31.10.2014
Chinese wegen Kindesmordes hingerichtet
Ein Chinese, der im Streit mit einer Frau um einen Parkplatz deren zweijährige Tochter umgebracht hat, ist am Freitag hingerichtet worden. Das Oberste Gericht hatte zuvor die Todesstrafe wegen Mordes bestätigt, wie die Nachrichtenagentur Xinhua berichtete. Der 39-Jährige hatte sich im Juli vergangenen Jahres in Peking mit der Mutter beim Einparken gestritten, dabei die Zweijährige aus dem Kinderwagen gerissen und auf den Boden geworfen. Das Mädchen wurde so schwer verletzt, dass es wenige Tage später starb. Der Mann war zunächst geflohen, wurde aber am Tag darauf von Polizisten gestellt. Er gab vor, betrunken gewesen zu sein.
30.10.2014
14-jährigem Mädchen droht Todesurteil in Nigeria
Der Fall der 14-jährigen Wasila Tasi'u sorgte landesweit für Aufsehen. Ihr wird vorgeworfen, im April ihren 35-jährigen Ehemann zwei Wochen nach der Hochzeit mit Rattengift ermordet zu haben. Vor allem im mehrheitlich christlichen Süden Nigerias wurde der Prozess gegen das Mädchen scharf kritisiert. Menschenrechtler forderten die Freilassung der 14-Jährigen, die als Opfer von Zwangsheirat und Vergewaltigung anzusehen sei. Die Familien des Mädchens und des getöteten Mannes bestreiten allerdings, dass die Ehe gegen den Willen der Jugendlichen vollzogen wurde.Sollte sich der Verdacht bestätigen, müsse das Mädchen mit dem Tod bestraft werden, sagte der zuständige Staatsanwalt. Er deutete an, dass die Anklage die Höchststrafe fordern werde.Die Zwangsheirat zwischen jungen Mädchen und deutlich älteren Männern ist vor allem in ländlichen Gegenden im mehrheitlich muslimischen Norden Nigerias ein großes Problem.
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Kinderbraut soll Mann mit Rattengift getötet
haben
Nigeria: Murder charges against 15-year-old child bride dropped
29.10.2014
Texas: Miguel Paredes hingerichtet
Am Dienstagabend wurde im US-Bundesstaat Texas der 32-jährige Miguel Paredes mit einer tödlichen Injektion hingerichtet. Paredes hatte im September 2000, wenige Wochen nach seinem 18. Geburtstag,
zusammen mit zwei anderen Gangmitgliedern im Streit um Drogengeld drei Männer ermordet. Sie sollen im Auftrag der mexikanischen Mafia von dem Anführer der Gang Geld gefordert haben. Daraufhin
eröffnete Paredes das Feuer. Die Leichen wickelten die drei in Teppiche und zündeten sie in der Wüste an. Einer verlor dabei ein Dokument mit seinem Namen - das führte die Polizei auf ihre Spur.
Paredes soll der Hauptschütze gewesen sein. Seine Komplizen wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Paredes' Anwälte hatten vor Gericht argumentiert, er sei in einer Gegend aufgewachsen, in der
man nur überleben könne, wenn man sich einer Gang anschließe. Paredes lächelte, als vier seiner Freunde in den Zeugenraum geführt wurden. "Ich kam hierher als ein Löwe, und ich gehe friedlich wie
ein Lamm", sagte er. "Ich gehe im Frieden. Ich hoffe, die Gesellschaft sieht, wen sie hiermit noch verletzt." Und er hoffe, die Angehörigen seiner Opfer könnten ihren Hass auf ihn hinter sich
lassen.
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Todesstrafe in Texas: Miguel Paredes mit Giftspritze
hingerichtet
29.10.2014
Missouri: Aufschub für Mark Christeson
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten verfügte kurzfristig einen Hinrichtungsaufschub für Mark Christeson, dessen Todesurteil für die Ermordung einer Frau und ihrer beiden Kinder am
Mittwoch hätte vollstreckt werden sollen. Während eine Berufung im Hinblick auf die für die Hinrichtung vorgesehenen Chemikalien abgewiesen wurde, gab der Supreme Court einer Eingabe statt, dass
Christeson eine unzureichende Verteidigung gehabt haben könnte. So hätten die Anwälte des 35-jährigen im Jahr 2005 beispielsweise die Abgabefrist für eine Berufung bzw. Anhörung vor dem Federal
Court versäumt.
29.10.2014
Drei Kurden und ein Iraner sollen am Dienstagabend in Urmia wegen Drogenhandels hingerichtet worden sein. Bei zwei der Kurden handele es sich um Resid Elizade (55) und Selahedin Melayi (37); die
Namen der weiteren Hingerichteten sind nicht bekannt. Fünf Häftlinge wurden Berichten zufolge am Samstag im Gefängnis von Rasht im Norden Irans wegen Drogendelikten gehängt. Ein Mann namens
Mohammad Ghorbanzadeh sei zusammen mit Reyhaneh Jabbari am Samstag im Gefängnis von Karaj wegen Mordes gehängt worden.
