31.05.2018

Burkina Faso schafft Todesstrafe ab

 

Der westafrikanische Staat Burkina Faso hat ein neues Strafgesetz verabschiedet, das die Abschaffung der Todesstrafe beinhaltet. In der Revision des Strafgesetzes von 1996 war die Todesstrafe noch erhalten geblieben, allerdings hat Burkina Faso in jüngerer Zeit die ultimative Strafform nicht mehr angewendet. Seit einem Jahrzehnt haben Amnesty International und die katholische Kirche sowie weitere Vertreter der Menschenrechte auf Burkina Faso eingewirkt, sich von der Todesstrafe zu verabschieden.

31.05.2018

Kritik an Hinrichtungen in Weißrussland

 

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat angesichts entsprechender Berichte die Vollstreckung zweier Todesurteile in Weißrussland kritisiert. "Mit großer Sorge" habe sie vernommen, "dass am 16. Mai erneut zwei Todesurteile in Belarus vollstreckt worden sein sollen", erklärte die Beauftragte Bärbel Kofler am Donnerstag in Berlin. Die Todesstrafe sei "unvereinbar mit unseren grundlegenden europäischen Werten", hieß es weiter. Weißrussland (Belarus) ist der einzige Staat Europas, der an der Todesstrafe festhält.

 

Weitere Informationen:

Death penalty: Belarus must be accountable to someone

28.05.2018

Pakistans 8000 Todestraktinsassen sehen ungewisser Zukunft entgegen

 

Pakistan hat - vermutlich mit Ausnahme von China - den größten Todestrakt weltweit: Bis zu 8000 Menschen sollen in Pakistan zum Tod verurteilt sein und auf ihre Hinrichtung warten. Die meisten wurden wegen Mordes verurteilt. Ihr zukünftiges Schicksal ist ungewiss, da die Regierung in den vergangenen fünf Jahren keine Klarheit geschaffen hat, was mit den zum Teil seit Jahrzehnten einsitzenden Häftlingen geschehen soll. Im Juli stehen nun Neuwahlen an und es bleibt abzuwarten, wie die nächste Regierung im Hinblick auf die Todestraktinsassen entscheiden wird. Im Dezember 2014 hatte die Regierung nach sieben Jahren ohne Exekutionen die Hinrichtungen nach einem Schulmassaker wieder aufgenommen und 2015 nicht weniger als 332 Todesurteile vollstreckt. 2016 waren es noch 87 und 2017 ging die Zahl auf 44 zurück. Mindestens 495 Hinrichtungen wurden seit Dezember 2014 gezählt. Nicht klar ist, weshalb die Exekutionen wieder rückläufig sind.

28.05.2018

Rekorddrogenschmuggel in Malaysia - Todesstrafe droht

 

Getarnt als Tee ist eine Rekordmenge von 1,2 Tonnen der synthetischen Droge Crystal Meth nach Malaysia geschmuggelt worden. Die malaysische Zollfahndung gab den Rekordfund am Montag bekannt. Demnach hatten Zollbeamte eine Woche zuvor in einem Hafen in einem Vorort von Kuala Lumpur die Drogenlieferung mit einem Marktwert von umgerechnet etwa 15 Millionen Euro entdeckt und sechs Verdächtige festgenommen. Es handle sich nach Wert und Gewicht um den größten Fund von Crystal Meth in Malaysia überhaupt, sagte der Leiter der Zollbehörde. Die Drogen waren in Teepackungen versteckt in einem Container aus Burma nach Malaysia verschifft worden. Nach Einschätzung der Fahnder war das Crystal Meth für den heimischen Markt bestimmt und wurde von einem malaysischen Drogenkartell mit Unterstützung einer kriminellen Bande in Burma ins Land gebracht. Bei den Festgenommenen handelt es sich um drei Malaysier und drei Burma im Alter zwischen 22 und 48 Jahren. Angesichts der strengen Anti-Drogen-Gesetzen in Malaysia droht ihnen die Todesstrafe.

