29.10.2016

Türkei: Erdogan kündigt erneut Todesstrafe an

 

Staatschef Erdogan kündigte erneut am Samstag in Ankara an, das Parlament über die Wiedereinführung der Todesstrafe abstimmen zu lassen. Er sei überzeugt, dass die Abgeordneten dafür stimmen werden. "Und ich werde sie ratifizieren", fügte Erdogan hinzu. Die Regierung werde den Abgeordneten einen Gesetzentwurf über die Wiedereinführung der Todesstrafe übermitteln, kündigte Erdogan an. Den genauen Zeitpunkt beziehungsweise einen Zeitplan nannte er aber nicht. "Bald, bald, habt keine Sorge. Es wird bald geschehen", sagte Erdogan bei der Einweihung einer Bahnstation in Ankara vor Anhängern, die in Sprechchören immer wieder forderten, die Beteiligten des Putschversuchs von Mitte Juli mit dem Tod zu bestrafen. Unmittelbar nach dem gescheiterten Umsturzversuch hatte der Präsident bereits die Wiedereinführung dieser Strafe erwogen. Die Europäische Union warnte daraufhin wiederholt, dass eine Einführung der Todesstrafe in der Türkei ein Ende der 2005 begonnenen Beitrittsverhandlungen bedeuten würde. Auch der Europarat warnte die Türkei damals vor einer Wiedereinführung der Todesstrafe. Diese Warnungen wischte Erdogan in seiner Rede nun beiseite: "Der Westen sagt dies, der Westen sagt jenes. Entschuldigt bitte, aber was der Westen sagt, zählt nicht. Es zählt, was mein Volk sagt." Die Todesstrafe war in der Türkei 2004 abgeschafft worden - im Rahmen der Bemühungen Ankaras um eine Annäherung an die EU. Die letzte Hinrichtung fand 1984 statt.

 

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Die EU ist Erdogan längst egal

27.10.2016

Pakistan: Richter im Fall Asia Bibi zurückgetreten

 

Im Verfahren gegen die in Pakistan zum Tode verurteilen Asia Bibi ist kein Ende in Sicht. In der pakistanischen Justiz steigt offenbar der Druck auf die höchsten Richter. Der am Obersten Gericht tätige Richter Iqbal Hamid-ur-Rehman hat nun offiziell seinen Rücktritt aus dem Gericht verkündet. Der Richter hatte eine Vertagung der Anhörung im Fall der wegen Blasphemie zum Tode verurteilten pakistanischen Christin Asia Bibi verursacht, weil er sich selbst für befangen erklärt hatte. Seinen Amtsverzicht gab Rehman in einem Schreiben an den pakistanischen Staatspräsidenten Mamnoon Hussain bekannt. Darin habe er keine Gründe für seinen Schritt genannt. Am 13. Oktober hätte Rehman zusammen mit zwei Kollegen in der letzten Berufungsinstanz über den Fall Asia Bibi richten müssen. Damals gab er an, er sei befangen, weil er auch Mitglied jenes Richter-Kollegiums gewesen war, das im Mordfall von Punjabs Ex-Gouverneur Salman Taseer das Urteil sprach. Dieser war von seinem Leibwächter wegen seines Engagements für Asia Bibi getötet worden. Unterdessen forderten radikale islamistische Gruppen in den vergangenen Tagen in Karachi, Islamabad und Lahore die Hinrichtung Asia Bibis. Sollte es zu einer Freilassung kommen, dann werde man einen "Krieg entfachen", drohten die Kundgebungsteilnehmer.