Weitere Informationen:
29.10.2014
Bangladesch: Todesstrafe
für Islamistenführer
Ein Gericht in Bangladesch hat den Vorsitzenden der größten islamistischen Partei Jamaat-e-Islami wegen Kriegsverbrechen zum Tod durch den Strang verurteilt. Die Motiur Rahman Nizami zur Last gelegten Verbrechen gehen auf den Unabhängigkeitskrieg von 1971 zurück. Der heute 71-jährige Nizami sei im Krieg gegen Pakistan als Anführer der Badr-Miliz für Morde, Vergewaltigungen und Plünderungen verantwortlich gewesen. Während des Konflikts habe er die Tötung von Wissenschaftlern, Schriftstellern und Ärzten veranlasst. Hunderte Menschen begrüßten vor dem Gerichtsgebäude in der Hauptstadt Dhaka das Urteil. Die Verteidigung kündigte Revision an. Vor der Gerichtsentscheidung waren die Sicherheitsmaßnahmen im ganzen Land verschärft worden. Bereits im Januar hatte es gegen Nizami und mehrere Vertraute Todesurteile wegen Waffenschmuggels an eine indische Rebellengruppe gegeben. Dies löste heftige Unruhen aus.
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Weiterer Islamistenführer in Bangladesch zum Tode verurteilt
28.10.2014
Erneut Enthauptungen in Saudi-Arabien
Zwei Männer wurden am Dienstag in zwei verschiedenen Städten Saudi-Arabiens öffentlich mit dem Schwert enthauptet. Der Pakistaner Mohammed Gul Rahma war wegen des Schmuggels einer großen Menge
von Heroin zum Tod verurteilt. Der saudische Staatsbürger Mohammed bin Noun bin Nasser Al-Dhufairi hatte die Todesstrafe für das Schmuggeln Amphetaminen in Tablettenform erhalten. Damit sollen
laut Zählung der Nachrichtenagentur AFP dieses Jahr bereits 61 Menschen in Saudi-Arabien hingerichtet worden sein.
28.10.2014
Nordkorea: Todesstrafe wegen
Anschauens südkoreanischer Fernsehserien
Rund 50 Mitglieder der nordkoreanischen Führung sollen in diesem Jahr wegen passiver Bestechung und des Anschauens südkoreanischer Fernsehfilme hingerichtet worden sein, wie die Agentur Yonhap am Dienstag unter Berufung auf Aufklärungsangaben meldet. Dem Informationsportal WoW!Korea zufolge, das in Japan Nachrichten von der Koreanischen Halbinsel verbreitet, hatten die Hingerichteten, die das Anschauen südkoreanischer Fernsehserien und die Annahme von Schmiergeldern das Leben gekostet hat, der Führungsspitze des Landes angehört. Laut westlichen Medienberichten stehen die vollstreckten Todesstrafen in direktem Zusammenhang mit den in Nordkorea eingeleiteten "Säuberungen" des Staatsapparates von den Anhängern des Ende 2013 hingerichteten Jang Song-thaek, Onkel des nordkoreanischen Staatschefs Kim Jong Un.
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27.10.2014
China will seltener Todesurteile verhängen
In China werden mehr Menschen hingerichtet als in allen anderen Ländern der Erde zusammen, allerdings könnte die Zahl bald sinken: Die Regierung will neun Verbrechen von der Liste der Delikte streichen, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, wie die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtete. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei beim zuständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses eingegangen. Zu den Vergehen, die nicht länger mit der Todesstrafe geahndet werden sollen, gehören demnach der Schmuggel von Waffen und Atommaterial, Währungsfälschung und betrügerische Geldbeschaffung. Vor allem Hinrichtungen für Finanzdelikte sind in China hoch umstritten, denn für private Firmen ist es oft extrem schwierig, im staatlich kontrollierten Bankensektor an Kredite zu kommen. Im vergangenen Jahr wurden in China 2.400 Menschen hingerichtet, wie die Stiftung Dui Hua kürzlich unter Berufung auf Justizbeamte berichtete.
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73 Prozent unterstützen die Todesstrafe für Bestechungsfälle
25.10.2014
Iranerin Reyhaneh Jabbari
hingerichtet
Trotz internationaler Appelle und Proteste ist im Iran am Samstag eine Frau nach fünf Jahren in der Todeszelle hingerichtet worden. Reyhaneh Jabbari sei im Morgengrauen gehängt worden, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Irna unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft in Teheran. Die 26-Jährige war wegen Mordes an dem Geheimdienstmitarbeiter Mortesa Abdolali Sarbandi verurteilt worden. Jabbari war von Sarbandi als Innenarchitektin engagiert worden. In seiner Wohnung soll er versucht haben sie zu vergewaltigen, woraufhin sie ihn in Selbstverteidigung erstochen habe. Neben iranischen Schauspielern und anderen Prominenten gab es auch im Westen zahlreiche Stimmen, die eine Aussetzung der Todesstrafe für die junge Frau gefordert hatten. Selbst die iranische Justiz wollte eine Hinrichtung verhindern, auch weil der Fall im Ausland für viel Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Aber im Iran gilt bei Totschlag ein Gesetz, nach dem die Familie des Opfers das Recht auf Vergeltung hat. Sie kann dann entweder auf Vollstreckung bestehen oder den oder die Täter begnadigen. Die Familie des getöteten Mannes lehnte eine Begnadigung mehrfach ab. Nach Angaben der Vereinten Nationen und internationaler Menschenrechtsgruppen kam Jabbaris Geständnis unter massivem Druck und Drohungen seitens der Anklage zustande. Die UNO hat bereits mehr als 250 Hinrichtungen im Iran in diesem Jahr gezählt - auch in den vergangenen Tagen wurden diverse Todesurteile vollstreckt.
