskandidaten oder andere Menschen abwälzen." In Arizona finden seit Juli 2014 keine Hinrichtungen mehr statt. Damals kam es zu einer Panne, als der Doppelmörder Joseph Wood exekutiert wurde. Nach der Giftspritze schnappte Wood fast zwei Stunden nach Luft - der Ablauf sollte jedoch nicht länger als sieben Minuten dauern und schmerzfrei sein.

15.02.2017

Hessen will Todesstrafe abschaffen

 

Mehr als 70 Jahre alt ist in Hessen die Verfassung. Nun soll sie modernisiert werden. Einig sind sich die Parteien in diesem Punkt: Die Passage über die Todesstrafe soll in einer neuen Fassung der hessischen Verfassung fehlen. Sie ist nach Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft, wird in Artikel 21 (1) der Hessischen Verfassung aber zur Bestrafung "besonders schwerer Verbrechen" nach wie vor aufgeführt. Grund dafür ist, dass Hessen nach dem Zweiten Weltkrieg als erstes Bundesland 1946 eine neue Verfassung erhielt - mit altbekanntem Gedankengut. Das auch für Hessen verbindliche Grundgesetz hat 1949 dann die Todesstrafe endgültig getilgt. Doch in Hessen wurde die Verfassung kaum geändert, der Absatz zur Todesstrafe blieb stehen. Das soll sich ändern. Auch was andere Regelungen betrifft. Die Parteien haben neuen Anlauf zu einer Verfassungsreform unternommen und im vergangenen Jahr eine Enquetekommission gegründet, die in dieser Woche wieder einmal zusammentritt. Ein Problem: Nicht nur der Landtag muss der Änderung mit absoluter Mehrheit zustimmen - auch die Bevölkerung in einem Volksentscheid. Nach bisherigen Plänen parallel zur nächsten Landtagswahl Ende 2018 könnte die Bevölkerung dann darüber abstimmen. Doch vor allem wird es auch darauf ankommen, die Parteien auf einen Nenner zu bringen, nachdem ein erster großer Anlauf zur grundlegenden Aktualisierung der Verfassung vor rund 10 Jahren schon einmal missglückte.

13.02.2017

Türkei: Istanbul-Attentäter bittet um Todesstrafe

 

Der Istanbul-Terrorist Abdulkadir Masharipov, der in der Silvesternacht im Club Reina 39 Menschen getötet hatte, bittet die türkischen Behörden um die Todesstrafe. Das berichtete die türkische Zeitung "Hürriyet". Bei den Verhören informierte der Täter über Details seiner Attacke auf den Nachtclub, bei der noch 65 Menschen verletzt wurden. Er sei tatsächlich Mitglied des Daesh (Islamischer Staat/IS), habe aber an Kampfhandlungen nie teilgenommen. "Ich wollte immer einen Angriff auf Christen verüben, um mich für das zu rächen, was sie in aller Welt angerichtet hatten… Abu Dschihad, der jetzt in Syrien ist, hatte mir den Taksim-Platz in Istanbul als Ziel empfohlen, weil sich dort viele Christen versammeln." Aber wegen zu starker Sicherheitsaufgebote auf dem Platz habe Abu Dschihad ihn dann in den Reina-Club geschickt, sagte der Terrorist. Als er die gesamte Munition verschossen habe, wollte er Selbstmord begehen. Er habe zwei Handgranaten in die Menschenmenge geworfen und eine dritte für sich behalten. Warum er sich nicht gesprengt hatte, sagte Masharipov nicht. Vor der Attacke habe er ein Video aufgezeichnet, in dem er seinem Sohn empfohlen habe, Selbstmordattentäter zu werden, hieß es.