27.10.2016

Wieder zahlreiche Hinrichtungen im Iran

 

Zwölf Gefangene wurden entsprechenden Berichten zufolge vom 23. bis 25. Oktober in den Gefängnissen verschiedener Städte Irans gehängt, nämlich in Karaj, Shiraz, Ahvaz und Salmas. Am Sonntag wurden zwei Kurden in Salmas wegen Drogendelikten hingerichtet, am Montag drei Häftlinge in Shiraz wegen Entführung und Vergewaltigung und zwei junge Brüder in Ahvaz wegen Mordes. Am Dienstag waren es fünf Gefangene in Karaj, die wegen Drogendelikten gehängt wurden. Bereits am 18. Oktober sollen in Karaj vierzehn Häftlinge ebenfalls wegen Drogendelikten hingerichtet worden sein. Gemessen an der Einwohnerzahl vollstreckt Iran weltweit die meisten Todesurteile, rund 70% davon für mit Drogen in Zusammenhang stehende Straftaten.
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26.10.2016

Florida: Pascal K. aus Bayern entgeht der Todesstrafe

 

Zu 41 Jahren Haft wurde der gebürtige Bernauer Pascal K. in Florida verurteilt: Laut Gericht hat er seine Stieftochter ermordet. Lange stand dabei auch die Todesstrafe im Raum. Seit Ende 2014 saß er bereits im Knast, Mitte Oktober fiel nun das Urteil gegen Pascal K., 20 Jahre alt und bis 2014 noch wohnhaft in Bernau am Chiemsee. Das Gericht in Orlando kam zu dem Urteil, dass er seine dreijährige Stieftochter Charlie getötet und zuvor vier Mal sexuell missbraucht hat. Das Urteil: 41 Jahre Haft, danach eine lebenslange Bewährung. Als im März 2015 Anklage erhoben wurde standen Pascal K.s Chancen noch schlechter: Gerichtsmediziner stellten bei seiner dreijährigen Stieftochter nicht nur die tödlichen Schläge gegen den Kopf fest, sondern auch Verletzungen im Genitalbereich.

25.10.2016

Kenias Präsident wandelt alle 2747 Todesurteile um

 

Kenias Präsident Uhuru Kenyatta hat alle Todesurteile im Land in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Betroffen seien rund 2747 Insassen von Todeszellen, teilte sein Büro am Montag mit. Es handele sich um 2655 verurteilte Männer und 92 Frauen. Kenyatta begnadigte per Unterschrift zudem 102 langjährige Häftlinge. Die bei der Menschenrechtsorganisation Amnesty International tätige Aktivistin Muthoni Wanyeki begrüsste den Schritt. Die Entscheidung bringe Kenia der wachsenden Gemeinschaft der Staaten näher, die die Todesstrafe abgeschafft hätten. Bei dieser handele es sich um eine grausame und unmenschliche Form der Bestrafung. Wanyeki ist bei Amnesty als Regionaldirektorin für Ostafrika, das Horn von Afrika und die Region der Großen Afrikanischen Seen zuständig. Die Todesstrafe - durch Erhängen - wird in Kenia seit 1987 nicht mehr vollzogen. In den Verfassungen vieler afrikanischer Länder hält sie sich als Überbleibsel der Kolonialherrschaft noch.

Gregory Lawler
Gregory Lawler

20.10.2016

Georgia: Gregory Lawler hingerichtet

 

Im US-Bundesstaat Georgia wurde am Mittwochabend der 63-jährige Gregory Paul Lawler mit einer tödlichen Injektion hingerichtet. Er war zum Tod verurteilt, weil er im Oktober 1997 einen Polizisten erschossen und eine weitere Polizistin schwer verletzt hatte. Lawler und seine Freundin hatten in einer Bar getrunken; auf dem Heimweg soll er die Freundin mit einer Tasche geschlagen haben, so ein Zeuge, der die Polizei rief. Lawler floh und die Beamten brachten seine Freundin nach Hause, wo Lawler sie bereits erwartete und das Feuer eröffnete und fünfzehn Mal auf die Polizisten schoss. Ein Arbeitskollege sagte im Prozess aus, Lawler habe in der Vergangenheit bereits von seiner extremen Abneigung gegenüber der Polizei gesprochen und gesagt, wenn sie versuchen würden, in sein Haus einzudringen, wäre er bereit sie entsprechend zu empfangen. Sowohl der Gnadenausschuss als auch der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten lehnten letzte Eingaben für Lawler ab. Seine Anwälte hatten darauf hingewiesen, dass ihr Mandant unter Autismuss leide und sich daher den Geschworenen im Prozess nicht habe erklären können.