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Iran richtet mutmaßliches Vergewaltigungsopfer hin
Briefe aus der Todeszelle: "Ich will dich umarmen, bis ich
sterbe"
Iran rechtfertigt sich für
Menschenrechtsverletzungen
Weitere Informationen:
Five Prisoners Hanged in Northern Iran
Iran: Prisoner hanged after six years on death row
Iran: Three Afghan nationals executed for drug trafficking
Iran: 13 executed in a day, 6 inmates die in prison due to dire conditions
23.10.2014
USA: Neue Umfrage zur Todesstrafe
Der neuesten Gallup-Umfrage zufolge liegt die Zustimmung zur Todesstrafe in den USA derzeit bei 63 Prozent, nachdem bei der letztjährigen Umfrage mit 60 Prozent der niedrigste Stand seit 1972 erreicht worden war. Als Gegner der Todesstrafe bezeichneten sich dieses Jahr nur 33 Prozent, nachdem es letztes Jahr 37 waren. Die geringste Befürwortung der Todesstrafe lag 1966 bei 42 Prozent. Im November 1972 befürworteten 57 Prozent der Amerikaner die Anwendung der ultimativen Strafe. Nach einem von 1972 bis 1976 dauernden Hinrichtungsmoratorium stieg die Zustimmungsquote kontinuierlich an, bis sie 1994 mit 80 Prozent den höchsten Stand erreichte. In jenem Jahr bezeichneten die Amerikaner Verbrechen als das größte Problem der USA. Seit Mitte der 90er Jahre sank die Quote erneut Schritt für Schritt. Dabei lassen sich zwei gesellschaftliche Lager ausmachen. Von den Republikanern sind 76 Prozent für die Todesstrafe, bei den Demokraten hingegen lediglich 49 Prozent.
23.10.2014
Papst Franziskus fordert Abschaffung lebenslänglicher Freiheitsstrafe
Papst Franziskus hat eine Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe gefordert. Diese sei eine "heimliche Todesstrafe", sagte der Papst am Donnerstag im Vatikan. Christen sollten sich nicht nur gegen die Todesstrafe einsetzen, sondern sich gleichzeitig für menschenwürdigere Gefängnisse engagieren. Er empfing eine 35-köpfige Delegation der Internationalen Vereinigung von Strafrechtlern. In einer außergewöhnlich langen Rede ging der Papst auf die einzelnen Probleme des heutigen Strafrechts ein und warnte vor dessen Missbrauch. Zugleich kritisierte der Papst in seiner Rede, dass die Todesstrafe weiterhin auf "dem ganzen Planeten" angewendet werde. Aus katholischer Sicht sei diese Praktik nicht hinnehmbar. Dagegen spreche unter anderem, dass die Justiz sich irren könne, und totalitäre Regime oder Diktaturen sie missbrauchten, um politischen Widerstand zu unterdrücken und religiöse und kulturelle Minderheiten zu verfolgen. Franziskus sprach sich insgesamt für menschenwürdige Haftbedingungen in Haftanstalten aus. Zugleich wandte er sich gegen eine "verbreitete Überzeugung", mit einer öffentlichen Strafe könne man alle sozialen Probleme lösen. Mit Blick auf die Gerichtsbarkeit sagte der Papst, es sei wichtig, dass jeder Richter immer mit Vorsicht sein Urteil ausspreche. Franziskus ist seit seinem Amtsantritt vor anderthalb Jahren bereits mehrfach mit Häftlingen zusammengetroffen. Auch seine Vorgänger Benedikt XVI. und Johannes Paul II. hatten sich zwar ebenfalls für eine Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt, nicht direkt jedoch für einen Verzicht auf die lebenslange Freiheitsstrafe.