11.02.2017

Marokko schafft Todesstrafe für Abfall vom Islam ab

 

Der Oberste Rat der Ulama, der aus den Religionsgelehrten des Landes besteht, hat den Abfall vom Islam neu ausgelegt. Nach der Neuinterpretation soll Apostasie nicht mehr mit dem Tod bestraft werden. Aus dem Dokument über die Neuauslegung geht hervor, dass Apostasie in dem kriegerischen Kontext der damaligen Zeit als politischer und nicht religiöser Verrat an der Gemeinschaft verurteilt wird. Nach dem Obersten Rat werde Abfall vom Islam im Jenseits bestraft, nicht aber im diesseitigen Leben. Es gehe nun nicht mehr darum, das islamische Recht wörtlich auszulegen, sondern im aktuellen Kontext neu zu interpretieren. In Marokko sind ungefähr 99 Prozent der Bevölkerung Muslime. Die Christen, die nur ein Prozent der Bevölkerung ausmachen, werden kontrolliert und stark eingeschränkt. Der Ansatz der marokkanischen Religionsgelehrten könnte ein Wegweiser für Länder wie Saudi Arabien, Afghanistan, Iran, Pakistan, Somalia oder den Sudan sein, wo die Todesstrafe auf Apostasie steht.

11.02.2017

Gouverneur von Ohio verschiebt mehrere Hinrichtungen

 

Im US-Bundesstaat Ohio ringen Politiker, Ärzte und Gerichte um die Praxis, wie die Todesstrafe in Zukunft umgesetzt werden soll. Im Zuge eines Rechtsstreits hat der Gouverneur von Ohio, John Kasich, die Ausführung von mehreren Hinrichtungen verschoben. Im Herbst 2015 hatte der Bundesstaat beschlossen, Exekutionen zunächst bis Anfang 2017 auszusetzen. Ein Berufungsgericht in Cincinnati soll nun grundsätzlich darüber entscheiden, ob Ohios Justiz bei den Hinrichtungen im Einklang mit der Verfassung vorgeht. Ein Bundesrichter hatte diese Frage mit Nein beantwortet, der Bundesstaat klagt gegen die Entscheidung. "Ich bin zuversichtlich, dass Ohio den Prozess gewinnt", sagte der Republikaner Kasich. Die Termine des Gerichts hätten es jedoch notwendig gemacht, die geplanten Hinrichtungen aus den Monaten Februar, März und April zu verschieben. Im Januar 2014 hatte Ohio eine Exekution mit Midazolam und Hydromophon ausgeführt, bei der der hinzurichtende Häftling fast eine halbe Stunde nach Luft rang. In den USA wurden nur zwei Hinrichtungen jemals mit dieser Wirkstoffkombination durchgeführt; bei der anderen im Sommer 2014 in Arizona dauerte es fast zwei Stunden, bis der Delinquent für tot erklärt werden konnte.

10.02.2017

USA: Fünf Staaten diskutieren die Abschaffung der Todesstrafe

 

Fünf US-Bundesstaaten setzen sich erneut mit der Todesstrafe auseinander und diskutieren ihre mögliche Abschaffung: Montana, Colorado, Kansas, Washington und Georgia. In vier der fünf Staaten werden Gesetzentwürfe abgestimmt, die die Todesstrafe durch lebenslange Haft ohne Bewährungsmöglichkeit ersetzen würden. Interessant dabei ist die Tatsache, dass ein Teil dieser Gesetzentwürfe von Konservativen eingebracht wurden. So ist es z.B. in Montana ein Republikaner, der mit seinem Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe diese für Verschwendung, ineffektiv und ungerecht erklärt. In Georgia hat eine Organisation namens "Georgia Conservatives Concerned About the Death Penalty" eine Diskussion über die Effektivität der Todesstrafe angestoßen. Während die vier anderen US-Staaten nur wenige Todestraktinsassen und in jüngerer Zeit keine Todesurteile vollstreckt haben, warten in Georgia, wo 2016 neun Häftlinge hingerichtet wurden, 58 Verurteilte auf ihre Exekution.