20.10.2016

Weitere Hinrichtung in Saudi-Arabien

 

Ein 33-jähriger saudischer Staatsbürger wurde am Dienstag in der Stadt Qatif hingerichtet. Saad Al-Shimrani war für schuldig befunden worden, ein minderjähriges Mädchen entführt vergewaltigt zu haben. Er war bereits für eine ähnliche Tat angeklagt, aber dann auf Kaution entlassen gewesen.

18.10.2016

Saudi-Arabien: Saudischer Prinz wegen Mordes hingerichtet

 

In Saudi-Arabien ist ein Mitglied des Königshauses wegen Mordes hingerichtet worden. Die Todesstrafe gegen Prinz Turki bin Saud al-Kabir sei in der Hauptstadt Riad vollstreckt worden, zitierte die amtliche Nachrichtenagentur Spa aus einer Mitteilung des Innenministeriums. Hinrichtungen sind im erzkonservativen Saudi-Arabien beinahe an der Tagesordnung, eine Exekution eines Mitglieds der Herrscherfamilie Saud ist hingegen eine Seltenheit. Dem Prinzen war zur Last gelegt worden, bei einer Massenschlägerei einen Landsmann erschossen zu haben. Seine Hinrichtung war die 134. in Saudi-Arabien seit Jahresbeginn. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte in den vergangenen Monaten wiederholt kritisiert, dass die Hinrichtungen in dem Land zunehmen. Die häufigste Hinrichtungsmethode in Saudi-Arabien ist das Köpfen mit einem Säbel. Außer Mord und Terrorvergehen werden auch Vergewaltigung, bewaffneter Raub und Drogenhandel mit dem Tod bestraft.

 

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Saudi Arabia: Final hours of executed Saudi prince recounted

Execution of Saudi prince brings praise for the monarchy

17.10.2016

Hinrichtung in Bangladesch

 

Asadul Islam alias Arif, ein Führer der verbotenen islamistischen Jama'atul Mujahideen Bangladesh (JMB) wurde am Sonntag gehängt. Er war zum Tod verurteilt, weil er für den Tod zweier Richter verantwortlich sein soll, die im November 2005 bei einem Selbstmordanschlag ums Leben kamen. Früher am Tag hatte Asadul Besuch seiner Angehörigen, darunter seine Ehefrau, zwei Töchter und sechs Schwestern.

14.10.2016

Türkei: Erdogan spricht sich erneut für Todesstrafe aus

 

Drei Monate nach dem Putschversuch in der Türkei hat Staatspräsident Erdogan erneut die Wiedereinführung der Todesstrafe ins Spiel gebracht. Die Rufe aus dem Volk danach seien "eine berechtigte Forderung", sagte Erdogan bei einem Auftritt in der zentralanatolischen Stadt Konya. Unter frenetischem Jubel Tausender Anhänger fügte er hinzu: "Was der Westen dazu sagt, interessiert mich nicht. Mich interessiert mein Volk." Die EU hat angekündigt, die Beitrittsgespräche mit der Türkei bei einer Wiedereinführung der Todesstrafe zu beenden. Erdogan sagte, das Volk verlange vom Parlament, über die Todesstrafe zu diskutieren. So, wie das Parlament die Todesstrafe 2004 in Vorbereitung der EU-Beitrittsgespräche abgeschafft habe, so könne es sie auch wieder einführen. Der Staatschef betonte erneut, wenn ihm das entsprechende Gesetz vorgelegt werde, dann "ratifiziere ich es". Erdogan nannte die Putschisten "Mörder" und betonte, es sei nicht an der Regierung, ihnen zu verzeihen.