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Papst fordert Abschaffung von lebenslanger Freiheitsstrafe
22.10.2014
Befürworter der Todesstrafe unter Deutschlands Jura-Studenten
Ein Drittel der Jurastudenten will die Todesstrafe zurückhaben. Auch Folter könne unter bestimmten Bedingungen angemessen sein, findet sogar die Hälfte der Befragten. Und auch ganz allgemein besteht heute ein größerer Drang zu harten Strafen als früher. Das alles geht aus einer Studie des Erlanger Strafrechtsprofessors Franz Streng hervor. Streng legt seinen Erst- und Zweitsemestern seit 1989 immer den gleichen Fragebogen vor; manchmal aktualisiert er ihn. Die Folterfrage kam 2002 hinzu. "Im Jahr 1977 waren elf Prozent für die Todesstrafe, jetzt sind es fast 32 Prozent", sagt Streng. Auch die Begründungen für eine hohe Strafe verschöben sich: Die Sicherung der Allgemeinheit vor dem Täter sei heute das Wichtigste, nicht so sehr die Resozialisierung des Täters. Auch der Vergeltungsgedanke habe Zuspruch gewonnen. Je mehr Ängste vor Kriminalität vorhanden seien, desto höher sei die Straferwartung, aber auch die derzeit insgesamt geringe Kriminalitätsfurcht habe nicht verhindern können, dass die Straferwartung anstieg. "Das macht mir Sorgen", sagt Streng. Er wünsche sich, dass alle, die in der Strafjustiz zu tun haben, also Richter, Staatsanwälte und auch Verteidiger, eine Zusatzausbildung in Kriminologie machen müssten. "Dann wüssten sie, was sie von Strafe erwarten können – etwa könnten sie die vielfach problematischen Auswirkungen hoher Strafen und im Einzelfall auch deren Verzichtbarkeit besser erkennen."
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Jeder dritte Jurastudent will die Todesstrafe in
Deutschland
Ein Drittel der jungen Juristen für die
Todesstrafe
Todesstrafe-Befürworter unter Juristen: Als Richter
ungeeignet?
Jura-Studenten und die Todesstrafe: Woher kommt diese
Grausamkeit, Herr Streng?
22.10.2014
Somalia: 18-Jähriger für Vergewaltigung gesteinigt
Die militante islamistische Gruppierung Al-Shabaab hat in dem afrikanischen Staat Somalia einen 18-jährigen Jungen öffentlich gesteinigt. Er wurde beschuldigt, eine 28-jährige Frau vergewaltigt
zu haben, und von einem ortsansässigen Richter zum Tod verurteilt. Etwa 100 Menschen schauten der Hinrichtung zu, wie ein Zeuge per Telefon mitteilte. Dutzende maskierte Kämpfer hätten den bis
zum Hals eingegrabenen Teenager mit Steinen beworfen; niemand habe ihm helfen können.
21.10.2014
Syrien: Dschihadisten steinigen Mann und Frau wegen Ehebruchs
Den Angaben einer syrischen Menschenrechtsorganisation zufolge sollen in durch Islamisten kontrollierten Gebieten Syriens zwei Menschen wegen Ehebruchs zu Tode gesteinigt worden sein. Die
Hinrichtung eines Mannes erfolgte in der Provinz Idlib, die u.a. durch die islamistische Nusra Front kontrolliert wird. Die Exekution einer Frau erfolgte in der Provinz Hama, die dem Islamischen
Staat untersteht.
21.10.2014
China bleibt Spitzenreiter bei Hinrichtungen
In China sind im vergangenen Jahr einer US-Menschenrechtsgruppe zufolge 2400 Menschen hingerichtet worden, das waren 20 Prozent weniger als 2012. Dennoch bleibe China das Land mit den meisten Exekutionen, erklärte die Stiftung Dui Hua am Dienstag. Peking hütet Informationen über Hinrichtungen wie ein Staatsgeheimnis. Daher machte die Regierung auch nicht bekannt, dass seit Beginn des Jahrtausends deutlich weniger verurteilte Straftäter exekutiert werden. 2002 lag die Zahl Menschenrechtsgruppen zufolge noch bei 12.000. Im vergangenen Jahr wurden einer Zählung von Amnesty International zufolge außerhalb Chinas zusammen 778 Menschen hingerichtet. Dui Hua erklärte, ihre Zahlen stammten von einem Vertreter der Justizbehörden, der nicht genannt wurde. Die Stiftung geht davon aus, dass in diesem Jahr wieder mehr Menschen hingerichtet werden. Einer der Gründe sei das harte Durchgreifen der Sicherheitsbehörden in der überwiegend von muslimischen Uiguren bewohnten Unruheprovinz Xinjiang. Hunderte Menschen wurden dort wegen Terror-Vorwürfen verurteilt.
19.10.2014
Vereinte Nationen beklagen Zahl der Hinrichtungen im Irak
Die Vereinten Nationen (UN) sehen einen alarmierenden Anstieg der Zahl der Hinrichtungen im Irak seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahre 2005. 690 Verurteilte seien seither hingerichtet worden, allein 177 im vergangenen Jahr, berichteten die UN-Irakmission UNAMI und das Büro des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) am Sonntag. Im ersten Halbjahr 2014 seien bereits 60 Menschen getötet worden. 1.724 weitere würden derzeit in Haft auf ihre Hinrichtung warten. UNAMI und OHCHR sprechen in dem Bericht von "Schwachstellen des irakischen Justizsystems". Polizeiliche Ermittlungen und Prozesse wegen Kapitalverbrechen würden regelmäßig internationalen Standards nicht gerecht. In mehr als der Hälfte aller von UNAMI beobachteten Gerichtsverfahren hätten Richter die Tatsache ignoriert, dass Geständnisse unter Folter abgegeben worden seien. Die meisten Angeklagten würden zudem ohne Verteidigung vor Gericht erscheinen. Der Irak befindet sich in einer schweren politischen Krise. Schiiten dominieren die Regierung in Bagdad, sunnitische Extremisten der Terrormiliz Islamischer Staat haben ein Drittel des Landes erobert.