27.05.2018

Nebraska: Erster Hinrichtungstermin seit 1997 angestrebt

 

Der Justizminister des US-Bundesstaates Nebraska drängt den Obersten Gerichtshof Nebraskas, die Hinrichtung von Carey Dean Moore auf den 10. Juli zu terminieren. Sollte dieser Termin nicht einhaltbar sein, dann sollte er Mitte Juli stattfinden, so Petersons Wunsch.  Für die Dringlichkeit führt er mehrere Gründe an. Einer der Gründe ist das bald ablaufende Mindesthaltbarkeitsdatum eines der Hinrichtungsmedikamente. Das vorrätige Kaliumchlorid läuft am 31. August ab, die weiteren Medikamente zwischen Ende Oktober diesen und September nächsten Jahres. Der Leiter der Gefängnisbehörde gab an, das Hinrichtungsteam, sei innerhalb von 30 Tagen nach Terminbekanntgabe einsatzbereit. Carey Moore konnte seiner Hinrichtung bislang erfolgreich entkommen, denn die bislang angedachten vier Hinrichtungsbefehle wurden entweder aufgeschoben oder gänzlich zurückgezogen. Der 60-Jährige befindet sich seit 38 Jahren im Todestrakt.

26.05.2018

Erneut Hinrichtung in Botswana

 

Der afrikanische Staat Botswana hat den Vollzug der Todesstrafe in diesem Jahr fortgeführt. Nach einer Exekution im Februar, der ersten seit 2015, wurde nun erneut ein Todesurteil vollstreckt. Ein Mann namens Uyapo Poloko wurde am Freitag gehängt. Er war für schuldig befunden worden, 2010 einen indischen Geschäftsmann auf brutale Weise ermordet zu haben. Botswana ist mittlerweile das einzige Land im Süden Afrikas, das noch an der Todesstrafe festhält. Insgesamt haben 20 afrikanische Staaten die Todesstrafe inzwischen abgeschafft. Zu den afrikanischen Staaten, in denen noch immer Todesurteile ausgesprochen und auch vollstreckt werden, zählen insbesondere Nigeria, Ägypten, Libyen, Somalia und der Sudan.

25.05.2018

Hessen macht den Weg frei zur Abschaffung der Todesstrafe

 

Zusammen mit der Landtagswahl werden die Hessen am 28. Oktober auch über 15 Änderungen der Landesverfassung entscheiden. Der Landtag in Wiesbaden machte mit der Verabschiedung der entsprechenden Gesetze den Weg dafür frei. Dabei herrschte zwischen den Fraktionen eine ungewohnte Einigkeit. Die weitaus meisten Verfassungsänderungen wurden von allen fünf Landtagsparteien einstimmig auf den Weg gebracht. Unter anderem soll mit der Volksabstimmung die Todesstrafe nunmehr endgültig aus der 1946 in Kraft getretenen Landesverfassung gestrichen werden. Zwar hatte der entsprechende Artikel seit Verabschiedung des Grundgesetzes mit seiner Abschaffung der Todesstrafe drei Jahre später ohnehin keine Wirksamkeit mehr. Aber erst jetzt soll er auch offiziell aus der hessischen Verfassung getilgt werden. Die Verfassungsänderungen sind in einer Enquetekommission erarbeitet worden, der neben Abgeordneten der Landtagsparteien mit beratender Stimme auch Vertreter der Zivilgesellschaft angehörten.

24.05.2018

Australierin in Malaysia wegen Drogenschmuggels zum Tod verurteilt

 