13.10.2016

Pakistan: Berufungsverhandlung von Asia Bibi vertagt

 

Die Berufungsverhandlung der wegen Blasphemie zum Tod verurteilten pakistanischen Christin Asia Bibi ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Einer der drei Richter an Pakistans Oberstem Gericht erklärte sich für befangen, weil er auch an dem Verfahren gegen den Mörder des Regierungschefs der Provinz Punjab, Salman Taseer, beteiligt gewesen war. Taseer war im Januar 2011 von seinem Leibwächter erschossen worden, nachdem er sich für die Begnadigung von Asia Bibi und eine Reform des Blasphemiegesetzes eingesetzt hatte. Die fünffache Mutter war aufgrund des pakistanischen Blasphemiegesetzes 2010 zum Tod durch den Strang verurteilt worden, weil sie im Streit den Islam beleidigt haben soll. Der Anlass war banal: Auf Anweisung eines Landbesitzers hatte die Tagelöhnerin Wasser für Feldarbeiterinnen geschöpft. Doch sie weigerten sich, es zu trinken. Weil sie als Christin auch aus dem Gefäß getrunken habe, sei es "unrein". Sie beschuldigten die 50-jährige Katholikin, durch ihr Handeln den Islam in den Schmutz gezogen zu haben. Im Juli 2015 hatte das Oberste Gericht eine Berufung gegen das Urteil zugelassen und die Todesstrafe aufgehoben. Von den 174 Millionen Einwohnern Pakistans sind etwa 95 Prozent Muslime, zwei Prozent Christen sowie zwei Prozent Hindus.

13.10.2016

Terrormiliz von Somalia richtet zwei angebliche Spione hin

 

Wie ein Sprecher der somalischen Regierung mitteilte, haben Angehörige der radikalen Al-Shabaab-Terrormiliz in der Stadt Jilib im Süden des Landes einen Kenianer und einen Somali öffentlich per Erschießungskommando hingerichtet. Die beiden Männer wurden der Spionage für den britischen Geheimdienst MI6 beschuldigt. Die Hinrichtungen fanden vor Hunderten von Bewohnern des Ortes statt. Die Medien von Al-Shabaab identifizierten die Hingerichteten als Abdullah Daleel Muse (28) und Mohamed Ibrahim (30). Am Tag zuvor soll Al-Shabaab fünf Menschen enthauptet haben, die die somalische Armee und äthiopische Truppen unterstützt haben sollen.

12.10.2016

Texas: Katholische Bischöfe fordern Abschaffung der Todesstrafe

 

Die katholischen Bischöfe im US-Bundesstaat Texas haben ein Ende der Todesstrafe gefordert. "Die Todesstrafe beschmutzt die Fähigkeit unserer Herzen zur Barmherzigkeit und Liebe", heißt es in der Erklärung der Bischöfe zum Welttag gegen die Todesstrafe am Montag. Hinrichtungen dienten nicht dem Gemeinwohl, sie schadeten ihm vielmehr. Texas führt seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 mit insgesamt 538 Hinrichtungen die Liste der Bundesstaaten an. Damit tötete der Staat fast fünfmal so viele Menschen wie das zweitplatzierte Oklahoma (112). Texas stand auch 2016 wieder ganz oben. Von den 16 vollstreckten Urteilen in insgesamt fünf Bundesstaaten entfallen auf Texas sieben. Die US-Katholiken begehen den Oktober als Monat des "Respekts für das Leben". Im Schreiben der Bischöfe heißt es dazu, die Bischöfe wollten "auf unseren anhaltenden Aufruf für die Abschaffung der Todesstrafe in Texas aufmerksam machen, weil wir erkennen, dass es sich dabei eindeutig um ein Lebensthema handelt".

11.10.2016

Iranerin droht erneut die Todesstrafe

 