10.02.2017

Türkei: Volksabstimmung über Todesstrafe im April

 

Am 16. April stimmt das türkische Volk über die Verfassungsreform ab, die Präsident Erdogan formal mehr Macht verleiht. Es soll auch um die Todesstrafe gehen. "So Gott will, wird der 16. April ein Signal für diese Sache sein", sagte Erdogan zu Rufen nach der Wiedereinführung der Todesstrafe bei einem Auftritt in Istanbul am Freitag. "Das Ende derer, die meinen Soldaten, meinen Polizisten, meinen Dorfschützer, meinen Bürger zum Märtyrer machen, ist genau, wie ihr sagt, die Todesstrafe." Der Präsident fügte hinzu: "Wie könnten wir das Blut meines Soldaten, meines Polizisten ungerächt lassen? Deshalb Ja am 16 April." Kommt im Referendum eine Mehrheit für die Verfassungsreform zustande, wird das parlamentarische System in der Türkei durch ein Präsidialsystem ersetzt. Erdogan würde damit deutlich gestärkt.

 

Weitere Informationen:

Erdogan: Präsidialsystem könnte den Weg für die Todesstrafe frei machen

09.02.2017

Mississippi: Alternativen zur Giftspritze

 

Die Gesetzgeber des US-Bundesstaates Mississippi arbeiten daran, Alternativen zur Hinrichtungsmethode der Giftspritze gesetzlich zu verankern. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll Erschießungskommando, Elektrischen Stuhl und Gaskammer als mögliche Alternativen zur tödlichen Injektion ermöglichen. Er wurde vom Repräsentantenhaus genehmigt und wird als nächstes vom Senat Mississippis abgestimmt. Zurzeit ist die Giftspritze die einzige Hinrichtungsmethode in dem Bundesstaat. Sowohl für den Fall, dass diese als "grausam und unüblich" für verfassungswidrig erklärt werden könnte, als auch für den Fall, dass man die erforderlichen Chemikalien nicht besorgen könnte, hätte man so Alternativen in der Hinterhand. In Mississippi warten 47 Todestraktinsassen auf ihre Hinrichtung, manche schon seit Jahrzehnten. Seit 2012 wurde in dem Staat kein Todesurteil mehr vollstreckt.

 

Weitere Informationen:

No firing squad for Mississippi's death row inmates

09.02.2017

Iran wandelt Todesstrafe von Minderjährigen in Haftstrafen um

 

Nach internationaler Kritik hat die iranische Justiz die Todesstrafe für sechs zur Tatzeit minderjährige Straftäter in Haftstrafen umgewandelt. Teherans Staatsanwalt Abbas Jafari Dolatabadi sagte laut Medienberichten, die Staatsanwaltschaft habe Überprüfungen in zehn Fällen gefordert. In sechs Fällen sei der Antrag gewährt und die Todesstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt worden. Es ist nicht bekannt, was in den anderen vier Fällen geschah. Gemäß internationalen Konventionen darf die Todesstrafe nicht gegen Täter verhängt werden, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren. Das iranische Gesetz erlaubt aber, minderjährige Straftäter hinzurichten, sobald sie volljährig sind. UNO-Vertreter werfen dem Iran vor, Menschen "in beispielloser Zahl" hinzurichten, die als Kinder straffällig geworden sind. UNO-Menschenrechtsexperten forderten den Iran in der vergangenen Woche auf, die Hinrichtung von Hamid Ahmadi zu stoppen, der dafür verurteilt worden war, 2009 mit 17 Jahren einen jungen Mann im Streit erstochen zu haben. Bei zwei anderen minderjährigen Straftätern kam ein Eingreifen der UNO zu spät, da sie im Januar gehängt wurden.