Wegen Drogenschmuggels ist eine Australierin in Malaysia zum Tod verurteilt worden. Die 54-Jährige wurde laut Medienberichten für schuldig befunden, mehr als ein Kilogramm Crystal Meth eingeschmuggelt zu haben. Die Frau war im Dezember 2014 auf dem Flughafen der Hauptstadt Kuala Lumpur verhaftet worden, wo sie auf einem Flug aus China nach Australien eigentlich nur umsteigen wollte. Bei einem Sicherheitscheck wurden die Drogen entdeckt. Sie behauptet, nichts davon gewusst zu haben. Die Todesstrafe wurde von einem Berufungsgericht verhängt. In erster Instanz war die Frau im Dezember noch freigesprochen worden. Damals hatte der Richter der Darstellung der Australierin geglaubt. Demnach soll ihr die Droge in Schanghai bei einem Treffen von einem Mann untergeschoben worden sein, den sie übers Internet kennengelernt hatte. Der Fall wird in Australien mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Malaysia gehört zu den Ländern, die besonders hart gegen Drogenkriminalität vorgehen, auch gegen Ausländer. Wer mehr als 50 Gramm dabei hat, muss mit der Todesstrafe rechnen. Seit Mitte der 80er Jahre wurden trotz aller Proteste Australiens auch mindestens drei Australier hingerichtet. Die Todesstrafe wird in Malaysia durch Erhängen vollstreckt.

 

Weitere Informationen:

Former Malaysian hangman gives rare insight into death row inmates' final hours

24.05.2018

Irak: Dutzende ausländische IS-Bräute zum Tod verurteilt

 

Nach drei Jahren der Spaltung des Landes durch die Dschihadisten des Islamischen Staates (IS) werden nun Dutzende von Frauen zum Tod verurteilt, weil sie ihre Männer und damit den IS unterstützt haben sollen. Die Frauen bekommen 10 Minuten, um vor den Richtern um ihr Leben zu bitten, doch viele von ihnen finden wenig Mitleid bei der irakischen Justiz. Die Frauen bezeichnen sich häufig selbst als Opfer, die getäuscht oder gezwungen worden seien. Die meisten Frauen sind verwitwet und viele haben kleine Kinder. Mindestens 40 Frauen sollen zum Tod verurteilt worden sein. Schätzungen zufolge wurden bereits rund 300 Menschen hingerichtet, die Verbindungen zum IS hatten.

24.05.2018

Amnesty-Bericht zur Menschenrechtslage im Iran

 

Die bekannte Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat aktuelle Daten und Fakten über die Lage im Iran hinsichtlich der Menschenrechte veröffentlicht. Der Iran von heute, so das Resümee von Amnesty, unterscheide sich gewaltig vom Iran der Geschichtsbücher, weil der Iran von heute Menschen foltere und exekutiere aus willkürlichen Gründen. Allein in 2016 gab es über 500 offiziell registrierte Hinrichtungen - die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Tatsache ist, dass nahezu täglich aus dem Iran Nachrichten über die Vollstreckung von Todesurteilen in die Welt gelangen. Der Iran ist damit - wenn man von China absieht - das Land mit den meisten Hinrichtungen weltweit. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Iran uneingeschränkter Spitzenreiter.

 

Weitere Informationen:

IRAN: MAN HANGED IN ISFAHAN ON DRUG-RELATED CHARGES

IRAN: PRISONER HANGED IN ZAHEDAN

IRAN: FOUR EXECUTIONS IN THE CITIES OF ILAM, ZAHEDAN AND URMIA

Iran: Executions in Babol and Eslamabad-e-Gharb

Iran: Prisoner Hanged in Public

Iran: Two hanged at Gorgan Central Prison for 'waging war against God'

Five executed in Iran, two hanged in public

Iran: Man hanged at Ardabil Central Prison on murder charges

Iran: Prisoner Hanged in Isfahan

22.05.2018

Simbabwe bereit zur Abschaffung der Todesstrafe?