Der 22-jährigen Iranerin Seinab Sekaanwand droht die Hinrichtung durch den Strang, wie Menschenrechtsaktivisten melden. Die Hinrichtung der jungen Frau war bereits einmal verschoben worden, weil sie schwanger war. Sekaanwand wird vorgeworfen, ihren Ehemann getötet zu haben. Nach ihren Angaben hatte sie der Mann monatelang geschlagen, wie die britische BBC meldet. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International gibt an, Sekaanwand sei mit 15 Jahren von zu Hause ausgerissen und habe im selben Alter ihren Mann geheiratet. Sie habe mehrmals die Polizei wegen seiner Gewaltattacken alarmiert, ohne Folgen. Der Mann habe einer Scheidung nicht zugestimmt, die Eltern hätten sie verstoßen. Mit 17 wurde Sekaanwand verhaftet, unter Folter der Polizei soll sie gestanden haben, ihren Mann erstochen zu haben. Später zog sie das Geständnis zurück und gab vor Gericht an, dass ihr Schwager am Tod des Mannes schuld sei. Dieser habe sie auch wiederholt vergewaltigt. Im vergangenen Monat brachte Sekaanwand im Gefängnis ein totes Kind zur Welt. Nun droht ihr erneut die Todesstrafe.

 

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Rechtsbeistand erst bei Urteilsverkündung

11.10.2016

EU kritisiert Todesurteil im Gazastreifen

 

Die Europäische Union hat die Verhängung eines weiteren Todesurteils im palästinensischen Gazastreifen scharf kritisiert. Sie bezieht sich damit auf das Todesurteil durch ein Gericht der herrschenden radikal-islamischen Hamas gegen einen Mann wegen Mordes. Bereits vergangene Woche war eine Frau zum Tode verurteilt worden, weil sie ihren Mann getötet haben soll. Die Hamas hatte im Mai eine neue Verordnung zu solchen Urteilen erlassen. Sie hob damit die gesetzliche Verpflichtung auf, nach der alle Todesurteile von Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas in Ramallah im Westjordanland gebilligt werden müssen. Zuvor waren zudem nur Menschen hingerichtet worden, die der Kollaboration mit Israel bezichtigt wurden. Die EU stuft die Hamas, die Israels Existenzrecht bestreitet, als Terrororganisation ein. Nach Angaben des Al-Misan Zentrums für Menschenrechte in Gaza sind seit 2007, als die Hamas die gemäßigtere Fatah-Organisation von Abbas gewaltsam vertrieb, insgesamt 120 Todesurteile gefällt worden. 61 Menschen seien exekutiert worden, davon 37 ohne Gerichtsurteil. Im Mai hatte die Hamas mit der Ankündigung für Entsetzen gesorgt, 13 verurteilte Mörder öffentlich hinzurichten. Letztlich wurden drei nicht-öffentlich exekutiert.

10.10.2016

EU appelliert an Weißrussland, die Todesstrafe einzustellen

 

Zum internationalen Tag gegen die Todesstrafe an diesem Montag äußern weltweit Politiker und Organisationen scharfe Kritik. Europäische Appelle richten sich dabei vor allem auf Weißrussland, dem einzigen europäischen Land mit Todesstrafe. So fordern Europäische Union und Europarat von Weißrussland eine Aussetzung der Hinrichtungen als ersten Schritt zu deren Abschaffung. "Die Todesstrafe ist unvereinbar mit der Menschenwürde", betonten die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini und der Generalsekretär des Europarats, Thorbjorn Jagland, am Montag. Die Todesstrafe sei eine "unmenschliche und erniedrigende Strafe ohne nachweislich abschreckende Wirkung", unterstreichen die beiden europäischen Spitzenpolitiker. Bei Justiz-Irrtümern habe die Todesstrafe unumkehrbare Folgen. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), beklagt eine Rückkehr zur Todesstrafe in einigen Ländern. Angesichts des globalen Trends gegen die Todesstrafe sei es "umso bedenklicher", dass etwa auf den Malediven die Todesstrafe wieder eingeführt worden sei, sagte sie in Berlin. In Europa mit Weißrussland und Südamerika mit Guyana gebe es jeweils nur noch einen Staat, der die Todesstrafe anwende. Auch in den USA würden nur noch in wenigen Staaten Hinrichtungen vollstreckt. Kofler rief alle Länder, in denen die Todesstrafe noch angewandt wird, auf, "diese Form der Bestrafung abzuschaffen oder zumindest ihre Vollstreckung durch ein Moratorium auszusetzen".