16.10.2014
Pakistan: Todesurteil für Asia Bibi bestätigt
Die pakistanische Christin Asia Bibi soll sterben. Der Oberste Gerichtshof der Provinz Punjab bestätigte in Lahore die Todesstrafe gegen die Mutter von fünf Kindern. Bibi war vor vier Jahren als erste Frau in Pakistan wegen angeblicher Gotteslästerung zum Tod verurteilt worden. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) appelliert an Abgeordnete des Europäischen Parlaments, sich für Bibis Freilassung einzusetzen. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation stand das Gericht unter massivem Druck radikaler Muslime. In der Vergangenheit hätten diese vielfach Richter und Anwälte in Blasphemie-Verfahren mit dem Tod bedroht. In einigen Fällen seien Richter, die Angeklagte wegen erwiesener Unschuld freisprachen, umgebracht worden. Es gebe keine Beweise für die Anschuldigungen gegen die Christin. Bibi ist eine mittellose Landarbeiterin. Auf Anweisung eines Landbesitzers hatte sie Wasser für Feldarbeiterinnen geschöpft. Doch diese weigerten sich zu trinken, weil das Gefäß durch die Christin "unrein" geworden sei. Sie beschuldigten Bibi, den Islam beleidigt zu haben. Hunderte Muslime überfielen später ihr Haus und schlugen auf sie, ihren Mann und ihre Kinder ein, bis die Polizei einschritt. 2009 wurde gegen sie Anklage wegen Gotteslästerung erhoben. Ende 2010 verhängte ein Gericht in Nankana (Provinz Punjab) die Todesstrafe. Das seit 1991 bestehende pakistanische Blasphemiegesetz bestraft die Beleidigung des Islam, wird aber oft von Muslimen zum Austragen privater Streitigkeiten missbraucht. Im Jahr 2011 wurden der Katholik Shabaz Bhatti, Minister für Minderheiten in Pakistan, und der Gouverneur der Provinz Punjab Salmaan Taseer, ein Muslim, ermordet, weil sie sich für Bibis Freilassung eingesetzt hatten. Von den 174 Millionen Einwohnern Pakistans sind etwa 95 Prozent Muslime, zwei Prozent Christen sowie zwei Prozent Hindus und der Rest Sikhs, Buddhisten und Anhänger anderer Religionen.
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15.10.2014
Wieder Enthauptungen in Saudi-Arabien
Am Mittwoch wurde in Saudi-Arabien erneut ein Pakistaner wegen Drogenschmuggels enthauptet. Mohammad Yunus Mohammed Shoaib war gefasst worden, als er versuchte, eine größere Menge Heroin in seinem Darm in das Land zu schmuggeln. Bereits am Dienstag wurde ein Saudi namens Hamad bin Awadh bin Hawi Al-Anzi ebenfalls wegen Drogenschmuggels hingerichtet. Er hatte versucht, eine größere Menge Amphetamine in Tablettenform zu schmuggeln. Während entsprechende Berichte davon sprechen, dass damit in Saudi-Arabien in diesem Jahr 57 Menschen hingerichtet wurden, beziffern andere die diesjährigen Exekutionen auf 59 oder 60. So seien am Freitag zuvor zwei Männer wegen Mordes in der Hauptstadt Riad öffentlich enthauptet worden: Der geköpfte Saudi Abdullah Al-Qassim soll einen Mann erdrosselt, der Minuten später exekutierte Jemenit Khadr Al-Tahiri sein Opfer mit Säure übergossen und zu Tode geätzt haben.
Weitere Informationen:
Saudi Arabia Has Beheaded 59 People This Year Yet - No
Coverage
Weitere (deutschsprachige) Informationen:
14.10.2014
Afghanistan: Überprüfung von 400 Todesurteilen
Wie aus Regierungskreisen zu erfahren war, will Afghanistan 400 Todesurteile einer Prüfung unterziehen. Etwa 100 der Todesurteile sollen bereits durch den Obersten Gerichtshof bestätigt sein und
nur noch der Unterschrift des Präsidenten bedürfen. Wie der Rechtsberater des neuen Präsidenten Ghani erklärte, suche man jedoch nach Alternativen für die Vollstreckung der Todesurteile. Diese
Äußerungen erfolgen, nachdem kürzlich sechs Menschen hingerichtet worden sind, deren Hinrichtungsbefehle noch durch den bisherigen Präsidenten Karsai unterzeichnet wurden.