 

Eine neue Meinungsumfrage zeigt, dass die Öffentlichkeit des afrikanischen Staates Simbabwe bereit ist, die Abschaffung der Todesstrafe zu akzeptieren. Die Organisation "The Death Penalty Project" veröffentlicht die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage in dem Land, das seit 12 Jahren kein Todesurteil mehr vollstreckt hat. Die Todesstrafe war in Simbabwe ein umstrittenes Thema. In seiner früheren Position als Vizepräsident hat sich Präsident Emmerson Mnangagwa für die Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen - eine Position, die sich von der von Robert Mugabe unterschied. Bei der Abschaffung der Todesstrafe wurden einige positive Fortschritte erzielt; 2013 wurde mit der neuen Verfassung die obligatorische Todesstrafe abgeschafft und Frauen wurden von der Todesstrafe befreit. Doch auch wenn Simbabwe seit langem niemanden mehr hingerichtet hat, bleibt die Todesstrafe eine legale Strafe, und Gefangene werden weiterhin zum Tode verurteilt. 92% der Simbabwer halten andere Maßnahmen als "mehr Hinrichtungen" für wirksamer bei der Bekämpfung der Gewaltkriminalität. 80% der Simbabwer, die sich für die Todesstrafe ausgesprochen haben, wären bereit, die Abschaffung zu akzeptieren, wenn sie zur Regierungspolitik wird.

22.05.2018

Irak: Todesurteil für Syrienkämpfer aus Belgien

 

Im Irak ist erstmals ein Syrienkämpfer aus Belgien zum Tod verurteilt worden. Das hat ein Gericht in Bagdad entschieden. Es geht um Tarik Jadaoun, der ursprünglich aus Verviers stammt. Dieser war im vergangenen Jahr nach Kampfhandlungen in Mossul festgenommen worden. Nach Angaben des flämischen Rundfunks war der heute 29-jährige Jadaoun, der auch unter seinem Kampfnamen Abou Hamza al-Belgiki bekannt ist, vor vier Jahren nach Syrien gegangen, um für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu kämpfen. Seit seiner Festnahme im Juli 2017 sitzt er im Irak in Haft. Jadaoun kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Außenminister Didier Reynders (MR) kündigte an, Belgien werde die irakischen Behörden darum zu bitten, das gefällte Urteil nicht zu vollstrecken. Dies sei eine Standardprozedur, wenn ein Belgier im Ausland die Todesstrafe erhalte.

20.05.2018

Texas: Dem Todesschützen des Schulmassakers von Santa Fe droht KEINE Todesstrafe - fehlerhafte Berichterstattung in Deutschland

 

(gu) Seit zwei Tagen ist in zahlreichen Berichten diverser Nachrichtenportale in Deutschland zu lesen, dem 17-jährigen mutmaßlichen Täter, der in einer High School in Santa Fe im US-Bundesstaat Texas 10 Menschen erschoss und 13 verletzte, drohe nach der Mordanklage die Todesstrafe. Diese Aussage, die teilweise sogar Eingang in die Überschriften der entsprechenden Artikel gefunden hat, ist definitiv falsch. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat bereits 2005 die Todesstrafe für Täter, die zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt waren, für verfassungswidrig erklärt. Nicht einmal eine lebenslange Haftstrafe ohne die Chance auf Bewährung dürfte dem Täter drohen, denn diese schließt das texanische Gesetz seit 2013 für minderjährige Täter ebenfalls aus. Für den 17-Jährigen kommt als Höchststrafe nach aktueller Gesetzeslage in Texas nur eine lebenslange Haftstrafe mit Bewährungsmöglichkeit nach 40 Jahren in Frage.

Juan Castillo
Juan Castillo

17.05.2018

Texas: Juan Castillo hingerichtet

 

Am Mittwochabend wurde in Huntsville im US-Bundesstaat Texas der 37-jährige Juan Edward Castillo mit einer tödlichen Injektion, einer Überdosis Pentobarbital, hingerichtet. Es war sein vierter Hinrichtungstermin in einem Jahr. Castillo war zum Tod verurteilt für den Raubmord an einem 19-Jährigen im Jahr 2003. Das Opfer war von Castillos damaliger Freundin unter einem Vorwand auf eine abgelegene Straße gelockt worden. Dann wurde das geparkte Auto von zwei maskierten Männern überfallen. Laut Staatsanwaltschaft forderte Castillo Geld und Schmuck von dem jungen Mann. Als dieser sich weigerte, habe der Angreifer sieben Schüsse abgefeuert. Castillo bestritt bis zuletzt, die Tat begangen zu haben. In der Tat gab es keine physischen Beweise gegen ihn. Seine Freundin und sein Komplize sagten gegen ihn aus sowie Gefängnisinsassen, denen gegenüber er den Mord gestanden haben soll. Einer der Häftlinge widerrief seine Aussage durch eine eidesstattliche Erklärung. Castillo lehnte in seinen Berufungsverfahren dreimal einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ab, der ihm für ein Schuldeingeständnis im Gegenzug das Todesurteil erspart hätte. Dafür hätte er sich selbst für den Rest seines Lebens gehasst, erklärte er dazu.