 

Weitere Informationen:

Belarus resumes executions after EU sanctions dropped

10.10.2016

Internationaler Welttag gegen die Todesstrafe

 

Zum vierzehnten Mal findet am heutigen 10. Oktober der "Internationale Tag gegen die Todesstrafe" statt. Initiiert wurde er von der "World Coalition against the Death Penalty" (WCADP), einem Zusammenschluss von rund 140 Nichtregierungsorganisationen weltweit, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. Schwerpunktthema ist in diesem Jahr die Todesstrafe für Terrorismus. Die Ausweitung der sogenannten "terroristischen Handlungen", für die einige Staaten die Todesstrafe verhängen, steht dem Trend der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe entgegen, so in Bangladesch, Indien und Tunesien. Der Tschad und Pakistan haben in den letzten beiden Jahren ihre Statuten in dieser Hinsicht nicht nur ausgeweitet, sondern danach gleich Menschen wegen "terroristischer Handlungen" hingerichtet. Stark zugenommen haben die Todesurteile gegen Terroristen vor allem in Ägypten und Nigeria. Jenseits dieser Schwerpunktsetzung finden weltweit zahlreiche Veranstaltungen statt, die die Todesstrafe und ihre Abschaffung auch generell zum Thema machen. In Europa hält einzig und allein Weißrussland (Belarus) an der Todesstrafe fest.

 

Weitere Informationen:

Stopp der Todesstrafe für "terroristische Handlungen" - Initiative gegen die Todesstrafe e.V.

Death Penalty and Terrorism - Questions and Answers (Leaflet)

THE DEATH PENALTY FOR TERRORISM - Detailed Fact Sheet

09.10.2016

China: Todesstrafe auf Bewährung wegen Korruption

 

Im Rahmen der chinesischen Anti-Korruptions-Kampagne ist ein ehemaliger Funktionär der Kommunistischen Partei zum Tod auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht erklärte Bai Enpei für schuldig, eine "enorme Menge an Schmiergeld" angenommen zu haben. Er habe seine Posten missbraucht, um Vermögenswerte im Wert von umgerechnet mehr als 33 Millionen Euro anzusammeln. Normalerweise werden in China Todesstrafen auf Bewährung nach zwei Jahren guter Führung zu lebenslanger Haft umgewandelt. Das Gericht begründete den Strafaufschub damit, dass Bai geständig war, Reue gezeigt habe und die Vermögenswerte vollständig konfiziert wurden. Der 70-jährige Bai war bis 2011 Parteichef in der Provinz Yunnan, davor ein hochrangiger Offizieller in der westlichen Provinz Qinghai und in der Gesetzgebung tätig. Seit 2014 wird gegen ihn ermittelt. Dem Gericht zufolge hat Bai im Gegenzug für die Bestechungsgelder Rechte für Grundbesitz, Lizenzen für Bergbauprojekte und politische Beförderungen vergeben. Chinas Präsident Xi Jinping hatte nach Amtsantritt vor fast vier Jahren geschworen, Bestechung in China zu beenden. Er wolle sowohl die hochrangigen "Tiger" als auch die rangniedrigen "Fliegen" ins Visier nehmen. Gegen tausende Amtsträger wurde seitdem ermittelt.

07.10.2016

New Mexico: Repräsentantenhaus für Wiedereinführung der Todesstrafe

 

Das Repräsentantenhaus des US-Bundesstaates New Mexico hat mit 36 zu 30 Stimmen einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Todesstrafe für ausgewählte Verbrechen wieder erlauben soll. Der Gesetzentwurf muss nun als nächstes vom Senat des Staates abgestimmt werden, allerdings wird das Gremium die Frage wohl nicht in dieser Sitzungsperiode auf die Tagesordnung setzen. Das Gesetz würde die in 2009 durchgesetzte Abschaffung der Todesstrafe rückgängig machen und sie für Kindesmord oder Polizistenmord wieder einführen.