14.10.2014
Das iranische Regime hat in der vergangenen Woche in drei Städten mindestens sechs Gefangene heimlich erhängt, wie Berichten zu entnehmen ist, die aus dem Iran zu erhalten waren. Eine Gruppe von vier Gefangenen wurde am Dienstag (7. Oktober 2014) in der südlichen Stadt Bandar-Abbas erhängt, heißt es in einem Bericht. Ein 30-jähriger Gefangener namens Alireza Morad Gholi soll ebenfalls am Dienstag im Gefängnis von Zahedan gehängt worden sein. Ein weiterer Gefangener sei am Donnerstag (9. Oktober 2014) im Hauptgefängnis der westlichen Stadt Marivan hingerichtet worden. Ein Mann mit dem Namen Mohammad Reza Mazlomi (28) wurde in der südlichen Stadt Bam im Stadtgefängnis nach mehr als fünf Jahren Haft erhängt. Unter der Herrschaft der Diktatur der Kleriker hat der Iran die höchste Zahl an Hinrichtungen pro Kopf in der Welt. Seit Hassan Rohani Präsident des Regimes geworden ist, sollen mehr als 1000 Menschen hingerichtet worden sein. Mindestens 27 Frauen und 12 Gefangene, die zur Zeit ihrer Festnahme Jugendliche waren, und außerdem 20 politische Gefangene sind unter den Hingerichteten. 57 dieser Hinrichtungen wurden öffentlich vollstreckt.
Weitere Informationen:
13.10.2014
Texas: Aufschub für Larry Hatten
Zwei Tage vor seiner geplanten Hinrichtung hat der 40 Jahre alte Larry Hatten einen Aufschub erhalten. Ein texanisches Berufungsgericht erklärte, ein Berufungsverfahren aus dem Jahr 1997 sei noch
immer anhängig, und gibt dem betreffenden Gericht sechs Monate, um in dem Verfahren zu einer Entscheidung zu kommen. Hatten ist zum Tod verurteilt, weil er 1995 in eine Wohnung eingebrochen und
einen fünfjährigen Jungen erschossen haben soll. Die Mutter überlebte schwer verletzt. Larry Hatten hatte festgelegt, dass keine Anträge auf Hinrichtungsaufschub für ihn eingereicht werden
sollten.
13.10.2014
Oklahoma will Hinrichtungen bis nächstes Jahr aussetzen
Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung eines Todeskandidaten im April sollen Exekutionen im US-Bundesstaat Oklahoma erst wieder im kommenden Jahr aufgenommen werden. Den Behörden fehlten die nötigen Medikamente, und darüber hinaus sei die Ausbildung des Personals für neue Hinrichtungsprotokolle noch nicht abgeschlossen, erklärte der Generalstaatsanwalt. Bei einer Exekution am 29. April war der Häftling Clayton Lockett erst nach langem Todeskampf gestorben. Am selben Tag hätte eigentlich auch Charles Warner hingerichtet werden sollen. Nach der Panne wurden Exekutionen in Oklahoma aber bis zum Abschluss einer Überprüfung ausgesetzt. Das neue Datum für Warners Hinrichtung war der 13. November. Der Generalstaatsanwalt will sie jetzt aber frühestens am 15. Januar durchführen lassen, wie aus einem Antrag hervorgeht, den er am Freitag bei Gericht einreichte. Neben Warner sollten noch zwei weiter Häftlinge in diesem Jahr hingerichtet werden. Sie sowie 18 weitere haben nach dem Zwischenfall mit Lockett gegen ihre Hinrichtung geklagt. Neben Oklahoma waren auch in Ohio und Arizona waren Verurteilte erst nach langem Todeskampf gestorben. In Oklahoma war der Grund dafür laut einem offiziellen Bericht eine nicht ausreichend überwachte Infusion - die Vene war durchstochen worden, sodass die Chemikalien ins Gewebe statt in den Blutkreislauf gelangten. Das Personal soll nun besser geschult werden. Umstritten ist bei den jüngsten Exekutionen in den USA aber auch der Einsatz neuer Medikamentencocktails. Mehrere US-Staaten haben auf neue Mittel zurückgegriffen, weil europäische Firmen ihnen die bisherigen Exekutionsdrogen nicht mehr zur Verfügung stellen wollten. Die einzigen Exekutionen, die bislang mit Midazolam und Hydromorphon in Ohio und Arizona durchgeführt wurden, dauerten extrem lang.
Weitere Informationen:
Doctor involved in botched execution 'experimented' on inmate, suit
claims
The 21st century death chamber: $100,000 for a civilised
execution
13.10.2014
China: Zwölf Uiguren zum Tod verurteilt
In der westchinesischen Provinz Xinjiang regt sich seit Jahren Widerstand gegen die Zentralregierung in Peking. Die muslimischen Uiguren in der Region fühlen sich vom Regime unterdrückt. Um ihr Ziel, einen unabhängigen Staat, zu erreichen, greifen manche Uiguren auch zu Gewalt. Bei den schlimmsten Gewaltausbrüchen seit Jahren wurden im Juli dieses Jahres 37 Zivilisten getötet. Sicherheitskräfte erschossen mindestens 59 Uiguren. Nun hat die chinesische Justiz hart reagiert. Ein Gericht in der Provinz Xinjiang hat zwölf Menschen zum Tod verurteilt, die für die Angriffe auf Polizeistationen verantwortlich gewesen sein sollen. Neun weitere Personen müssen lebenslang hinter Gitter. 20 Angeklagte wurden zu Haftstrafen von 4 bis 20 Jahren verurteilt. Zudem verurteilte das Gericht 15 Personen zu lebenslanger Haft, deren Strafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Vorfälle in der Stadt Shache sind bis heute nicht restlos aufgeklärt. Die Regierung in Peking beschuldigt uigurische Separatisten, mit Äxten und Messern Jagd auf Han-Chinesen und Sicherheitskräfte gemacht zu haben. Zudem sollen die militanten Aufständischen Polizeiwachen und Verwaltungsgebäude angegriffen haben. Uigurische Aktivisten bestreiten diese Darstellung: Sie werfen den Sicherheitskräften vor, auf eine friedliche Menschenmenge gefeuert zu haben, die gegen Übergriffe der Polizei während des Fastenmonats Ramadan protestierte.