14.05.2018

Hinrichtung in Saudi-Arabien

 

Wegen bewaffneter Raubüberfälle wurde ein Mann in Saudi-Arabien hingerichtet. Jameel Bin Mohammad Al Aseeri hatte drei Komplizen, wie das Innenministerium erklärte, zwei weitere saudische Staatsbürger und einen Fremden. Vor 16 Jahren überfielen die vier Verbrecher maskiert mehrere Banken. Der Chef der Bande gab zu, seine Komplizen mit Waffen versorgt zu haben. Er selbst habe jeweils in die Luft geschossen, um die Angestellten und Kunden einzuschüchtern. Das erste Gericht verurteilte alle vier Täter zum Tod. In der Berufung wurde auf 25 Jahre für die Komplizen und das Todesurteil für den Bandenchef erkannt. Eine zweite Berufung ergab Gefängnisstrafen für alle vier, doch der Oberte Gerichtshof bestätigte die Urteile der ersten Berufung. Al Aseeris Todesurteil wurde am Sonntag vollstreckt, nachdem alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft waren.

14.05.2018

Louisiana: Todesurteil von Robert McCoy aufgehoben

 

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Todesstrafe gegen einen wegen dreifachen Mordes verurteilten Mann aufgehoben. Der Supreme Court entschied, dass ein neuer Prozess zum Fall des 44-jährigen Robert McCoy stattfinden müsse. Das Gericht gelangte zu dem Schluss, dass McCoy von seinem Anwalt nicht korrekt vertreten worden sei. Obwohl der Angeklagte von Anfang an seine Unschuld beteuert hatte, hatte der Anwalt seinen Mandaten während des Prozesses im Jahr 2011 im US-Bundesstaat Louisiana als Täter beschrieben. Der Verteidiger sprach damals von "unwiderlegbaren Beweisen" für die Schuld seines Mandanten und argumentierte, dieser habe die Morde in einem Anfall von Wahnsinn verübt. Er bat darum, Gnade für McCoy wegen dessen "mentaler und emotionaler Probleme" walten zu lassen. Die Strategie des Verteidigers schlug fehl, und McCoy focht dann die Todesstrafe mit dem Argument an, sein Verteidiger habe in dem Prozess seine Berufspflichten verletzt. Das Oberste Gericht bestätigte nun, dass der Anwalt angesichts der entschiedenen Einwände des Angeklagten nicht von der Schuld seines Mandanten hätte ausgehen dürfen. In dem Fall geht es um die Morde an Mutter, Stiefvater und Sohn von McCoys Frau, von der er zum Zeitpunkt des Verbrechens getrennt lebte. Die Mordwaffe war unter dem Sitz eines Wagens gefunden worden, den McCoy benutzt hatte.

11.05.2018

Sudan: Todesurteil für Vergewaltigungsopfer

 

Ein Gericht in der sudanesischen Stadt Omdurman hat Noura Hussein zum Tod verurteilt. Die 19-Jährige wurde bereits im letzten Monat für schuldig befunden, ihren Ehemann getötet zu haben. Wie Noura Hussein vor Gericht erzählte, habe ihr Vater sie bereits als 16-Jährige mit ihrem Cousin verheiratet. Sie habe daraufhin die Flucht ergriffen und drei Jahre bei einer Verwandten gelebt. Im April dieses Jahres habe ihr Vater sie unter einem falschen Vorwand nach Hause gelockt und sie an die Familie ihres Ehemannes übergeben. Fünf Tage lang habe sie Sex mit ihrem Ehemann verweigert. Danach hätten drei seiner Verwandten sie festgehalten und ihr Ehemann habe sie vergewaltigt. Als ihr Mann sie am folgenden Tag erneut zu vergewaltigen versuchte, habe sie ihn stoppen wollen und dabei mit einem Messer auf ihn eingestochen. Die Verletzungen führten letztlich zum Tod des Mannes.