Barney Fuller
Barney Fuller

06.10.2016

Texas: Barney Fuller hingerichtet

 

In Huntsville im US-Bundesstaat Texas wurde am Mittwochabend der 58-jährige Barney Ronald Fuller Jr. mit einer tödlichen Injektion, einer Überdosis Pentobarbital, hingerichtet. Es war die erste Hinrichtung in Texas seit sechs Monaten und sie dauerte ungewöhnlich lange. Obwohl Fuller bereits nach etwa einer Minute keine Regung mehr zeigte, wurde er erst nach 38 Minuten für tot erklärt. Der Sprecher der Gefängnisbehörde erklärte dazu recht unbestimmt, es sei bei jedem Menschen individuell verschieden, wie der Körper reagiere. Barney Fuller hatte 2003 ein Nachbarsehepaar erschossen, mit dem er bereits seit Jahren im Streit lag. Wenige Stunden nach der Tat stellte er sich der Polizei und legte ein Geständnis ab. Vor einem halben Jahr erklärte Fuller, auf weitere Berufungsverfahren zu verzichten, weil er nicht länger in dem Höllenloch des Todestrakts leben wollte.

06.10.2016

Abu Dhabi: Mögliche Todesstrafe für Homosexuellen

 

Ein schwuler Mann in Abu Dhabi könnte zum Tod verurteilt werden, weil er Fotos von sich als Dragqueen auf Instagram gepostet hat. Dem 21-jährigen Libanesen wird vorgeworfen, er habe "für Homosexualität geworben" und "aktiv Homosexualität praktiziert". Auf den Bildern, die im Gericht in Abu Dhabi gezeigt worden sind, ist er zu sehen, wie er "kurze Bekleidung für Frauen, Perücken und Make-Up" trägt. Die Anklage behauptet, er hätte zusammen mit den Bildern auch seine Telefonnummer veröffentlicht und sexuelle Dienstleistungen angeboten. Im Gericht sagte der Angeklagte, so die Medien, ein Freund habe die Bilder gemacht und ohne sein Wissen veröffentlicht. Die Verhandlung wurde bis zum 26. Oktober unterbrochen. In den Vereinigten Emiraten, in denen Nationen wie Dubai, Abu Dhabi und Ras al-Khamiah zusammengeschlossen sind, steht auf Homosexualität Auspeitschung, Gefängnis oder die Todesstrafe. Es ist eins von zehn Ländern weltweit, in denen die Todesstrafe für Homosexualität verhängt werden kann.

05.10.2016

Tunesien verhängt 31 Todesurteile

 

Ein tunesisches Gericht hat 31 Angeklagte zum Tod verurteilt für einen Anschlag von 2014 auf das Heim des damaligen Innenministers Lotfi Ben Jeddou. Die Betroffenen, sowohl Algerier als auch Tunesier, wurden in Abwesenheit verurteilt und ein paar sollen gar nicht mehr am Leben sein. Bei dem Anschlag, zu dem sich eine Al-Kaida-Gruppe bekannte, wurden vier Polizisten getötet. Der Innenminister war zu der Zeit des Attentats nicht im Haus. Die Verurteilten wurden der absichtlichen Tötung und der Mitgliedschaft in einer Terroristengruppe für schuldig befunden.

 

05.10.2016

Hessen will die Todesstrafe abschaffen

 

Die Todesstrafe wird in Hessen zwar seit langem nicht mehr vollstreckt: Sie steht aber weiterhin in der Verfassung. Grund dafür ist, dass Hessen nach dem Zweiten Weltkrieg als erstes Bundesland 1946 eine neue Verfassung erhielt - mit altbekanntem Gedankengut. Das auch für Hessen verbindliche Grundgesetz hat 1949 dann die Todesstrafe endgültig abgeschafft. Seit vielen Jahren wird in Wiesbaden versucht, die Todesstrafe aus der Verfassung zu streichen. Ein Problem: Nicht nur der Landtag muss der Änderung mit absoluter Mehrheit zustimmen - auch die Bevölkerung in einem Volksentscheid. Die Parteien haben nun einen neuen Anlauf zu einer Verfassungsreform unternommen, die auch andere Regelungen betreffen soll. Voraussichtlich bei der nächsten Landtagswahl Ende 2018 könnte dann die Bevölkerung darüber abstimmen.