12.10.2014
Justizminister von Simbabwe: Keine Hinrichtungen in seiner Amtszeit
"Die Todesstrafe ist die ultimative Verleugnung der Menschenrechte und eine kaltblütige und abscheuliche Tötung eines Menschen durch den Staat im Namen der Gerechtigkeit." Emmerson Mnangagwa, der
Justizminister von Simbabwe, erklärte am vergangenen Freitag, dass es während seiner Amtszeit keine Hinrichtungen in dem afrikanischen Staat geben werde. 97 Männer und eine Frau befinden sich in
Simbabwe im Todestrakt, und der Justizminister will sich für eine Umwandlung der Urteile einsetzen. Er sei stolz darauf, dass Simbabwe sich seit kurzem zu den Staaten zählen könne, die die
Todesstrafe in der Praxis abgeschafft hätten, weil seit mehr als 10 Jahren keine Todesurteile mehr vollstreckt wurden.
11.10.2014
Papua-Neuguinea schließt tödliche Injektion aus
Nachdem der Inselstaat im pazifischen Ozean letztes Jahr nach einer Reihe von Morden eine Reaktivierung der Todesstrafe angekündigt hat, erklärte die Regierung nun, man schließe als
Hinrichtungsmethode die tödliche Injektion aus, wegen der Schwierigkeiten bei der Beschaffung der dazu erforderlichen Chemikalien. Es bleibt zwischen Hängen, Erschießen, Elektrokution und
Gaskammer zu entscheiden. 13 Menschen befinden sich im Todestrakt Papua-Neuguineas.
11.10.2014
China: Todesurteile im "McDonald's-Mord"
Nach einem grausamen Mord in einem Schnellimbiss in Nordostchina hat ein chinesisches Gericht zwei Sektenmitglieder zum Tod verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten in fanatischer Wut eine Frau in einem Fastfood-Restaurant zu Tode geprügelt hatten. Drei weitere Angreifer wurden zu bis zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Fall sorgte als "McDonald's-Mord" für Aufregung in China. Nach Augenzeugenberichten kamen fünf Personen am 28. Mai vergangenen Jahres in das Schnellrestaurant in der Stadt Zhaoyuan. Auf der Suche nach neuen Anhängern fragten sie demnach die Gäste nach ihren Telefonnummern. Eine 37-Jährige Frau wollte sich nicht belästigen lassen und versuchte, die aufdringliche Gruppe wegzuscheuchen. Daraufhin soll eine Frau in der Gruppe geschrien haben: "Das ist eine Teufelin!" Das Staatsfernsehen zeigte verwackelte Handyaufnahmen, auf denen eine Gruppe von fünf Personen wie wild mit Fäusten, Stühlen und einer Eisenstange auf die 37-Jährige einprügelte. In einer Blutlache ging die Frau zu Boden, aber die Angreifer traten weiter auf sie ein. Keiner der Gäste griff ein. Erst die Polizei konnte die Gruppe stellen. Die Angreifer bekannten sich, Mitglieder einer pseudochristlichen Erlösersekte zu sein. Der 54-jährige Haupttäter begründete die Gewalttat regungslos in einem Interview im Staatsfernsehen damit, dass die 37-Jährige ein "böser Geist" gewesen sei. Seine 30 Jahre alte Tochter habe das erkannt, darauf habe die Gruppe handeln müssen.
10.10.2014
Internationaler Welttag gegen die
Todesstrafe
Zum zwölften Mal findet am heutigen 10. Oktober der "Internationale Tag gegen die Todesstrafe" statt. Initiiert wurde er von der "World Coalition against the Death Penalty" (WCADP), einem
Zusammenschluss von über 160 Nichtregierungsorganisationen weltweit, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. Schwerpunktthema ist in diesem Jahr die Hinrichtung geistig oder
psychisch kranker Häftlinge. Selbst in Staaten, die die Todesstrafe noch praktizieren, ist die Exekution geistig behinderter oder psychisch kranker Menschen zumeist verboten. Experten zufolge
sieht die Praxis jedoch anders aus und in den Todeszellen befinden sich zahlreiche Verurteilte, die geistig oder psychisch nicht gesund sind. Um sie müsse man sich mit therapeutischen Maßnahmen
kümmern, statt sie zu töten, erklären die Initiatoren des Welttages gegen die Todesstrafe. Jenseits dieser Schwerpunktsetzung finden weltweit zahlreiche Veranstaltungen statt, die die Todesstrafe
und ihre Abschaffung auch generell zum Thema machen. In Europa hält einzig und allein Weißrussland (Belarus) an der Todesstrafe fest.