 

Online-Petition:

Justice For Noura | Don't execute Noura for self defense against the man who raped her!

Nach Vergewaltigung zum Tode verurteilt (Amnesty International)

 

Weitere Informationen:

Druck auf Sudan wegen Todesstrafe für Vergewaltigungsopfer

Todesstrafe für Vergewaltigte: Berufung

11.05.2018

Deutschem droht Todesstrafe in Thailand

 

Im Prozess gegen einen deutschen Auswanderer aus Lübbenau ist in Phuket die Anklage verlesen worden - sie lautet auf Mord. Dem Lübbenauer Fitnesstrainer drohen somit 15 bis 20 Jahre Haft oder sogar die Todesstrafe. Der 36-Jährige soll seine thailändische Lebensgefährtin aus Eifersucht getötet haben. Die Leiche der Kosmetikerin war im Juli 2017 in Decken eingewickelt in einem Waldstück von Phuket gefunden worden. Bei seiner Festnahme hatte der Lübbenauer versucht, sich das Leben zu nehmen. Zum Prozessauftakt hatte er gestanden, Schuld am Tod seiner damaligen Freudin zu sein. Demnach hatte er die Frau gewürgt, sie aber nicht umbringen wollen. Darüber hinaus hat es im Prozess gegen den Lübbenauer eine überraschende Wendung gegeben. Es wurde auch Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz der Kategorie 1 erhoben. Zu dieser Kategorie zählen Heroin, Amphetamine, Methamphetamine, Ecstasy und LSD. Der Prozess in Phuket soll am 5. Juni fortgesetzt werden.

10.05.2018

Somalia: Frau durch Terrormilizen gesteinigt

 

In Somalia wurde am Mittwoch eine Frau durch die militante Terrororganisation al-Shabab gesteinigt. Die Extremistengruppe hatte der 30-jährigen Shukri Abdullahi Warsame vorgeworfen, nacheinander elf Männer geheiratet zu haben, ohne jeweils vorher geschieden gewesen zu sein. Ein spontan einberufenes Gericht der Terrororganisation sprach das Todesurteil dafür aus, nachdem die Frau gestanden habe. Maskierte Männer sollen das Urteil auf einem öffentlichen Platz vollstreckt haben.

07.05.2018

Terrorverdächtiger kann nach Tunesien abgeschoben werden

 

Der Weg für die Abschiebung des terrorverdächtigen Tunesiers Haikel S. aus Hessen ist frei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt sich der Ausweisung nicht entgegen. Zuvor hatte bereits das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des inhaftierten Mannes abgelehnt. Die Abschiebung eines Gefährders in ein Zielland, in dem ihm die Verhängung der Todesstrafe droht, verstoße nicht gegen das Grundgesetz, wenn eine Vollstreckung der Todesstrafe ausgeschlossen sei, hieß es in dem Beschluss aus Karlsruhe. Tunesien hat seit 1991 kein Todesurteil mehr vollstreckt. Die Ermittlungsbehörden werfen ihm vor, für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Auch in seinem Heimatland steht er unter Terrorverdacht, er soll unter anderem an dem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit mehreren Toten im März 2015 beteiligt gewesen sein.

 

Weitere Informationen:

Warum das Bundesverfassungsgericht den Fall Haikel S. nicht verhandeln wollte

Islamistischer Gefährder Haikel S. nach Tunesien abgeschoben

Robert Earl Butts Jr.
Robert Earl Butts Jr.