07.02.2017

Bis zu 13.000 Hinrichtungen in Syrien in fünf Jahren

 

Das Regime des syrischen Präsidenten Assad hat nach Angaben von Menschenrechtlern in einem Militärgefängnis bei Damaskus tausende Menschen bei Massenhinrichtungen getötet und systematisch Folter ausgeübt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, in einem Gefängnis nördlich der Hauptstadt seien in den Jahren 2011 bis 2015 bis zu 13.000 Menschen hingerichtet worden. Dabei seien jeweils ein- bis zweimal pro Woche Gruppen von 20 bis 50 Menschen in der Haftanstalt Saidnaja durch den Strang ums Leben gekommen. Das Ausmaß der Gewalttaten erfülle den Tatbestand des Kriegsverbrechens, erklärte Amnesty. Die Organisation forderte eine Untersuchung durch die Vereinten Nationen. Die Opfer seien zum allergrößten Teil Zivilisten gewesen, von denen angenommen wurde, dass sie in Opposition zur Regierung standen. Dem Bericht zufolge fanden die Hinrichtungen heimlich statt. Grundlage des Berichts sind nach Angaben der Organisation Interviews mit früheren Insassen und mehr als 50 Behördenvertretern. Unter Inhaftierten sei das Gefängnis auch als "Schlachthaus" bekannt.

05.02.2017

Sri Lanka: Umwandlung von 60 Todesurteilen

 

Sri Lankas Präsident Sirisena hat zum 69. Unabhängigkeitstag am 4. Februar 60 Todesstrafen in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Seine Entscheidung beruht auf der Empfehlung eines vom Justizministeriums beauftragten Kommittees, das sich mit den jeweiligen Straffällen der 60 Häftlinge beschäftigte. Der sich im Ruhestand befindende ehemalige Richter des Obersten US-Gerichtshofes, Nimal Dissanayake, übernahm die Leitung des Kommittees, das schließlich die Umwandlung der Urteile empfahl. Obwohl Sri Lanka die Todesstrafe für schwere Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung und Drogenschmuggel vorsieht, wurde seit 1976 niemand mehr hingerichtet.

05.02.2017

Iran schreckt auch vor Steinigungen nicht zurück

 

Im Iran sind ein Mann und eine Frau zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Herrn Kh.A. und Frau S.-M.Th. wird ein "unethisches Verhältnis" vorgeworfen. Im Januar sollen im Iran mindestens 87 Todesurteile vollstreckt worden sein, darunter zwei zur Tatzeit Minderjährige; sechs Hinrichtungen seien öffentlich gewesen. Nur 19 sind von offiziellen Quellen der Regierung bestätigt worden. Die Mehrzahl der Exekutionen erfolgte wegen Drogendelikten. So sollen am 28. Januar zwei Häftlinge im Gefängnis von Rasht aus diesem Grund gehängt worden sein. Am 29. Januar sind in Bandar Abbas zwei Gefangene öffentlich wegen Vergewaltigung und in Mashhad zwei Männer wegen bewaffneten Raubes öffentlich gehängt worden. Am 15. Januar soll im Gefängnis von Kerman ein zur Tatzeit 16-Jähriger hingerichtet worden sein und am 18. Januar sei ein zur Tatzeit 15-Jähriger im Gefängnis von Tabriz gehängt worden. Beide waren wegen Mordes zum Tod verurteilt. Am 23. und am 25. Januar sollen in zwei verschiedenen Städten ebenfalls je zwei wegen Drogendelikten verurteilte Häftlinge hingerichtet worden sein.

 

Weitere Informationen:

Iranian authorities executed 1 person every 9 hours in January 2017

Iran: Two prisoners executed on drug charges and four prisoners executed in public

Iran: Two Juvenile Prisoners Executed

Iran: 4 Prisoners Hanged on Drug Charges

04.02.2017

Texas: Zweimal Hinrichtungsaufschub in einer Woche

 