Weitere (deutschsprachige) Informationen:
Menschenrechtsbeauftragter zum Welttag gegen die Todesstrafe
Noch immer werden in vielen Ländern selbst psychisch Kranke
hingerichtet
Hinrichtung psychisch kranker Straftäter: "Unzivilisiert und
unmenschlich"
08.10.2014
Texas: Manuel Velez - Todeskandidat auf freiem Fuß
Ein ursprünglich zum Tod verurteilter Häftling wurde am Mittwoch in die Freiheit entlassen. Manuel Velez war 2008 für die Ermordung des einjährigen Sohnes seiner Freundin im Jahr 2005 für
schuldig befunden und zum Tod verurteilt worden. Jetzt stimmte der 49-Jährige einem Deal mit der Staatsanwaltschaft zu, dass die bisher verbüßte Haftstrafe von neun Jahren, vier Jahre davon im
Todestrakt, anerkannt wird für das Vergehen der fahrlässigen Tötung. Velez' Anwälte sind fest davon überzeugt, dass ihr Mandant komplett unschuldig ist. Die Autopsie des Kindes habe ergeben, dass
die Verletzungen zu einer Zeit erfolgten, in der Velez nachweislich 1000 Meilen vom Tatort entfernt war. Ihr Mandant habe ein Geständnis unterschrieben, das er aufgrund fehlender Sprachkenntnisse
und eines niedrigen IQ gar nicht habe verstehen können. Velez' Muttersprache ist Spanisch und er hatte nur rudimentäre Englischkenntnisse, konnte außerdem kaum lesen und schreiben. Seine Freundin
hatte im Prozess gegen ihn ausgesagt, was im Widerspruch zu ihrer ursprünglichen Aussage bei der Polizei stand, um selbst mit einem milden Urteil davon zu kommen. Obwohl Manuel Velez für eine
vollständige Rehabilitierung kämpfen wollte, zog er den Deal und die sofortige Freilassung auf Bewährung einem neuen möglicherweise Jahre dauernden Prozess mit ungewissem Ausgang
vor.
08.10.2014
Afghanistan: Fünf Hinrichtungen wegen Gruppenvergewaltigung
Trotz internationaler Kritik sind in Afghanistan fünf Männer wegen einer Gruppenvergewaltigung hingerichtet worden. Die Männer seien wegen der Vergewaltigung von vier Frauen in der Provinz Paghman nahe der Hauptstadt Kabul gehängt worden, sagte der Vize-Generalstaatsanwalt am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Zudem sei in einem Gefängnis bei Kabul der Anführer einer "notorischen Entführerbande" exekutiert worden. Der Vergewaltigungsfall im August hatte landesweit Empörung ausgelöst. Eine bewaffnete Gruppe in Polizeiuniformen hatte nachts einen Autokonvoi gestoppt, der von einer Hochzeitsfeier in Paghman nach Kabul zurückkehrte. Nachdem die männlichen Mitglieder der Hochzeitsgesellschaft gefesselt worden waren, vergewaltigten die Angreifer mindestens vier Frauen und stahlen die Wertsachen der Opfer. Die Empörung über das Verbrechen war einhellig, doch stieß der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter international auf Kritik. Nach womöglich unter Folter erpressten Geständnissen wurden die Männer in einem Schnellprozess zum Tod verurteilt.
04.10.2014
Nordkorea: Fußball-Team könnte hingerichtet werden
Das Fußball-Team Nordkoreas hat am 2. Oktober ein Spiel gegen den Konkurrenten Südkorea mit 1:0 verloren. Die Sportler wurden Berichten zufolge nach dem Spiel zu einem Bus eskortiert, der sie in
ein nordkoreanisches Hochsicherheitsgefängnis brachte. Darüber hinaus wurden sie in Zeitungen gedemütigt mit Fotos und der Überschrift: "The Men Who Failed Us" - "Die Männer, die für uns
versagten". Der Staatschef Nordkoreas, Kim Jong-un, hat sich noch nicht offiziell zu der Niederlage des nordkoreanischen Teams geäußert; dem Diktator nahestehende Insider sprechen jedoch davon,
dass Kim Jong-un beabsichtige, die Spieler öffentlich hinrichten zu lassen für ihre Niederlage gegen den südkoreanischen Rivalen. Bereits 2010 sollen die Fußballer der nordkoreanischen
Nationalmannschaft nach drei verlorenen Spielen bei der Fußballweltmeisterschaft nach Rückkehr in ihre Heimat gefoltert worden sein.
02.10.2014
Nigeria: Mehrere Todesurteile umgewandelt
Anlässlich des Unabhängigkeitstages des afrikanischen Staates hat der zuständige Gouverneur in Nigeria drei zum Tod verurteilte Häftlinge begnadigt und in die Freiheit entlassen. Die Todesurteile neun weiterer Gefangener wurden in Haftstrafen umgewandelt. Der Gouverneur sprach insbesondere den Fall eines 24-Jährigen an, der zum Tod verurteilt war, weil er im Alter von 16 Jahren ein Telefon gestohlen haben soll. Er hatte dessen Familie davon überzeugt, die von ihnen eingelegte Berufung zurückzunehmen, damit er ihn begnadigen könne.
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