05.05.2018

Georgia: Robert Earl Butts Jr. hingerichtet

 

Am späten Freitagabend wurde im US-Bundesstaat Georgia der 40-jährige Robert Earl Butt Jr. mit einer tödlichen Injektion, einer Überdosis Pentobarbital, hingerichtet. "Es brennt, Mann!", waren seine letzten Worte, bevor er das Bewusstsein verlor. Butts hatte zusammen mit einem Komplizen 1996 einen Gefängniswärter, der gerade nicht im Dienst war, um eine Mitfahrgelegenheit gebeten. Die beiden Täter stahlen dann den Wagen, nachdem sie ihr Opfer erschossen hatten. Butts Hinrichtung war bereits für Donnerstag geplant gewesen, doch der Gnadenausschuss von Georgia verfügte am Mittwochabend zunächst einen 90-tägigen Aufschub, weil er mehr Beratungszeit benötige, hob den Aufschub schließlich am Donnerstagnachmittag wieder auf und setzte die Hinrichtung auf Freitag fest. Seine Anwälte hatten vergeblich argumentiert, dass Butts Komplize der Schütze gewesen sei und ihr Mandant mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenn der Prozess heute geführt würde, kein Todesurteil bekäme.

04.05.2018

Mauretanien: Todesstrafe für Gotteslästerung

 

Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, haben die verschärften Gesetze gegen Gotteslästerung in Mauretanien scharf kritisiert. Die Behörden der islamischen Republik sollten das kürzlich verabschiedete Gesetz rückgängig machen, hieß es in einem Aufruf von 21 nationalen und internationalen Organisationen. Vor rund einer Woche hat die mauretanische Nationalversammlung eine Gesetzesverschärfung verabschiedet, nach der "gotteslästerliche Äußerungen" und "frevlerisches Verhalten" zwingend mit dem Tod zu bestrafen sind. Das neue Gesetz wurde im Zuge eines Verfahrens gegen einen mauretanischen Blogger ausgearbeitet. Mohammed Scheich Uld Mchaitir war zunächst wegen eines religionskritischen Artikels im Internet wegen "Abfall vom Glauben" zum Tod verurteilt worden. Ein Berufungsgericht wandelte die Strafe im vergangenen November in eine zweijährige Haftstrafe um. Der Prozess hatte zu Demonstrationen von Unterstützern und Gegnern des Bloggers geführt. Laut Amnesty International wurde die Todesstrafe im westafrikanischen Mauretanien seit 1987 nicht mehr vollstreckt.

 

Weitere Informationen:

Imame und Demonstranten forderten seinen Tod

02.05.2018

Ende der Todesstrafe in New Hampshire?

 

Nachdem der Senat des US-Bundesstaates New Hampshire bereits mehrheitlich für die Abschaffung der Todesstrafe gestimmt hatte, sprach sich in der vergangenen Woche auch das Repräsentantenhaus mit 223 zu 116 Stimmen gegen die Beibehaltung der Todesstrafe aus. Der Senat hatte im März mit 14 zu 10 Stimmen dieselbe Entscheidung getroffen. Der Gouverneur New Hampshires, Chris Sununu, hat allerdings bereits sein Veto angekündigt. Er stehe auf der Seite der Opfer und werde den Gesetzentwurf nicht unterzeichnen. Um sein Veto zu überstimmen, ist in Senat und Repräsentantenhaus jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Davon waren die Abstimmungen noch entfernt - das Repräsentantenhaus benötigt dann 255, der Senat 16 Stimmen für das Ende der Todesstrafe. Aber selbst Republikaner unter den Politikern sprechen sich für die Abschaffung aus und argumentieren mit den hohen Kosten der Todesstrafe. New Hampshire hat seit 1939 kein Todesurteil mehr vollstreckt, hatte jahrezehntelang niemanden im Todestrakt, bis vor etwa 10 Jahren Michael Addison wegen Polizistenmordes das Todesurteil erhielt. Sein Urteil würde durch das neue Gesetz nicht automatisch außer Kraft gesetzt, sondern bestehen bleiben.