Vier Tage vor seiner durch den US-Bundesstaat Texas geplanten Hinrichtung hat der 37-jährige Tilon Carter einen Hinrichtungsaufschub erhalten. Ein texanisches Berufungsgericht stellte am Freitag fest, dass das Gericht, das den Hinrichtungstermin festgesetzt hat, die Information über die Terminfestlegung nicht fristgerecht an das "Office of Capital and Forensic Writs" weitergeleitet hatte. Bereits am Dienstag zuvor bekam ein texanischer Häftling einen Hinrichtungsaufschub. Die Exekution des 32-jährigen John Ramirez wurde zwei Tage vor seiner geplanten Hinrichtung ausgesetzt. Nachdem die vorherige Verteidigung unzureichend war und es versäumt hatte, ein Gnadengesuch einzureichen, soll Ramirez nun neue Anwälte erhalten.

 

Weitere Informationen:

Texas: Execution halted for man convicted in Corpus Christi stabbing death

04.02.2017

Zwei Hinrichtungen in Pakistan

 

Im Zentralgefängnis von Lahore in Pakistan sind zwei Brüder hingerichtet worden. Die Männer namens Salman und Mansha waren zum Tod verurteilt und wurden gehängt, weil sie 1996 zwei Menschen erschossen haben sollen. Ihre Leichname wurden nach der Exekution den Erben übergeben.

Mark Christeson
Mark Christeson

01.02.2017

Missouri: Mark Christeson hingerichtet

 

Am Dienstagabend wurde im US-Bundesstaat Missouri der 37-jährige Mark Christeson mit einer tödlichen Injektion hingerichtet. Er war zum Tod verurteilt, weil er 1998 zusammen mit seinem Cousin eine 36-jährige Frau vergewaltigt und dann ermordet hatte. Christeson wurde ebenfalls für die Tötung der 12-jährigen Tochter und des 9-jährigen Sohnes der Frau verantwortlich gemacht. Der Anklage zufolge schnitt Christeson Mutter und Sohn die Kehlen durch und versenkte sie in einem nahe gelegenen Teich. Die Tochter erwürgte er und warf sie ebenfalls ins Wasser. Im Jahr 2014 hatte der Oberste Gerichtshof die anstehende Exekution von Christeson ausgesetzt, nachdem seine Anwälte bemängelt hatten, dass wichtige Dokumente ihrer Vorgänger im Jahr 2005 nicht fristgerecht eingereicht worden waren. Der ehemalige Rechtsbeistand von Christeson hätte zudem die Zusammenarbeit verweigert, als der Fehler ans Licht kam. Der aktuelle Anwalt von Christeson hatte noch am Montag eine Aussetzung der Vollstreckung beim Obersten Gerichtshof beantragt. Sie wurde am Dienstag abgelehnt. Auch ein Gnadengesuch beim Gouverneur von Missouri hatte keinen Erfolg.

 

Weitere Informationen:

USA: Missouri richtet Todeskandidaten hin

01.02.2017

Abschaffung der Todesstrafe im Tschad - mit einer Ausnahme

 

Das Parlament des Tschad hat die Todesstrafe abgeschafft. Ausgenommen von dieser Entscheidung bleiben Terroristen. Hintergrund dieser Einschränkung sind die zunehmenden Terrorakte der Gruppe Boko Haram in dem zentralafrikanischen Staat. Seit 1967 war die Todesstrafe Teil des Strafgesetzbuches. Mit einer klaren Mehrheit von 111 Stimmen gegenüber einer Gegenstimme sowie vier Enthaltungen wurde die Initiative der Regierung an diesem Montag vom Parlament angenommen. Die Strafe von zum Tod verurteilten Personen wird nun in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Das afrikanische Land hatte 2014 zwar ein internationales Abkommen ratifiziert, das die komplette Abschaffung der Todesstrafe vorsah. Aufgrund der Zunahme terroristischer Anschläge wurde jedoch im Tschad im August 2015 mittels eines Sondergesetzes die Todesstrafe für Menschen wieder eingeführt, die von den Behörden als Terroristen eingestuft wurden.

Nachrichten des Vormonats finden Sie im Archiv: Januar 2017