05.10.2016

Supreme Court der USA berät über den Fall Duane Buck, Texas

 

Das momentan achtköpfige Richtergremium des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten hat am Mittwoch rund eine Stunde lang den Fall des im US-Bundesstaat Texas zum Tod verurteilten Duane Buck verhandelt und Argumente von Verteidigung und Ankläger angehört. Der 53-Jährige ist zum Tod verurteilt, weil er 1995 seine Ex-Freundin und einen im selben Haus lebenden Mann erschossen hat. Dass er zum Tod und nicht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, kann auf die Aussage eines Psychologen im ursprünglichen Prozess zurückgeführt werden, der erklärte, dass bei Duane Buck eine höhere Wahrscheinlichkeit bestünde rückfällig zu werden, weil er ein Schwarzer sei. Der Verlauf der Anhörung zeigte, dass die Richter offenbar gewillt sind, im Interesse Bucks zu entscheiden. Unklar ist allerdings, ob sie ihm eine neue Strafzumessungsverhandlung zugestehen werden oder ob sie lediglich ein untergeordnetes Gericht anweisen werden, darüber zu urteilen. Die endgültige Entscheidung des Supreme Court wird für Juni erwartet.

04.10.2016

EU verschärft Anti-Folter-Verordnung

 

Neue EU-Vorschriften für den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe und zur Folter verwendet werden könnten, standen im Europäischen Parlament zur Diskussion und Abstimmung. Nun haben die Abgeordneten ein weitergehendes Verbot von Vertrieb und Durchfuhr von Ausrüstung durchgesetzt, die zur grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung von Menschen in Drittländern verwendet wird. Die EU überarbeitete damit ihre Anti-Folter-Verordnung von 2005. Diese verbietet die Ausfuhr von Gütern, die außer zum Zwecke der Folter keine praktische Verwendung haben. Zudem sieht sie eine Handelskontrolle von Gütern vor, die für andere Zwecke konzipiert wurden, aber zur Vollstreckung der Todesstrafe und zur Folter verwendet werden könnten. Die Verordnung war wegen ihrer Lücken kritisiert worden, denn es gab Schlupflöcher für den Handel, die Vermittlung oder Werbung für die geächteten Güter. Weitere Handelsbeschränkungen erschweren nun künftig den Export entsprechender Waren. Zudem kann die EU-Kommission neue Produkte künftig schneller in die Liste verbotener oder kontrollierter Substanzen aufnehmen.

 

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EU will Handel mit potenziellen Folterinstrumenten erschweren

03.10.2016

Öffentliche Hinrichtung im Iran

 

In der Stadt Neyshabur der Provinz Razavi Khorasan im Nordosten Irans wurde am vergangenen Freitag ein Mann öffentlich gehängt. Der Mann war erst zwei Wochen zuvor verhaftet worden und ihm wurden Vergewaltigung und Mord vorgeworfen. Es soll sich um einen 37-jährigen Mann namens Mehdi N. handeln. Der kurze Zeitraum zwischen Verhaftung und Hinrichtung lässt daran zweifeln, dass es sich um ein faires Verfahren gehandelt hat.
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03.10.2016

Ohio will Hinrichtungen wieder aufnehmen

 

Der US-Bundesstaat Ohio will nach einem dreijährigen inoffiziellen Moratorium wegen Engpässen bei Medikamenten ab Januar die Todesstrafe wieder vollstrecken. Der Staat werde dabei drei Mittel einsetzen, die von der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA genehmigt seien, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Dabei handele es sich um Midazolam, das einen betroffenen Häftling betäubt, Rocuroniumbromid, das ihn lähmt, und Kaliumchlorid, mit dem das Herz gestoppt wird. In Ohio sind seit Januar 2014 keine Häftlinge mehr hingerichtet worden. Damals hatte Dennis McGuire während eines 26-minütigen Todeskampfes, bei dem eine nie zuvor ausprobierte Kombination aus Midazolam und Hydromorphon zum Einsatz kam, wiederholt nach Luft geschnappt.

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