 

Online-Petition:

Add your name: Tell New Hampshire Gov. Sununu to repeal the death penalty

 

Weitere Informationen:

New Hampshire: Death penalty repeal passes House; faces Sununu veto

02.05.2018

Iran: Nichte erhängt sich aus Protest gegen Hinrichtung

 

Kurz nach der Bekanntgabe des Hinrichtungstermins für den im Gefängnis von Sine inhaftierten kurdischen politischen Gefangenen Ramin Hisên Penahî erhängte sich seine Nichte Nîştiman Hisên Penahî aus Protest gegen die Hinrichtung. Ihr Leichnam wurde in den heutigen Morgenstunden von ihrer Familie aus der Leichenhalle abgeholt und in Sine beigesetzt. Ramin Hisên Penahî stammt aus Sine und wurde am 23. Juni 2017 gefangen genommen. Er war Mitglied der linken kurdischen Komala-Bewegung. Nach tagelanger Folter wurde er vor Gericht gestellt und wegen "Opposition gegen Allah und Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation" zum Tod verurteilt. Die Todesstrafe wurde vom obersten Gericht im Iran bestätigt und seine Hinrichtung für Donnerstag anberaumt. Wegen der bevorstehenden Hinrichtung Penahîs gab es an vielen Orten Proteste und viele zivilgesellschaftliche Organisationen riefen das iranische Regime auf, die Hinrichtungen sofort zu stoppen.

 

Online-Petition:

Hinrichtung nach Ramadan (Amnesty International)

 

Weitere Informationen:

Hinrichtung von Ramîn Hisên Penahî ausgesetzt

Penahî: Gefahr der Todesstrafe besteht weiterhin

Penahî: Hinrichtung nach Ramadan?

Aufruf an EU von Penahîs Mutter: Lasst die Hinrichtung nicht zu!

02.05.2018

Thailand verhängt sechs Todesurteile

 

Wegen einer Serie von Bombenanschlägen sind in Thailand sechs Männer zum Tod verurteilt worden. Die Angeklagten wurden für schuldig befunden, bei verschiedenen Anschlägen im Süden des Landes 2016 mindestens zwei Menschen getötet und mehr als 20 verletzt zu haben. Gegen drei weitere Männer verhängte ein Gericht in der Stadt Pattani lebenslange Haftstrafen. Ein weiterer Mann soll für 40 Jahre hinter Gitter. In Thailands Süden, wo im Unterschied zum buddhistisch geprägten Rest des Landes Muslime in der Mehrheit sind, kommt es immer wieder zu Anschlägen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen starben dort seit 2004 mehr als 6.700 Menschen. Thailand verhängt zwar weiterhin die Todesstrafe. Seit 2010 wurde jedoch kein Todesurteil mehr vollstreckt.

01.05.2018

USA/Missouri: Oberster Gerichtshof prüft Hinrichtung mit Gas

 

Der Oberste Gerichtshof der USA prüft die Möglichkeit, einen zum Tod verurteilten Häftling mit Gas hinzurichten. Das Gericht ging damit auf den Antrag der Anwältin des 49-jährigen Russell Bucklew ein, der unter einer seltenen Gefäßerkrankung leidet und für den laut der Verteidigung die Hinrichtung durch eine Giftspritze einen qualvollen Tod zur Folge haben könnte. Ankläger und Verteidigung sollen nun ihre Argumente in der Frage darlegen. Wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Hinrichtung per Giftspritze hatte der Oberste Gerichtshof die Vollstreckung des Todesurteils gegen Bucklew bereits im Jahr 2014 ausgesetzt. Grund dafür waren mehrere qualvolle Hinrichtungen mit der Giftspritze, die nach Ansicht von Gegnern der Todesstrafe gegen das verfassungsrechtliche Verbot grausamer Bestrafung verstießen. Im März setzte das Oberste Gericht Bucklews Hinrichtung erneut aus. In einigen US-Bundesstaaten besteht bereits die Möglichkeit, Todeskandidaten in einer Gaskammer hinzurichten.

Nachrichten des Vormonats finden Sie im Archiv: April 2018